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Vorschlag

Ereignisse
04.07.2023 Vorschlag eingereicht
11.07.2023 Bearbeitung im Anliegenmanagement
11.07.2023 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg Themenübergreifend

Lärmbelästigung durch Bandhaus Herzbergstr.

M.I.
04.07.2023
2
2023-1-48

Das Hochhaus an der Ecke Herzbergstr./Siegfriedstr. kann rund um die Uhr
von Bands für Proben genutzt werden. Nach meinen Informationen ist
dieser 24/7-Betrieb grundsätzlich gestattet, da die umliegenden Straßen
als Gewerbe- bzw. Industriegebiet eingestuft sind.
Das Problem - SO weit sind Wohnhäuser leider nicht entfernt...

Gerade im Sommer wird offensichtlich auch gerne bei offenem Fenster
musiziert. Das verstehe ich grundsätzlich ja auch - ein bisschen
Frischluft muss bei 30° Außentemperatur gestattet sein. Problematisch
gestaltet sich das ganze, wenn das offene Fenster mit Proben abends bzw.
in der Nacht kombiniert wird.

Von den Wohnhäusern an der Ecke Siegfriedstr./Reinhardsbrunner Str. ist
die Musik bei geöffnetem Bandhaus-Fenster deutlich zu vernehmen.
Ursächlich dafür ist die fehlende Bebauung dazwischen - es befinden
sich nur ein Autohändler und eine bewaldete Brachfläche mit See
dazwischen.

Der Lärm stört wie gesagt insbesondere im Sommer, wenn gerne bei
geöffnetem Fenster geschlafen werden möchte, was durch die permanente
Lärmbelästigung seitens des Bandhauses aber erschwert wird.
In den vergangenen Tagen war jeden Abend noch weit nach 22 Uhr Musik zu
vernehmen.

Ich verstehe ja die grundsätzliche Notwendigkeit des Bandhauses und
möchte auch niemandem das Musizieren oder Fenster-Öffnen verbieten.
Aber mein Vorschlag würde darin bestehen, das Musizieren bei offenem
Fenster zu untersagen, wenn die üblichen Ruhezeiten von 22 Uhr - 06 Uhr
betroffen sind.
Das sollte die Einschränkungen für die Musiker gering halten, aber den
Anwohnern wenigstens 8 Stunden Ruhe zur Schlafenszeit gewähren.
Inwieweit kann hier vonseiten des Bezirks eingegriffen werden?

Umsetzungsbericht

Geschäftsstelle Bürgerhaushalt (11.07.2023):
Bei der Liegenschaft handelt es nicht um eine öffentliche Einrichtung, sondern um Privateigentum. Insofern wird zum Thema Ruhestörung wird auf die Hinweise der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt verwiesen: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/informationen-zum-laermschutz/an-wen-wende-ich-mich/
 
Bei andauernden erheblichen Ruhe-Störung kann das Ordnungsamt in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr bzw. die Polizei in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr über die Wache des zuständigen Abschnitts alarmiert werden.

 
Kommentare

"musik wird oft als störend empfungen weil mit geräuschen verbunden."

bürgerlicht
25.07.2023

@Bürgerlicht:
Danke für den außerordentlich sinnvollen Kommentar.
Du hast leider nicht verstanden, was der Kern des Anliegens ist.

M.I.
25.07.2023