Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Vor dem Hochhaus Alt-Friedrichsfelde 23 ist ein kleiner Spielplatz, wo in der Nähe der Tischtennisplatte eine Laterne (alte Betonsäule) funktionslos steht.
Zuständigkeit: privat
Antwort Eigentümer
26.11.2020:
Die Laternen auf dem Grundstück Alt-Friedrichsfelde 23 sind wieder in Funktion.
29.10.2020:
Der Sachverhalt wurde geprüft und ein Auftrag an eine Fachfirma zur Prüfung von zwei Laternen erteilt. Ein Rücklauf liegt noch nicht vor. Angesicht der weiteren Ausbreitung der Corona Pandemie sind die Bearbeitungszeiten leider deutlich angestiegen.
Tatsache ist, dass die Laterne auf dem Grundstück der HOWOGE steht.
Es wird geprüft, ob die Laterne auf dem Hausanschluss angeschlossen ist und wenn ja, ob eine Instandsetzung möglich ist. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird die Laterne auch wieder in Funktion gehen.
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (05.10.2020):
Die Zuständigkeit liegt bei einem privaten Eigentümer (Wohnungsbaugesellschaft Lichtenberg mbH), der Vorschlag wird somit dahin mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (17.02.2020):
Die Zuständigkeit liegt bei BerlinLicht, der Vorschlag wird somit dahin mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.