Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Die Harnackstraße vor der Hermann-Gmeiner-Grundschule ist eine Einbahnstraße. Kinder, die aus dem Kaskelkiez (das ist das Einzugsgebiet der Schule) mit dem Rad gebracht werden, fahren unweigerlich zumindest die letzten drei Meter gegen die Einbahnstraße/-richtung, da der abgesenkte Bordstein sich dort befindet. Da die Harnackstraße sehr wenig befahren ist, schlage ich vor, sie für Fahrräder gegen die Einbahnrichtung zu öffnen und das Befahren der Harnackstraße gegen die Einbahnrichtung für Fahrräder zu erlauben. Dann können Eltern ihre Kinder einfacher zur Schule bringen.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes (11.06.2020):
Der begehrte Abschnitt zur Freigabe für das Radfahren entgegen der Einbahnstraße gestaltet sich durch seine 4 Kurvenabschnitte als unübersichtlich. Zusätzlich ist mit dem geplanten Kitaneubau bereits erhöhter Lieferverkehr durch LKW angekündigt worden, was ein Ausweichen erschwert. Weiterhin ist anzumerken, dass Kinder, inklusive einer geeigneten Aufsichtsperson, bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg als Radfahrer nutzen müssen.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
11.06.2020:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 20.08.2020:
Die Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache in den Ausschuss für Haushalt und Personal überwiesen.
Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Personal (09.09.2020):
Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1765/VIII:
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen. Die Vorschläge 2019-1-44 und 2020-1-22 werden in die entsprechenden Fachausschüsse überwiesen.
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
Begründung:
Im Ausschuss wurden zwei Vorschläge im Detail diskutiert. Zum einen ging es um die Umsetzung des Vorschlages zur Sanierung der Buchberger Straße. Es wurde klargestellt, dass der Vorschlag durch Beschluss in die Prioritätenliste aufgenommen wird. Weiterhin wurde der Vorschlag zur Aufstellung eines Stoppschilds diskutiert. Hier steht die Entscheidung des Begleitgremiums im Widerspruch zur Empfehlung des Fachamtes. Der Ausschuss hat sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion diesen Vorschlag separat abzustimmen nicht angeschlossen (5:10:0) – der BzBm hat die Debatte im Begleitgremium wiedergegeben - und empfiehlt die Annahme der Drucksache durch die BVV.
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 08.10.2020:
Auszug
"...Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen"
Ich halte diesen Vorschlag für eher kontraproduktiv. Für eine Gruppe von Verkehrsteilnehmern (Radfahrer) Regeln partiell außer Kraft setzen, erzeugt neue Gefahren, anstatt sie zu verringern. Die Kinder fahren ja ohnehin bis fast an die Schule heran auf dem Gehweg - weil sie es dürfen oder gar müssen. Die letzten drei Meter lassen sich Fahrräder auch schieben. Was bei Überquerung von Straßen sowieso mehr der StVO entspricht.