Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes (01.06.2023):
Grundsätzlich hat der Bezirk die Möglichkeit einen Teil einer Grünanalge als Hundeauslaufgebiet festzulegen, denn gem. § 6 IV GrünanlG kann die Bezirksverwaltung für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen und durch Gebote und Verbote regeln.
Das Straßen- und Grünflächenamt muss dabei aber immer die unterschiedlichen Nutzungsansprüche abwägen und den Gesundheits- und Umweltschutz mit einbeziehen. Es ist davon auszugehen, dass eine erhöhte Lärmbelästigung (Hundegebell, Kommandos, usw.) mit der Nutzung einhergeht und sich dadurch Anwohner und andere Besucher der Grünanlage gestört fühlen. Es gilt dabei immer abzuwägen, wie verträglich die unterschiedlichen Nutzungen sind.
Teilflächen einer Grünanlage werden nur dort als Hundeauslaufgebiete festgelegt, wenn genügend Platz vorhanden ist, so dass die verschiedenen Nutzergruppen die Möglichkeit haben, sich aus dem Weg zu gehen. In großen Anlagen, wie dem Tempelhofer Feld oder dem Volkspark Hasenheide ist dies problemlos möglich, in kleineren Parks aber eher nicht.
Die Vorgeschlagene Fläche am Nöldnerplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Spielplatzes (50m westlich) sowie naheliegender Wohnbebauung (20m ggü. Lückstraße), was sie als Hundeauslauffläche grundsätzlich ausschließt.
Auch möchte das Straßen- und Grünflächenamt darauf hinweisen, dass die große Wiese vor der Polizei vor zwei Jahren als Wildblumenwiese angelegt worden ist. Hier läuft ein Pilotprojekt mit der deutschen Wildtierstiftung („Mehr Bienen für Berlin-Berlin blüht auf“). Die Wildblumenwiese wurde aufgrund eines Bürgeranliegens aus dem Bürgerhaushalt realisiert.
Die zwei Grünflächen im öffentlichen Straßenland (24VG03) direkt östlich des alten Spielplatzes sind für dieses Pilotprojekt ungeeignet. Da diese Flächen Hochbeete sind. Zudem ist die linke der beiden Flächen (dort wo ein Kunstwerk steht) im Planfeststellungsbeschluss als Baustelleneinrichtung für die Baumaßnahme der Deutsche Bahn ausgewiesen. Die Rechte der beiden Flächen ist direkt im Kreuzungsbereich und wird vom Straßen- und Grünflächenamt (SGA) auch als Blühwiese gepflegt.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 08.06.2023:
Ablehnung (der vorliegenden Stellungnahme des Fachamtes folgend)
BVV-Beschluss vom 16.11.2023 (DS/0984/IX):
"...
Der Vorstand bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:
...
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
..."