Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Im Weddinger Volkspark Rehberge besteht entlang des Schwarzen Grabens die Möglichkeit, Hunde frei laufen zu lassen.
Durch entsprechende Beschilderung wurde in diesem Gebiet der Leinenzwang für Hunde ausgesetzt. Das Areal ist langgezogen und lässt sich perfekt in einen Spaziergang integrieren.
Ich schlage vor, am nördlichen Rand des Landschaftsparks Herzberge (zwischen Eingang Rhinstraße und Verlängerung der Siegfriedstraße bzw. Ausgang zum Möbel Höffner Landsberger Allee) eine ähnliche Hundefreilauffläche einzurichten.
Dies hätte folgende Vorteile:
- Lichtenberg würde um eine Hundefreilauffläche bereichert werden, wovon es bisher insb. in diesem Gebiet keine gibt
- Die Bewohner*innen des Seniorenheims Wohnpark Rhinstraße hätten einen kurzen Weg zum Areal (einige Bewohner*innen hier haben Hunde als Haustiere)
- durch die bereits existente Umzäunung nach Norden (Gewerbegebiet Selgros, IKEA und Möbel Höffner) und Süden (Krankenhaus KEH) entstünden keine Kosten für die Errichtung neuer Zäune
- da es sich um ein langgestrecktes Areal handelt, kann ein angemessener Auslauf während eines Spaziergangs gewährleistet werden (dies ist bei vielen Auslaufflächen häufig nicht der Fall)
- in diesem Gebiet gibt es keine direkten Anwohner*innen, weshalb niemand durch mögliches Bellen gestört werden würde
- es gibt umliegend zahlreiche Möglichkeiten auf andere Routen auszuweichen – niemand der nicht durch dieses Areal gehen möchte, muss das tun, um von A nach B zu kommen
- zum Teil gibt es in diesem Gebiet aktuell zwielichtige Treffen. Durch die vermehrte Präsenz von Spaziergänger*innen mit ihren Hunden würde das Areal etwas belebter werden
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes (22.11.2021):
Grundsätzlich hat der Bezirk die Möglichkeit, einen Teil der Anlage als Hundeauslaufgebiet festzulegen, denn gem. § 6 IV GrünanlG kann die Bezirksverwaltung für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen und durch Gebote und Verbote regeln.
Das Straßen- und Grünflächenamt muss dabei aber immer die unterschiedlichen Nutzungsansprüche abwägen und den Gesundheits- und Umweltschutz mit einbeziehen. Es ist davon auszugehen, dass eine erhöhte Lärmbelästigung (Hundegebell, Kommandos, usw.) mit der Nutzung einhergeht und sich dadurch Anwohner und andere Besucher der Grünanlage gestört fühlen. Es gilt dabei immer abzuwägen, wie verträglich die unterschiedlichen Nutzungen sind.
Auch wenn hier keine Wohnbebauung unmittelbar angrenzt, so bestehen doch erhebliche Gefahren für Nutzungskonflikte. Zum einen ist der Weg zum Radfahren freigegeben und wird auch häufig von Radfahrenden genutzt, welche eine erhebliche Gefährdung durch unangeleinte Hunde erfahren könnten. Zudem wird die Strecke häufig von den Patienten (z.T. mit Rollstuhl) des anliegenden Krankenhauses als Spazierstrecke genutzt.
Teilflächen einer Grünanlage werden nur dort als Hundeauslaufgebiete festgelegt, wenn genügend Platz vorhanden ist, so dass die verschiedenen Nutzergruppen die Möglichkeit haben, sich aus dem Weg zu gehen. In großen Anlagen, wie dem Tempelhofer Feld oder dem Volkspark Hasenheide ist dies problemlos möglich, in kleineren Parks aber eher nicht.
In dem vorliegen Gebiet handelt es sich um eine langgezogene Strecke, bei der sich die unterschiedlichen Nutzergruppen kaum aus dem Weg gehen können. Daher wurde die Grünanlage den Nutzergruppen, welche unangeleinte Hunde meiden möchten, komplett entzogen werden.
Auch würde sich die Einzäunung des Gebietes auf die finanzielle Zuweisung für die Pflege und Unterhaltung der Grünfläche negativ auswirken, da es sich nicht mehr um eine öffentliche Grünanlage handeln würde. Damit hätte das Straßen- und Grünflächenamt weniger personelle und finanzielle Ressourcen, um die Fläche zu pflegen, gleichzeitig jedoch erfahrungsgemäß einen erhöhten Aufwand.
Ausschlaggebendes Kriterium ist allerdings, dass es sich bei dem vorgeschlagenen Gebiet um ein Landschaftsschutzgebiet handelt (Schutzgebietskarte s. Bild bzw. unter folgendem
Link: https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showAreaSelection&mapId=nsg_lsg@senstadt&areaSelection=map ). Die Verordnung zum Schutz der Landschaft Herzberge im Bezirk Lichtenberg von Berlin ist im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 17. Januar 2019 veröffentlicht worden und ist seit dem 18.1.2019 in Kraft. Damit ist es ausdrücklich verboten und widerspricht dem Schutzzweck, Hunde - außer an der Leine - mitzuführen und im §6 (2) Satz 3 Verordnung zum Schutz von Teilen der Landschaft Herzberge im Bezirk Lichtenberg von Berlin als verbotene Handlung aufgeführt.
Zur ergänzenden Information:
Es gibt zwei Hundeauslaufplätze in Lichtenberg, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen:
Hinzu kommen Hundesportplätze, deren Flächen nur den Vereinsmitgliedern zur Verfügung stehen. Dies widerspricht allerdings dem Grünanlagengesetz, da die Fläche damit nicht mehr der Allgemeinheit zur Verfügung steht und nur von den Vereinsmitgliedern genutzt werden kann.
Daher soll es solche vertraglich gebundenen Nutzungen in Zukunft nicht mehr geben:
Information der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt (10.03.2022):
Der Vorschlag wurde in der Sitzung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt am 10.03.2022 gemeinsamen mit folgenden Vorschlägen beraten:
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 10.03.2022:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
BVV-Beschluss DS/0234/IX (19.05.2022):
"...
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen."