Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Sehr geehrtes Straßen- und Grünflächenamt,
auf verschiedene Anfragen zu Hundefreilaufflächen in Lichtenberg erhalten die Nutzer*innen dieses Portals in der Regel vorgefertigte Antworten, die kaum auf den tatsächlichen Inhalt der Anfrage eingehen.
Aus diesem Grund möchte ich erneut einen Vorschlag für eine Hundefreilauffläche im Landschaftspark Herzberge unterbreiten und dabei auch die bisherigen Rückmeldungen des Straßen- und Grünflächenamts aufgreifen. Es ist mehr als unbefriedigend, dass ein so großer und grüner Stadtteil wie Lichtenberg, berlinweit so schlecht abschneidet, wenn es um Hundezonen geht!
In verschiedenen ablehnenden Stellungnahmen im Portal Bürgerhaushalt Lichtenberg schreiben Sie:
"Grundsätzlich hat der Bezirk die Möglichkeit einen Teil der Anlage als Hundeauslaufgebiet festzulegen, denn gem. § 6 IV GrünanlG kann die Bezirksverwaltung für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen und durch Gebote und Verbote regeln.
Das Straßen- und Grünflächenamt muss dabei aber immer die unterschiedlichen Nutzungsansprüche abwägen und den Gesundheits- und Umweltschutz mit einbeziehen. Es ist davon auszugehen, dass eine erhöhte Lärmbelästigung (Hundegebell, Kommandos, usw.) mit der Nutzung einhergeht und sich dadurch Anwohner und andere Besucher der Grünanlage gestört fühlen. Es gilt dabei immer abzuwägen, wie verträglich die unterschiedlichen Nutzungen sind.
Teilflächen einer Grünanlage werden nur dort als Hundeauslaufgebiete festgelegt, wenn genügend Platz vorhanden ist, so dass die verschiedenen Nutzergruppen die Möglichkeit haben, sich aus dem Weg zu gehen. In großen Anlagen, wie dem Tempelhofer Feld oder dem Volkspark Hasenheide ist dies problemlos möglich, in kleineren Parks aber eher nicht."
Mein Vorschlag wäre deshalb, von genau diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und eine Freilauffläche mit konkreten Öffnungszeiten einzurichten. Hierüber könnte man insbesondere das Problem der Lärmbelästigung sehr gut regeln.
So geht tagsüber auch von Spielplätzen ein erhöhter Geräuschpegel aus. Diese werden hingegen – zu recht! – überall da eingerichtet, wo die Dichte bisher gering ist, egal ob sich davon jemand gestört fühlen könnte, oder nicht.
Außerdem scheint mir das Argument ganz grundsätzlich eher schwer nachvollziehbar (vielleicht eine Art Ausrede?). In einer lebendigen Millionenstadt gibt es sicherlich viele extrem störende Geräuschquellen, ob vereinzeltes Hundegebell hier dazuzählt, ist wohl eher fraglich…
Auch verweisen Sie häufig an die 4 bereits existenten Hundeauslaufgebiete im Bezirk:
• Hundeauslaufplatz Zu den Krugwiesen 10 / Seehausener Str.
• Hundefreilaufgebiet Berlin-Lichtenberg – Dolgenseestr. / Hönower Weg
• Hundesportplatz Wartenberger Straße
• Hundesportplatz Arnimstraße
Schön, dass es diese gibt! Allerdings können berufstätige Menschen nicht quer durch den Bezirk fahren, nur um seinen*ihren Hund mal für ein paar Minuten spielen zu lassen.
Zudem befindet sich keiner der genannten Plätze im Bereich Alt-Lichtenberg. Genau hier klafft eine große Lücke, auf die engagierte Hundebesitzer*innen über verschiedene Kanäle – auch hier im Portal – seit längerer Zeit hinweisen.
Außerdem zeigt diese Rückmeldung, dass im Straßen- und Grünflächenamt scheinbar keine Hundebesitzer*innen arbeiten. Offiziell sind in Lichtenberg zuletzt rund 8.000 Hunde registriert. Seit Corona vermutlich weitaus mehr; hinzu kommen nicht gemeldete Tiere.
