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Vorschlag

Ereignisse
12.05.2023 Vorschlag eingereicht
16.05.2023 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
27.06.2023 Bearbeitung im Anliegenmanagement
18.07.2023 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Karlshorst öffentliches Straßenland

Kiezblock im Prinzenviertel (Wildensteiner Straße und Wandlitzstraße)

Jean
12.05.2023
0
2023-1-33

Modulfilter in Höhe der Treskowallee/Wandlitzstraße einsetzen, um eine Verkehrsberuhigung zu ermöglichen.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (18.07.2023):
Zunächst ist festzuhalten, dass der Bürgerhaushaltsvorschlag 2023-1-33 Bestandteil des Bürgerhaushaltsvorschlages 2023-1-35 ist und die Vorschläge daher nicht separat beantwortet werden (Modalfilter sind ein Bestandteil eines Kiezblocks und nicht davon loszulösen).
 
Die derzeitige Verkehrssituation in der Wildensteinerstraße ist der BVG-Tram-Baustelle und dem Schienenersatzverkehr der BVG geschuldet. Eine Einschätzung der Verkehrssituation ist daher erst nach Beendigung der Tram-Baumaßnahme und dem daraus resultierenden Wegfall des Schienenersatzverkehrs, ggf. auch erst nach Fertigstellung der Wohnquartiere, sinnvoll. 
 
Der beschriebene Umstand stellt also einen Verbund aus verschiedenen Faktoren dar. Zum einem der derzeit vorhandene Schienenersatzverkehr sowie Umfahrungsverkehre, bedingt durch Stauerscheinungen der umfangreichen Baumaßnahmen auf der gesamten Treskowallee. Die Möglichkeiten des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) Lichtenberg von Berlin auf diese Verkehre einzuwirken sind jedoch begrenzt, denn die zuvor genannten Maßnahmen wurden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verkehrsrechtlich angeordnet.
 
Auch sind die genannten negativen Auswirkungen ein Resultat der stetigen Verknappung von öffentlichen Verkehrsflächen. Die Benutzung einer Nebenfahrbahn / Wohngebietsstraße zur Umfahrung von Ampelanlagen und Straßensperrungen stellt ein generelles und weit verbreitetes Erscheinungsbild dar, welches hauptsächlich in Großstädten und im direkten Umfeld von staugefährdeten Straßen zu erkennen ist. Hauptursache für das "Abkürzen" durch die Wohngebietsstraßen ist die subjektive Einschätzung eines Zeitvorteils durch die Umfahrung, da die Leistungsfähigkeit und damit auch die Attraktivität der eigentlichen Route gesunken sind. Dieser Umstand trifft auf beinahe alle Berliner Straßennetze zu und hat sich in den letzten Jahren stark verschärft. Eine Hauptursache liegt darin, dass die Leistungsfähigkeit der Straßennetze aktiv oder aufgrund begleitender Erscheinungen sukzessive für den motorisierten Individualverkehr reduziert worden ist. Manchmal können solche Begleiterscheinungen durch eine Optimierung von Ampelschaltungen ggf. noch etwas abgefedert werden. Darüber hinaus muss betont werden, dass eine nicht angepasste Ampelschaltung ebenfalls für die bereits genannten negativen Begleiterscheinungen verantwortlich ist. Die SenMVKU hat hier bereits Kenntnis und hat mitgeteilt, dass eine Programmierung von der BVG als Bauherr der gesamten zurückliegenden Baumaßnahme in Auftrag gegeben wurde. Bisher liegt noch keine Vollzugsmeldung vor, sodass vorerst eine provisorische Schaltung nach festem Zeitschema eingepflegt wurde.
 
Faktisch ist es für viele am Verkehr Teilnehmende natürlich attraktiver Rückstaus und Straßensperrungen durch ein Wohngebiet zu umfahren. Verkehrsrechtlich können im Wohngebiet selbst kaum Maßnahmen getroffen werden, um dieser Situation entgegen zu wirken. Die Benutzung einer, dem öffentlichen Straßenverkehr uneingeschränkt gewidmeten Straße, stellt, auch wenn es sich um Durchgangsverkehre und temporäre Verkehrsspitzen handelt, zunächst keinen Verbotstatbestand dar. Das Verkehrsrecht würde als Gefahrenabwehrverordnung erst dann verbietende Maßnahmen legitimieren, wenn konkrete Gefahrenlagen bestehen, was zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall ist.  Auch Maßnahmen aufgrund von Lärm- oder Abgasimmissionen müssten zunächst gutachterlich begründet werden, um eine Legitimation erfahren zu können.
 
