Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Es sind viele ältere Leute, mit Rollstuhl und Rollator, wenn die Gehwegabsenkung mit Autos zugestellt ist, dann weiß man nicht, wie man die Bordsteinkante hoch kommt. Es müsste da ein Zeichen oder Poller aufgestellt werden, vor dem behindertengerecht sanierten Wohnungsaufgang Dolgenseestraße 30. Notwendig ist also die Aufstellung eines "Parken verboten" - Schildes an dieser Bordsteinabsenkung oder wenigstens ein Hinweisschild für Rollstuhlfahrer und Autofahrer gleichermaßen.
Zuständigkeit: Ordnungsamt/ Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes:
Die Dolgenseestraße liegt im normalen Nebennetz, damit ist die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde (SVB) zuständig bzw. das Straßen- und Grünflächenamt wegen der baulichen Ausführung der angesprochenen schlechten Bordsteinabsenkungen
Fachliche Position Straßenverkehrsbehörde (Stand: 13.02.2014):
Eine Markierung oder Verkehrsbeschilderung vor baulich abgesenkten Borden ist nicht erforderlich und vorgesehen, da hier schon per se ein Parkverbot gemäß den Bestimmungen der StVO § 12, Abs. 3 Nr. 5 besteht (Gebot der Einspareffekte der STVO-Novellen 2009 und 2012 – keine Verkehrszeichen, welche allgemeine Regeln wiederholen). Wichtig hierbei ist aber die fachlich geforderte bauliche Ausführung einer Bordsteinabsenkung (AV Geh- und Radwege zu § 7 BerlStrG), die jedem Verkehrsteilnehmer seine Rechte und Pflichten verdeutlicht. Ferner kann bei zugeparkten Gehwegabsenkungen das Ordnungsamt gerufen werden (Regelfall des Umsetzens).
Straßen- und Grünflächenamt:
Der bauliche Zustand der Bordabsenkungen in diesem genannten Gebiet werden durch das Tiefbauamt geprüft. Falls keine vorhanden sind, werden sie in die Liste der Bordabsenkungen aufgenommen. Über die Reihenfolge der Abarbeitung entscheidet der Ausschuss für Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz.
Stand 13.02.2014:
Die aktuelle Prüfung ergab, dass an der Einmündung Nähe Dolgenseestraße 55, an der Einmündung Dolgenseestraße/ Michiganseestraße und an der Zufahrt Dolgenseestraße 60 (Schule) Bordabsenkungen fehlen. Diese wurden in die Prioritätenliste für Bordabsenkungen des Bezirkes aufgenommen.
Stand 03.03.2015:
Im Bereich der Dolgenseestr. 55 wurden in 2014 vier Absenkungen umgesetzt. Die Absenkung an der Nr. 60 (Schule) können erst nach Abschluss der Bauarbeiten, im Jahr 2016, gebaut werden.
BVV-Beschluss 18.09.2014 (DS/1161/VII):
Der Vorschlag 2013-3-33 (Hinweisschild für Bordsteinabsenkungen) soll in die Prioritätenliste des Bezirks aufgenommen und dem Beirat für Menschen mit Behinderung vorgelegt werden.