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Vorschlag

Ereignisse
22.07.2013 Vorschlag eingereicht
12.11.2013 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
14.11.2013 Beschluss Begleitgremium: Zuständigkeit andere Behörde/Organisation
13.03.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
18.09.2014 Vorschlag wird weitergeleitet gem. BVV Beschluss DS/1161/VII vom 18.09.2014
02.03.2015 Vorschlag weitergeleitet an die Verkehrslenkung Berlin
31.12.2015 Vorschlag abgelehnt
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Fennpfuhl öffentliches Straßenland

Landsberger Allee - Ein Lämschutz muss her!

Göring
22.07.2013
0
2013-3-45

Seit einem Jahr wohne ich jetzt in der Landsberger Allee 165. Nicht jeder Mieter dieser Wohnanlage hat das Glück die Wohnungslage zur ruhigeren Nebenstraße zu haben. Nachts kann man daher sehr schlecht schlafen, da man den Eindruck bekommt, dass hier in den Nachtstunden Autorennen statt finden. Von Quietschenden Autoreifen bis aufheulende Motoren insbesondere von Motorrädern ist hier die Rede. Hier ist ein Lärmschutz in der gesetzlich geschützten Nachtruhe erforderlich. Im Gegenzug könnte man tagsüber als Ausgleich eine Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h erlauben.

Andere Bezirke haben sogar kleinere kaum befahrene Straßen ein Lärmschutz-Tempolimit von 30 Km/h. Warum also nicht auch in Lichtenberg? Wenn man jetzt in Betracht zieht, dass die Landsberger Allee in beiden Richtungen dreispurig ist, sollte doch die Notwendigkeit klar erkennbar sein. Vielleicht sollte man eine Überlegung anstellen, eine Blitzeranlage Landsberger Allee/Judith-Auer-Str. zu errichten, da hier Rotfahrten Alltag sind!!! Im Bezirk Wilmersdorf in der Bundesallee/Güntzelstraße steht eine hochmoderne Anlage, die mittlerweile durch die Gesamtverstöße gut gegenfinianziert ist.

Ich würde es mir und all den anderen betroffenen Mitmietern wünschen, dass es hier ruhiger wird und ein Lärmschutz verordnet wird. Zuletzt möchte ich daran erinnern, dass es ein politisches Interesse gibt ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu vermeiden bzw. einzuschränken.

Hoffentlich kann man sich in meine Lage hineinversetzen und findet eine Lösung um den Ruf als Familien- und Kinderfreundlicher Bezirk nicht zu verlieren! Denn unter den jetzigen Umständen könnte ich mir nicht vorstellen Kinder zu haben. Ich müsste ständig um den ruhigen Schlaf meiner Kinder bangen...

Umsetzungsbericht

Stellungnahme des Ordnungsamtes/ Straßenverkehrsbehörde (31.12.2015):
Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde kann keine begründete Problemschilderung vorbringen, weil sie die Vorschläge weder mitträgt noch einreichte.Verkehrliche Anordnungen dürfen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nur zur konkreten Gefahrenabwehr getroffen werden. Dazu bedarf es einer Objektivierung der Gefahren durch z.B. Unfallstatistiken. Der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde liegen keine solchen Objektivierungen vor, so dass auch keine weitergehende Stellungnahme an die VLB abgegeben werden kann. Es wird zudem auf § 12 Abs. 3 Nr. 5 BezVG hingewiesen.
Die Landsberger Allee hat zudem eine überörtliche Verbindungsfunktion, der sie mit einer Reduzierung der Geschwiedigkeit auf 30 km/h nicht mehr gerecht werden kann. Die bauliche Anlage der Landsberger Allee suggeriert dem Nutzer zudem, dass es sich um eine Straße mit entsprechender Nutzung auf 50 km/h oder schneller handelt. Eine Herabsetzung auf 30 km/h wäre nicht zu überwachen. Jetzige Geschwindigkeitsverstöße sind durch den Polizeipräsidenten in Berin zu überwachen.
 
 
Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin (VLB) vom 31.08.2015:
Zu den anderen offenen unspezifischen Anliegen ("Landsberger Allee - Ein Lämschutz muss her!" u.a.) sind für eine Prüfung und Stellungnahme durch die Verkehrslenkung Berlin begründete Problemschilderungen der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde notwendig.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich mit konkreten Angaben auch gerne direkt an die VLB wenden.
 
Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin/ Berliner Polizei
 
Information des Fachamtes (Stand: 14.11.2013):
Die Anordnung verkehrsberuhigenden Maßnahmen nach §45 Abs.(1) 3 sowie (1b) 5 der Straßenverkehrsordnung, zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen, obliegt im übergeordneten Straßennetz, hier Landsberger Allee (Step I - übergeordnete Straßenverbindung), alleinig der Verkehrslenkung Berlin. Wobei die Einrichtung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen hingegen in die Zuständigkeit der Berliner Polizei fällt.
  
BVV-Beschluss 18.09.2014 (DS/1161/VII):
Zum Vorschlag 2013-3-45 (Landsberger-Allee – Ein Lärmschutz muss her) wird das Bezirksamt ersucht sich an der zuständigen Stelle für eine Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage einzusetzen.