Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Zwischen den Häusern Rosenfelder Ring 48 und 50 fehlt mindestens eine Straßenlaterne
Zuständigkeit: BerlinLicht
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (07.10.2020):
Nach Rückmeldung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird mitgeteilt, dass die Beleuchtungsanlage zwischen den Häusern Rosenfelder Ring 48 und 50 an das Beleuchtungsnetz angeschlossen wurde und wieder in Betrieb ist.
Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (13.08.2020):
Zwischen den Häusern Rosenfelder Ring 48 und 50 befindet sich bereits eine öffentliche Beleuchtungsanlage, welche sich derzeit noch außer Betrieb befindet. Ein Anschluss der Anlage ist beauftragt. Sobad der Anschluss erfolgt ist, wird diese Information mitgeteilt.
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (17.02.2020):
Die Zuständigkeit liegt bei BerlinLicht, der Vorschlag wird somit dahin mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.