Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Wir haben hinter der Mellenseestraße 35 einen alten Grillplatz (erbaut zu DDR-Zeiten), diesen wieder zum Leben zu erwecken, auch für unsere Kinder in der Nachbarschaft, wäre eine Bereicherung für unsere Umgebung. Zurzeit findet auf Höhe der Mellenseestraße 12 ein Spielplatzneubau statt, ca. noch ein halbes Jahr lang, es wäre ein leichtes dort mal über die Straße zu gehen und eine kleine Veränderung vorzunehmen. Ein Schild aufzustellen, auf dem ausdrücklich das Grillen erlaubt ist und nicht gleich als "vorsätzliche Feuerlegung" dargestellt wird.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes (12.01.2017):
Der Sitzbereich südlich der Mellenseestraße 35 war nie und wird auch weiterhin nicht als Grillplatz legalisiert. Mit der Einrichtung eines Grillplatzes gehen ein erhöhter Lärmpegel sowie ein verstärktes Müllaufkommen einher, weshalb dem Vorschlag nicht gefolgt wird.
Stadtteilkoordination Lichtenberg Mitte (26.01.17):
Der Aktivspielplatz ist zwar von einem Zaun umgeben, aber die Tür ist grundsätzlich offen, so dass alle Bürger*innen zu jeder Zeit auf den Platz können und dürfen.Und man darf auf diesem Platz auch grillen! Die Kollegen von publicata e.V., die den AktivSpielplatz betreuen, werden ab Ende März / Anfang April wieder vor Ort sein, je nach Witterungsbedingungen und zwar von Montag bis Freitag von 12 bis 17 Uhr.Dann können sich Bürger*innen auch unentgeltlich einen Schlüssel für das Gartenhäuschen ausleihen, wo sie Bierzeltgarnituren und Sportgeräte finden.
Beschluss Begleitgremium Bürgerhaushalt
12.01.2017:
Vertagung des Vorschlages auf die nächste Sitzung am 09.03.17. Die Stadtteilkoordinatorin für Lichtenberg Mitte wird gebeten die Option einer Kooperation mit dem Aktivspielplatz zu prüfen.
09.03.2017:
Beschluss - Vorschlag ist abzulehnen, da ein/e Angebot/Alternative zum Grillen fußläufig im Kiez vorhanden ist.
BVV-Beschluss am 27.04.2017 (s. Drucksache DS/0196/VIII)
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.