Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Der Asphaltweg durch den Alten Schulgarten ist ein stark frequentierter Übergang zwischen Fischerstraße und Lückstraße. Besonders im Dunkeln ist es von Wichtigkeit, dass dort entlang des Asphaltweges Laternen aufgestellt werden. Ich habe dies schon einmal erbeten, es wurde damals abgesagt, weil es keine Pflicht ist, öffentliche Parks zu beleuchten. Es ist aber auch nicht verboten und gerade in der näheren Umgebung gibt es beleuchtete Wege in Grünanlagen. Senator Geisel sagte mir, dass ich den Antrag ruhig noch einmal stellen soll, da für solche Vorhaben, die der Verbesserung von Sicherheit und Lebensqualität dienen, Geld bereit stehen würde. Vielen Dank.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes (05.02.2021):
Es ist verständlich, dass Mitbürger*innen bei so manchen Wegen in öffentlichen Grünanlagen eine Ausleuchtung wünschen und sich dadurch gerade in der dunklen Jahreszeit sicherer fühlen.
Das Straßen- und Grünflächenamt hat Ihren Vorschlag abgewogen und ist zu dem Schluss gekommen, dem Vorschlag aus folgenden Gründen nicht zu folgen:
a) Grundsätzlich ist eine Beleuchtung öffentlicher Grünanalgen nach Grünanlagengesetz keine zwingende Vorgabe. Daher werden öffentliche Grünanlagen generell nicht beleuchtet und die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Seltene Ausnahmen könnten sich lediglich bei Grünanlagen mit sehr hohem Publikumsverkehr ergeben.
b) Die Installation einer Beleuchtung bedeutet eine hohe Investition für die Installation der Leuchtmasten und zieht auch Folgekosten für Strom und Reparaturen bei Vandalismusschäden nach sich. Die dafür eingesetzten Mittel würden dann der Unterhaltung von Grünanlagen (u.a. Baumschnitt und -bewässerung, Gehölzpflege, Rasen- und Wiesenmahd) fehlen die die eigentliche Kernaufgabe eines Grünflächenamtes ist, fehlen.
c) Das Straßen- und Grünflächenamt erreichen vielfach Anregungen und Wünsche von Mitbürger*innen für Beleuchtungen öffentlicher Grünanlagen im Bezirk Lichtenberg. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen und nach gewissenhafter Abwägung aller Argumente und Bedarfe kann dem stattgegeben werden. Denn auch ein Aspekt gegen eine Beleuchtung ganz allgemein ist auch der Umweltschutz, sprich der Schutz für die immer seltener werdende Insekten.
Zukünftig könnte aufgrund des Beschlusses des Rats der Bürgermeister (R-882/2020) die Zuständigkeit für die Beleuchtung von Grünanlagen bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen. Der Beschluss wurde aktuell noch nicht umgesetzt und dem Straßen- und Grünflächenamt ist auch nicht bekannt, wann dies geschehen wird.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 11.03.2021: Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
Der Vorschlag soll zur Prüfung und mit der Bitte um Stellungnahme an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet werden.
BVV-Beschluss DS/2089/VIII vom 29.04.2021:
Auszug:
„… Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen …“