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Vorschlag

Ereignisse
08.06.2013 Vorschlag eingereicht
29.11.2013 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
03.12.2013 Beschluss Begleitgremium: Zuständigkeit andere Behörde/Organisation
13.03.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
18.09.2014 Vorschlag wird weitergeleitet gem. BVV Beschluss DS/1161/VII vom 18.09.2014
31.08.2015 Vorschlag abgelehnt
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Hohenschönhausen Süd öffentliches Straßenland

Konrad-Wolf-Str. Tempo 30 zwischen 22 und 6 Uhr

KS85
08.06.2013
1
2013-1-346

Der Lärmpegel der Autos und vor allem der Straßenbahn ist in der Nacht einfach zu hoch.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin (VLB)
 
Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin vom 31.08.2015:
Für die Konrad-Wolf-Straße liegt bereits ein Antrag auf lärmreduzierende Maßnahmen hinsichtlich der Einführung von Tempo 30 zwischen 22 und 6 Uhr bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) vor, der aktuell geprüft wird. Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz vor Straßenbahnlärm können nicht auf § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 StVO gestützt werden, welcher die VLB zur Beschränkung des Verkehrs zum Schutz der Anwohner vor Lärm und Abgasen ermächtigt.Straßenverkehrsbehörden können daher nur Maßnahmen gegen den von Kraftfahrzeugen ausgehenden Lärm anordnen. Da Straßenbahnen gemäß § 1 Absatz 2 StVG nicht dazu gehören, sind diese von dieser Ermächtigungsgrundlage nicht erfasst. Bei weiteren Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger auch gerne direkt an die VLB wenden.
 
Information des Ordnungsamtes (Stand: 03.12.2013):
Die Konrad-Wolf-Straße ist eine übergeordnete Straßenverbindung, somit ist nach Nr. 35 (2) ZustKatOrd die Verkehrslenkung Berlin zuständig.
 
Fachliche Position der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde:
Die Konrad-Wolf-Straße gehört zu den wichtigen Hauptverkehrstraßen. Die Prüfung der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in den Nachtstunden kann zum Schutz der Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm bei einer Überschreitung der entsprechenden Richt- und Grenzwerte in Betracht kommen. Hierfür ist die Erstellung eines Gutachtens durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt notwendig, für welches Verkehrszählungen und Immissionsberechnungen durchgeführt werden müssen. In der Konrad-Wolf-Straße verlaufen eine Tram- und eine Buslinie der BVG (Vgl. auch BVV-Drs. 523/VI).
Eine Geschwindigkeitsreduzierung würde dem Ziel der Beschleunigung und damit die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs entgegenstehen. Gerade die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs soll aber dazu beitragen, die Stadt nachhaltig vom motorisierten Individualverkehr und dessen negativen Auswirkungen zu entlasten. Behinderungen würden sich auf das Erreichen des Zieles negativ auswirken.
  
BVV-Beschluss 18.09.2014 (DS/1161/VII):
Das Bezirksamt wird ersucht das Anliegen an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

 
Kommentare

Dem stimme ich zu. Weiterer sehr starker Verkehrslärm wird in der Nacht von den motorisierten Zweiradfahrern und umgebauten Auspuffanlagen verursacht.
Das ist wirklich ungeheuerlich belastend und sehr rücksichtslos von den Fahrern! Den müssen doch selbst die Ohren wegfliegen auf ihrem Motorrad.

Kristin
20.07.2013