Wenn man für 8.000 Hunde nur 4 eher kleine Freilaufflächen zur Verfügung stellt, ist dies vielmehr Tierquälerei, als dass es einer artgerechten Tierhaltung entsprechen würde.
Zum Landschaftspark Herzberge schreiben Sie als Antwort auf eine andere Anfrage Folgendes:
"Ausschlaggebendes Kriterium ist allerdings, dass es sich bei dem vorgeschlagenen Gebiet um ein Landschaftsschutzgebiet handelt. Die Verordnung zum Schutz der Landschaft Herzberge im Bezirk Lichtenberg von Berlin ist im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 17. Januar 2019 veröffentlicht worden und ist seit dem 18.1.2019 in Kraft. Damit ist es ausdrücklich verboten und widerspricht dem Schutzzweck, Hunde - außer an der Leine - mitzuführen und im §6 (2) Satz 3 Verordnung zum Schutz von Teilen der Landschaft Herzberge im Bezirk Lichtenberg von Berlin als verbotene Handlung aufgeführt."
Nun gut, hier hat sich die Lichtenberger Verwaltung wohl selbst ein Ei gelegt. Es ist schon bitter, dass man sich dazu entschieden hat, 50 Hektar Grünfläche nur unweit des Rings für die Beweidung von 50 Schafen zur Verfügung zu stellen.
Widerspricht dies nicht eigentlich den weiter oben von Ihnen geschilderten Grundsätzen, dass unterschiedliche Nutzungsansprüche abgewogen werden müssen?!
Natürlich sind die Schafe auch eine interessante Bereicherung für den Bezirk. Dass man dadurch jedoch eine so große Grünfläche als Bürger*in kaum nutzen kann (zumal die Weideflächen in der Regel lange leer stehen, damit das Gras nachwachsen kann), stößt auf ziemliches Unverständnis.
Gegebenenfalls wäre es also sinnvoll, das bestehende Gesetzt zu überarbeiten, damit eine Teilnutzung als Hundefreilauffläche möglich wird (insbesondere die auf der Karte rot markierten Stellen sind gut geeignet, da hier durch die umliegende Bebauung nicht davon auszugehen ist, dass sich Wildtiere ansiedeln werden und das vermeintliche Biotop durch Hunde gestört werden würde).
Die Berliner Verwaltung ist mittlerweile deutschlandweit für ihre Ineffizienz bekannt. Vielleicht wäre es an der Zeit, in diesem Fall mal einen größeren Wurf zu wagen und das entsprechende Gesetzt erneut zu überarbeiten, damit sich verschiedenste Verordnungen und Nutzungsrechte zukünftig nicht gegenseitig blockieren bzw. im Weg stehen. Denn es scheint eher unrealistisch – insbesondere angesichts der von Ihnen vorgegebenen Kriterien – im Bereich Alt-Lichtenberg ein passendes Areal auszuweisen, wenn der Stadtpark nicht in Frage kommt, da die Umgestaltung bereits abgeschlossen ist, oder der Landschaftspark Herzberge ausgeschlossen wird, weil hier aufgrund eines Gesetzes am aktuellen Status Quo nicht mehr gerüttelt werden kann.
Andere Areale, die über den Bürgerhaushalt vorgeschlagen wurden, sind wegen ihrer zu geringen Größe in der Vergangenheit disqualifiziert worden. Es stellt sich also die Frage, welche Flächen noch komplett neu erschlossen werden können…?
Hoffentlich können Sie meinen Vorschlag berücksichtigen und die bestehende Verordnung adaptieren, um eine Lösung für dieses Problem herbeizuführen.
Vielen Dank!
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Siehe Stellungnahmen zu den Vorschlägen
2021-1-57: Hundezonen in Grünflächen
2021-1-76: Hundefreilauffläche nördlich des Landschaftsparks Herzberge
Information der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt (10.03.2022):
Der Vorschlag wurde in der Sitzung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt am 10.03.2022 gemeinsamen mit den o.g. Vorschlägen beraten.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 10.03.2022:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
BVV-Beschluss DS/0234/IX (19.05.2022):
"...
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen."