Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Der Innenhof/Freifläche (Fläche gehört zum Bezirk = geschützte Grünanlage) wurde aufwendig gestaltet, mit Sitzflächen, Spielbereichen und parkähnlichen Anlagen. Seit ca. 5-6 Jahren ist diese Fläche vernachlässigt. Spielgeräte wurden abgebaut. Die eingerichteten Sitzmöglichkeiten aus dem Holz verrotten u.a. mehr. Es wird nur notdürftig gereinigt. Bevor dieser Innenhof total verwahrlost, möchten wir, dass sich jemand um die Instandsetzung und Pflege kümmert.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Abschlussbericht zur Kenntnisnahme zur DS/2203/VIII für die BVV-Sitzung am 09.12.2021:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
ggf. in Abstimmung mit den angrenzenden Grundstückseigentümer:innen, eine Aufwertung des Innenhofes Gensler Straße/ Neustrelitzer Straße/Zechliner Straße zu prüfen. Hierzu sind auch die Errichtung eines Wasserspielplatzes, generationenübergreifende Außensportgeräte sowie
die Sanierung der Gehwege und Sitzgelegenheiten in die Prüfung miteinzubeziehen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Es handelt sich bei dem fraglichen Grundstück um eine öffentliche Grünfläche im Stadtteil Alt-Hohenschönhausen Süd. Diese ehemals öffentliche Spielfläche im Wohninnenhof erfüllt die Funktion einer nach Berliner Bauordnung notwendigen privaten Grünfläche mit Spielplatz.
Deshalb wurde besagte Fläche in den Landschaftsrahmenplänen 2006 und 2014 als Abgabefläche an die Wohnbauträger eingestuft. Dieses Ziel bleibt auch in der derzeitigen Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans bestehen. Daher kann die angesprochene Aufwertung nicht in die Investitionsplanung aufgenommen werden. Die verbliebene Grünfläche wird durch das Stadt- und Grünflächenamt gepflegt. Weitere Investitionen sind nicht erstrebenswert, da sie den von der BVV beschlossenen Landschaftsrahmenplänen widersprechen würden. Diese Fläche wird den angrenzenden Eigentümerinnen HOWOGE und Wohnungsgenossenschaft Friedrichshain e.G. zur Erfüllung ihrer Pflichten nach der Berliner Bauordnung zum Kauf angeboten werden. Die Versorgung mit öffentlichen Spielflächen im Planungsraum Landsberger Allee ist außerdem gesichert.
Information des Fachamtes
22.02.2022:
Die Reparatur der großen Stellen ist erfolgt. Leider kann eine Entsiegelung nicht mit den Sondermitteln finanziert werden. Weitere Maßnahmen sind leider derzeit durch die begrenzten finanziellen und personellen Ressourchen vom Straßen- und Grünflächenamt nicht umsetzbar.
27.08.2021:
Die Stoplerstellen auf den Wegen wurden beseitigt und der Rasen wird regelmäßig gemäht. Ein intensiver Pflegegang (Gehölzschnitt) steht aus. Zudem wird derzeit geprüfut, ob eine Entsiegelung des ehemaligen Ballspielfeldes erfolgen kann, sofern dem Straßen- und Grünflächenamt hierfür die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
27.05.2021:
Das Straßen- und Grünflächenamt ist stets bestrebt die Aufenthaltsqualität der öffentlichen Grünflächen weiter zu verbessern und hält auch weiterhin an der Umsetzung des Vorschlages fest. Leider kann aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel die Umsetzung nur sukzessive erfolgen.
Da die Finanzierung aus den laufenden Unterhaltungsmitteln zu stämmen ist, kann die Umgestaltung daher nur nach und nach innerhalb der nächsten Jahre erfolgen.
25.11.2020:
Eine Anmeldung in der Investitions-Planung (I-Planung) konnte nicht erfolgen.
Die Anmeldung erfolgt nach Priorisierung der Maßnahmen im zuständigen Fachbereich. Leider ist die Bewertung der Priorität des Vorschlages, aufgrund der Vielzahl der anzumeldenden Vorhaben, nicht ausreichend für eine Anmeldung zur I-Planung gewesen.
Der Innenhof wird im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen fortlaufend auf die Verkehrssicherheit geprüft und gepflegt. Dies bedeutet, dass die wichtigsten Wege und die Pergola instandgesetzt werden. Die notwendigen Baumpflegearbeiten und Gehölzpflegemaßnahmen werden ebenfalls durchgeführt.
Die Förderung und Erhaltung der Artenvielfalt in einer Großstadt bekommt derzeit eine immer größere Bedeutung. Daher beabsichtigt das Straßen- und Grünflächenamt die Umgestaltung des Innenhofes im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten aus den Mitteln der Grünflächenunterhaltung wie folgt:
11.06.2020:
Die Instandsetzung der Anlage wird in die Investitionsplanung für die kommende Jahre mitaufgenommen. Genaue Umsetzungszeit ist jedoch nicht bekannt. Personelle und finanzielle Mittel lassen aktuell keine größeren Maßnahmen zur Umgestaltung zu. Mit dem Revier werden für dieses Jahr pflegerische Maßnahmen abgestimmt, um ein Mindestmaß an Aufenthaltsqualität zu gewährleisten.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
11.06.2020:
Das Begleitgremium empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 20.08.2020:
Die Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache in den Ausschuss für Haushalt und Personal überwiesen.
Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Personal (09.09.2020):
Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1765/VIII:
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen. Die Vorschläge 2019-1-44 und 2020-1-22 werden in die entsprechenden Fachausschüsse überwiesen.
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
Begründung:
Im Ausschuss wurden zwei Vorschläge im Detail diskutiert. Zum einen ging es um die Umsetzung des Vorschlages zur Sanierung der Buchberger Straße. Es wurde klargestellt, dass der Vorschlag durch Beschluss in die Prioritätenliste aufgenommen wird. Weiterhin wurde der Vorschlag zur Aufstellung eines Stoppschilds diskutiert. Hier steht die Entscheidung des Begleitgremiums im Widerspruch zur Empfehlung des Fachamtes. Der Ausschuss hat sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion diesen Vorschlag separat abzustimmen nicht angeschlossen (5:10:0) – der BzBm hat die Debatte im Begleitgremium wiedergegeben - und empfiehlt die Annahme der Drucksache durch die BVV.
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 08.10.2020:
Auszug
"...Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen..."