Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Wir wünschen uns sichtbare politische Bemühungen, den Landschaftspark endlich zum Naturschutzgebiet ernennen zu lassen. Unstrittig ist die große Tier- und Pflanzenvielfalt, die es zu erhalten gilt und den Charme eines kleinen Naherholungsgebietes.
Zuständigkeit: Umwelt- und Naturschutzamt
Information des Fachamtes (14.09.2016):
Das Bezirksamt Lichtenberg hat 2004 die Unterschutzstellung des heutigen Landschaftsparkes als Landschaftsschutzgebiet beschlossen.
Das Lichtenberger Umwelt- und Naturschutzamt hat dazu die Grundlagen für die Unterschutzstellung erarbeitet (Begründung, Gutachten, Eigentumsfragen, Erarbeitungstext für die Verordnung) und an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 2014 weitergeleitet. Sie wurden davor im Umweltausschuss der Bezirksverordnetenversammlung vorgestellt. Die Senatsverwaltung hat die Unterlagen entgegengenommen und wird die Ausweisung vornehmen. Dazu sind eine Behördenbeteiligung mit Auswertung, eine öffentliche Auslegung und Bekanntmachung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt erforderlich. Der Zeitplan ist dem Bezirksamt nicht bekannt.