Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Wir wohnen im Karree Paul-Zobel-Straße. Während die Hofseite zur Möllendorfstraße von der WGLi relativ gut gepflegt wird, wird der von der Paul-Zobel-Straße eingeschlossene Teil auf dem der Kindergarten stand zum Hundeklo. Der Bolzplatz ist durch einen Sperrzaun nicht mehr zu benutzen und die Rasenfläche vor dem Wohnheim wird höchstens einmal im Jahr gemäht. Die "Privatwege" sind mit Findlingen und dicken Bäumen versperrt, was sehr "behindertenfreundlich" ist. Wir möchten, dass auch dieses Karree ordentlich gepflegt wird und Bolzplatz und Wege in Ordnung gehalten werden.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt / Liegenschaftsfonds
Stand: 31.12.2014
Information des Fachamts:
Das Karree Paul-Zobel-Straße ist in verschiedene Flurstücke unterteilt.
Auf dem Flurstück 167 (Fachvermögen vom Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt) befindet sich der öffentliche Spielplatz, der regelmäßig gepflegt wird (mind. 1x wöchentlich Papier und Unrat sammeln, Sandfläche harken u.a.). Kontrollen, Reparaturen und andere Unterhaltungsmaßnahmen werden entsprechend der Vorschriften für öffentliche Spielplätze durchgeführt.Hauptaugenmerk hierbei liegt auf der Gewährleistung der Verkehrssicherheit, „Schönheitsreparaturen“ können nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erfolgen.Zum öffentlichen Spielplatz gehört auch der Bolzplatz. Dieser musste wegen extremer Unebenheiten im Bodenbelag gesperrt werden; es ist verschlossen.
Die den Spielplatz umgebenden Wege gehören nicht zu dem Flurstück des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes; es ist davon auszugehen, dass sie von den jeweiligen Eigentümern gegen Befahren „gesichert“ wurden.
Das Flurstück 168 befindet sich laut LIKA-Auskunft in Verwaltung der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH. Also eine private Grünfläche auf der das Bezirksamt keine Befugnis hat.
BVV-Beschluss vom 27.06.2013 (DS/0824/VII):
Für den Vorschlag zum Bürgerhaushalt im Jahr 2013 erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung im laufenden Haushaltsjahr zu ermöglichen.