Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Die Grünfläche zwischen Große-Leege-/Freienwalder-/Goecke-/Wriezener Straße soll durch Nachpflanzungen repariert werden. Die im Heckenstreifen an der Goeckestraße und in der Rabatte entstandene Zerstörung durch Trampelpfade sollte durch Nachpflanzungen beseitigt werden. Für die Fällung des großen Baumes Wriezener-/ Ecke Große-Leege Straße sollten Ausgleichspflanzungen erfolgen.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes
06.08.2024:
Die Verlegung der Trittsteine ist erfolgt. Es sind keine Neupflanzungen in dem Bereich vorgesehen, da diese nicht erforderlich sind (s. Bilder).
08.02.2024:
Zunächst sind keine Baumpflanzungen in dem Bereich geplant, eventuell Umsetzung über die bezirkseigene Baumpflanzung im Herbst 2024 (Planung ist noch ausstehend).
30.08.2023:
Eine Neupflanzung ist für 2024 geplant.
20.02.2023:
Die Baumpflanzung ist derzeit in Planung.
15.06.2022:
In der Stellungnahme des Straßen- und Grünflächenamtes wurde bereits darauf hingewiesen, dass neue Wegeverbindungen geprüft werden. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass eine Neupflanzung des Bereichs nicht zielführend ist und es wurde eine geeignete Wegeverbindung hergestellt. Erfahrungsgemäß sind Neupflanzungen auf Trampelpfaden selten erfolgreich, da die Wege von den Mitbürgern und Mitbürgerinnen weiterhin genutzt werden. Eine erfolgreiche Etablierung der Gehölze ist aufgrund des Wurzeldruckes der angrenzenden Bäume und Sträucher nicht wahrscheinlich. Die Verlegung der Platten war zu einem die praktikabelste Lösung und zum anderen konnten dadurch die angrenzenden Sträucher und Bäume erhalten werden.
24.02.2022:
Das Straßen- und Grünflächenamt wird in den betroffenen Bereichen Nachpflanzungen vornehmen. Die Pflanzungen können jedoch vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft frühestens im Herbst 2022 durchgeführt werden. Zudem wird in diesem Zusammenhang überprüft, ob bei stark ausgetretenen Pfaden eine neue Wegeverbindung in geeigneter Form geschaffen wird, weil eine Nachpflanzung in solchen Bereichen nicht nachhaltig erhalten werden kann.
Die Nachpflanzung des Baumes wird im Straßen- und Grünflächenamt grundsätzlich befürwortet. Der Standort wird zunächst durch die Baumkontrolleure geprüft. Bei geeigneter Voraussetzung wird dieser in die Prioritätenliste für Baumneupflanzungen vermerkt und nach Kapazitäten im nächsten Pflanzzeitraum berücksichtigt. Dies kann jedoch frühestens im Herbst 2022 erfolgen.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 10.03.2022:
Das Begleitgremium empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
BVV-Beschluss DS/0234/IX (19.05.2022):
"Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.
..."
welchen Sinn machen die Begrenzungssteine zwischen Gehweg und Büschen ?