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Vorschlag

Ereignisse
11.09.2022 Vorschlag eingereicht
29.09.2022 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
23.02.2023 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
09.03.2023 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
23.03.2023 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
20.04.2023 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss vom 20.04.2023
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Hohenschönhausen Süd Umwelt & Natur

Kleine Hundewiese gegenüber Rüdickenstr. 14-20

J.M.
11.09.2022
0
2022-1-46

Wir haben hier im Karree wirklich viele Hunde, die nicht miteinander spielen können, da es keinen geeigneten Bereich gibt. Ein Einzäunen dieser Wiese wäre ein großer Gewinn für alle Anwohner und für die Besucher des Spielplatzes, da die Hunde sich austoben könnten, ohne die Besucher des Spielplatzes zu beeinträchtigen.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes 28.02.2023:
Grundsätzlich hat der Bezirk die Möglichkeit einen Teil der Anlage als Hundeauslaufgebiet festzulegen, denn gem. § 6 IV GrünanlG kann die Bezirksverwaltung für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen und durch Gebote und Verbote regeln.
Das Straßen- und Grünflächenamt muss dabei aber immer die unterschiedlichen Nutzungsansprüche abwägen und den Gesundheits- und Umweltschutz mit einbeziehen. Es ist davon auszugehen, dass eine erhöhte Lärmbelästigung (Hundegebell, Kommandos, usw.) mit der Nutzung einhergeht und sich dadurch Anwohner und andere Besucher der Grünanlage gestört fühlen. Es gilt dabei immer abzuwägen, wie verträglich die unterschiedlichen Nutzungen sind.Teilflächen einer Grünanlage werden nur dort als Hundeauslaufgebiete festgelegt, wenn genügend Platz vorhanden ist, so dass die verschiedenen Nutzergruppen die Möglichkeit haben, sich aus dem Weg zu gehen. In großen Anlagen, wie dem Tempelhofer Feld oder dem Volkspark Hasenheide ist dies problemlos möglich, in kleineren Parks aber eher nicht.
Die vorgeschlagene Fläche in der Rüdickenstraße 14-20 befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Spielplatzes sowie naheliegender Wohnbebauung, was sie als Hundeauslauffläche grundsätzlich ausschließt.
 
Auch möchte das Straßen- und Grünflächenamt darauf hinweisen, dass in der Nähe bereits eine Hundeauslaufmöglichkeit besteht. Der Hundeauslaufplatz Zu den Krugwiesen 10 / Seehausener Str. befindet sich 2,2 km entfernt von der Fläche Rüdickenstraße 14-20. Zusätzlich informieren wir darüber, dass auf dem Gebiet rund um die Arnimstraße ein B-Plan liegt, welcher eine neue Hundeauslauffläche ausweist. Diese Fläche ist ca. 1,4 km von der Rüdickenstraße entfernt.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 09.03.2023:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
 
Das Thema Hundezonen/-auslaufflächen wird aber weiterverfolgt und vom Straßen- und Grünflächenamt umgesetzt, siehe Bürgerhaushaltsvorschlag 2021-1-57 "Hundezonen in Grünflächen"
 
BVV-Beschluss DS/0719/IX vom 20.04.2023:
"...
Der in der Anlage 2 enthaltene Vorschlag ist abzulehnen.
..."