In diesem Zusammenhang werden durch die Anwohnenden, welche natürlich durch solche Verkehre temporär stärker belastet werden, gerne Straßensperrungen und Blockumfahrungen gefordert. Hier ist aber zu erwähnen, dass eine Umwidmung der Straße oder auch Teileinziehung genannt - wie teilweise schon an anderen Stellen im Stadtgebiet praktiziert - einen Verwaltungsakt darstellt, durch den die Widmung (also der Zweck) einer Straße geändert wird. Hierbei werden z.B. Straßenzüge komplett mit Pollern verschlossen und Wohngebiete für alle Verkehre mit Ausnahme des Radverkehres gesperrt. Solche Einziehungen und auch neue straßenrechtliche Widmungen können seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht veranlasst werden. Dies kann jedoch durch die Bezirksverordnetenversammlung bei einem nachgewiesenen und belegten Wunsch der Bevölkerung beschlossen und durch die Verwaltung dann geprüft werden. Generell muss aber akzeptiert werden, dass die begrenzte Ressource öffentliches Straßenland, unter Beachtung der aktuellen verkehrspolitischen Interessen des Landes Berlin, nicht mehr im gewohnten Umfang zur Verfügung steht. Die Befriedigung sämtlicher Verkehrsinteressen (zu Fuß Gehende, mit dem Rad Fahrende, die Nutzenden des öffentlichen Personennahverkehres und die motorisiert individuell Verkehrenden) ist nicht mehr möglich. Es besteht derzeit eine klare Zielsetzung in der Berliner Verkehrspolitik. Ein allgemeiner Wandel im Verkehrs- bzw. Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger wird dabei konsequent durchgesetzt. Der Trend geht, insbesondere mit den Novellierungen des Berliner Mobilitätsgesetzes, ausschließlich zugunsten der/dem Rad Fahrenden, der/dem zu Fuß Gehenden, des ÖPNV aber auch des allgemeinen Wohnungsbaus, der Gewerbeverkehre und damit seit Jahren auch ganz deutlich zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs (einschließlich oder sogar hauptsächlich des ruhenden Verkehres). Dementsprechend erleben Sie und die umliegenden Anwohnenden, wie viele andere Mitbürgerinnen und Mitbürger auch, die politisch durchaus gewollten Begleiterscheinungen von Verdrängungsverkehren und Parkraumkonkurrenz in Folge einer sinkenden Leistungsfähigkeit des Straßennetzes in Bezug auf den motorisierten Individualverkehr.
 
Um abschließend auf Ihren konkreten Wunsch nach einem Kiezblock einzugehen, sei festzuhalten, dass eine Kiezblockbetrachtung perspektivisch erfolgen und im Ergebnis Verkehrsberuhigungsmaßnahmen aufzeigen könnte (z.B. Modalfilter). Eine Betrachtung kann jedoch nicht vor 2025 angestoßen werden und auch nur unter der Prämisse, dass durch die SenMVKU entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Für eine Kiezblockbetrachtung muss beim Bezirksamt ein entsprechender Anwohnerantrag gestellt werden, aus dem hervorgeht, das die Mehrzahl der dortigen Anwohnenden solche Maßnahmen, verbunden möglicherweise auch mit dem Wegfall von Stellplätzen und vermehrten Umfahrungswegen, wünscht. 
 
Es sei auch darauf hingewiesen, dass sich der Straßenverkehr durch Kiezblöcke, Sperrungen und Verbote im Idealfall lediglich zulasten anderer Anwohnenden auf andere Straßenzüge verlagern lässt, was dann wieder mit dem oben angesprochenen Gesamtbild der sinkenden Leistungsfähigkeit des umfassenden Straßennetzes einhergeht.
 
Zuletzt sei zur Verkehrsberuhigung noch erwähnt, dass der Fahrbahnabschnitt Wandlitzstraße zwischen Wildensteinerstraße und Treskowallee nach Beendigung des Schienenersatzverkehrs der BVG komplett instandgesetzt wird, bis spätestens Ende des Jahres (abhängig von der Fertigstellung der Tram-Baumaßnahme), so dass hier eine deutliche Lärm- und Rollgeräuschreduzierung zu erwarten ist.