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Vorschlag

Ereignisse
23.02.2013 Vorschlag eingereicht
13.03.2013 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
12.06.2013 Beschluss Begleitgremium: Zuständigkeit andere Behörde/Organisation
18.06.2013 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.12.2013 Vorschlag wird weitergeleitet gem. Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
15.09.2015 Vorschlag abgelehnt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nöldnerstrasse auf 30 km/h

Thomas Knorr-Siedow
23.02.2013
0
2013-1-48

Die Nöldnerstrasse ist eine hoch belastete Strasse, die sich zu einer Rennstrecke entwickelt. Mit dem Ausbau der A100 droht eine weitere zusätzliche Verkehrsbelastung. Gefordert wird, den Verkehr entlang der gesamten Strasse auf 30 km/h zu begrenzen. Ausnahmen für Fahrzeuge der Polizei und Rettungsdienste sind einfach zu organisieren.

Umsetzungsbericht

Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin vom 31.08.15:
Hinsichtlich einer Reduzierung der Geschwindigkeit in der Nöldnerstraße auf Tempo 30 ist zu beachten, dass Beschränkungen des fließenden Verkehrs gemäß § 45 Absatz 9 StVO nur angeordnet werden dürfen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung erheblich übersteigt. Darunter fallen keine Gefährdungen, die aufgrund falschen Verkehrsverhaltens der Vekehrsteilnehmers entstehen, sondern vielmehr Gefährdungen, die dadurch entstehen, dass diese für den Fahrzeugführer bspw. aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten nicht erkennbar sind.
Die Nöldnerstraße gehört zum übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz des STEP-Verkehrs und ist eine Ergänzungsstraße. In den letzten drei Jahren ist lediglich ein Verkehrsunfall aufgrund erhöhter Geschwindigkeit registriert worden.
Eine befristete Geschwindigkeitsreduzierung existiert im Bereich der dortigen Schule bereits. Besondere örtliche Gegebenheiten, die eine Ausweitung dieser Tempo 30- Strecke auf die gesamte Nöldnerstraße rechfertigen würden, sind nicht erkennbar.Für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist der Polizeipräsident in Berlin zuständig. Gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann nur mit weiteren Überwachungen durch die Polizei vorgegangen werden.
 
 
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr (Sitzung am 19.12.2013):
Weiterleitung an die zuständige Stelle
 
Stand 27.06.2013:
Der Vorschlag wurde der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Kenntnisnahme in der Sitzung am 27.06.2013 vorgelegt.
Die BVV nahm zur Kenntnis, dass der Vorschlag in die entsprechenden Kommunikations- bzw. Verfahrenswege entsprechend der Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt geleitet wird (s. Drucksache – DS/0824/VII).
Es wurden bereits Mittelinseln eingerichtet an wichtigen Querungsstellen.
 
Stand: 12.06.2013
Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin
Information des Fachamtes:
Da die Nöldnerstraße auch vom Busverkehr genutzt wird, hat die Verkehrslenkung Berlin Entscheidungsbefugnis. In erster Linie werden bei Anliegen dieser Art die Belange der BVG erhört.