Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Es handelt sich in der Einstufung um eine örtliche Straßenverbindung, zuständig nach Nr. 35 (2) ZustKatOrd (Z. 283 StVO in Zusammenhang mit dem „Fließverkehr“) ist die Verkehrslenkung Berlin.
Stand 11. November 2013:
Die Anregung wurde zwischenzeitlich durch die Verkehrslenkung Berlin umgesetzt, die Halteverbotssschilder wurden aufgestellt (siehe Bild).