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Vorschlag

Ereignisse
09.06.2020 Vorschlag eingereicht
07.09.2020 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
11.03.2021 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
24.03.2021 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
29.04.2021 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/2089/VIII vom 29.04.2021

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Installieren von Beleuchtung am Asphaltweg durch den Alten Schulgarten

Holger Währ
09.06.2020
0
2020-1-33

Der Asphaltweg durch den Alten Schulgarten ist ein stark frequentierter Übergang zwischen Fischerstraße und Lückstraße. Besonders im Dunkeln ist es von Wichtigkeit, dass dort entlang des Asphaltweges Laternen aufgestellt werden. Ich habe dies schon einmal erbeten, es wurde damals abgesagt, weil es keine Pflicht ist, öffentliche Parks zu beleuchten. Es ist aber auch nicht verboten und gerade in der näheren Umgebung gibt es beleuchtete Wege in Grünanlagen. Senator Geisel sagte mir, dass ich den Antrag ruhig noch einmal stellen soll, da für solche Vorhaben, die der Verbesserung von Sicherheit und Lebensqualität dienen, Geld bereit stehen würde. Vielen Dank.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes (05.02.2021):
Es ist verständlich, dass Mitbürger*innen bei so manchen Wegen in öffentlichen Grünanlagen eine Ausleuchtung wünschen und sich  dadurch gerade in der dunklen Jahreszeit sicherer fühlen.
Das Straßen- und Grünflächenamt hat Ihren Vorschlag abgewogen und ist zu dem Schluss gekommen, dem Vorschlag aus folgenden Gründen nicht zu folgen:
a) Grundsätzlich ist eine Beleuchtung öffentlicher Grünanalgen nach Grünanlagengesetz keine zwingende Vorgabe. Daher werden öffentliche Grünanlagen generell nicht beleuchtet und die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Seltene Ausnahmen könnten sich lediglich bei Grünanlagen mit sehr hohem Publikumsverkehr ergeben.
b) Die Installation einer Beleuchtung bedeutet eine hohe Investition für die Installation der Leuchtmasten und zieht auch Folgekosten für Strom und Reparaturen bei Vandalismusschäden nach sich. Die dafür eingesetzten Mittel würden dann der Unterhaltung von Grünanlagen (u.a. Baumschnitt  und -bewässerung, Gehölzpflege, Rasen- und Wiesenmahd) fehlen die die eigentliche Kernaufgabe eines Grünflächenamtes ist, fehlen.
c) Das Straßen- und Grünflächenamt erreichen vielfach Anregungen und Wünsche von Mitbürger*innen für Beleuchtungen öffentlicher Grünanlagen im Bezirk Lichtenberg. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen und nach gewissenhafter Abwägung aller Argumente und Bedarfe kann dem stattgegeben werden. Denn auch ein Aspekt gegen eine Beleuchtung ganz allgemein ist auch der Umweltschutz, sprich der Schutz für die immer seltener werdende Insekten.
Zukünftig könnte aufgrund des Beschlusses des Rats der Bürgermeister (R-882/2020) die Zuständigkeit für die Beleuchtung von Grünanlagen bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen. Der Beschluss wurde aktuell noch nicht umgesetzt und dem Straßen- und Grünflächenamt ist auch nicht bekannt, wann dies geschehen wird.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 11.03.2021: Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
Der Vorschlag soll zur Prüfung und mit der Bitte um Stellungnahme an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet werden.
 
BVV-Beschluss DS/2089/VIII vom 29.04.2021:
 
Auszug:
„… Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen …“