Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Das Gelände des ehemaligen Polizeistandortes zwischen Straße an der Margaretenhöhe und der Bahntrasse ist seit Jahrzehnten ungenutzt und dem Verfall und Vandalismus preisgegeben. Deshalb sollten die vorhandenen Altbauten und die einsturzgefährdete Ummauerung zwecks Gefahrenabwehr abgerissen und das Gelände renaturiert werden.
Zuständigkeit: Umwelt- und Naturschutzamt/ Stadtentwicklungsamt
Information des Fachamtes
29.01.2020:
Nach derzeitigem Bearbeitungsstand der Flächenkulisse des geplanten Landschaftsschutzgebietes Wartenberger/Falkenberger Feldmark ist der Standort Margarethenhöhe nicht miteinbezogen. Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ist noch nicht erfolgt.
14.02.2019:
Die derzeitig beabsichtigte Flächenkulisse des geplanten Landschaftsschutzgebietes Wartenberger/Falkenberger Feldmark bezieht den Standort Margarethenhöhe mit ein. Eine endgültige Festlegung dazu steht aber noch aus.
06.08.2018:
Die Situation ist nach dem Bezirksgespräch am 31.05.2018 unverändert: die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sieht keine Möglichkeit zur Flächennutzungsplan-Änderung, sofern nicht als Ausgleich eine zusätzliche Ersatz-Wohnbaufläche oder eine Nachverdichtung bestehender Potentiale nachgewiesen wird.
Solange die Fläche nicht für den Bezirk verfügbar ist (Berliner Immobilienmanagement GmbH), kann ein Rückbau und eine Renaturierung durch den Bezirk nicht durchgeführt werden.
01.03.2018:
Die Flächen des ehemaligen Polizeistandortes und der nördlich anschließenden Fläche bis zur Siedlung Margaretenhöhe sind im Flächennutzungsplan für Berlin als Wohnbaufläche W4 (Geschossflächenzahl bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung dargestellt. Für die nördliche Fläche (2018-1-14) gab es zur Umsetzung des Planungsziels und Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ein Bebauungsplanverfahren (XXII-18), das Ende 2012 aber durch Beschluss des Bezirksamtes eingestellt worden ist. Die notwendigen Zustimmungen seitens der zuständigen Senatsverwaltung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens lagen vor. Hauptgründe waren die Lärmschutzprobleme sowie das „Abspringen“ des Investors. Das geplante Einbeziehen des südlichen ehemaligen Polizeistandortes (2018-1-11) in das Bebauungsplanverfahren XXII-18 wurde deshalb ebenfalls aufgegeben. Trotz intensiver Bemühungen des damaligen Liegenschaftsfonds, dem diese Flächen übertragen worden waren, konnten die Flächen nicht veräußert werden.
Nunmehr besteht aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzamtes und des Fachbereiches Stadtplanung das Erfordernis, diese Flächen als Ausgleichsflächen für andere Bauvorhaben mit dem Ziel der Renaturierung vorzuhalten. Hierfür wurden im Auftrag des Umwelt- und Naturschutzamtes bereits Konzepte erarbeitet. Des Weiteren sollen beide Flächen Bestandteil des geplanten Landschaftsschutzgebietes Wartenberger/Falkenberger Feldmark werden.Aufgrund dieser Planungsziele beantragte der Fachbereich Stadtplanung am 28.04.2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Entscheidung hierüber steht nach wie vor aus.
In der am 21.02.2018 stattgefundenen Bezirkskonferenz beim Stadtrat für Schule, Sport, öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr zu diesen Flächen, wurde die Zielsetzung der Schaffung einer Grünfläche bestätigt.
Am 22.03.2018 soll mit Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen das alljährliche Bezirksgespräch zu notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplanes stattfinden. Ein Thema wird der Antrag des Bezirks zu diesem Standort sein.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 01.03.2018:
Das Begleitgremium empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes (Renaturierung der Fläche).
BVV-Beschluss 19.04.2018 (DS/0670/VIII):
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung aus dem beschlossenem Haushaltsplan zu ermöglichen.