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Vorschlag

Ereignisse
14.01.2021 Vorschlag eingereicht
18.01.2021 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
19.01.2021 Bearbeitung im Anliegenmanagement
09.03.2021 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Gesamtkonzept Verkehr Lückstraße

js
14.01.2021
2
2021-1-11

Die Lückstraße braucht dringend auf dem Abschnitt zwischen Rummelsburger Straße und Schlichtallee ein neues Verkehrskonzept.
Die für ihre enge Bebauung extrem stark befahrene Straße ist für viele Anwohner durch Lärm- und Abgasbelastung ein Ärgernis und führt regelmäßig auf der gesamten Länge zu zahlreichen Verkehrskonflikten zwischen PKW, LKW, Bussen, Fahrrädern und Fußgängern.

Folgende Probleme existieren im Einzelnen:
- Im Berufsverkehr ist hier beinahe täglich Stau auf der gesamten Länge (während Pandemie momentan etwas entspannter).
- Mitten auf diesem Abschnitt der Lückstraße befindet sich ein Gymnasium und ist damit Schulweg sehr vieler Jungendlicher.
- Fahrradwege existieren vor und nach dem beschriebenen Abschnitt der Lückstraße. Radfahrer müssen auf dem betroffenen Abschnitt auf die Fahrbahn wechseln und kommen hier regelmäßig massiv in Konflikt mit Fahrzeugen, da eigentlich kein Platz zum Überholen ist. Aus diesem Grund weichen viele Radfahrer auf den Gehweg aus, was wiederum Konflikte mit Fußgängern hervorruft.
- Durch den starken Verkehr kommt es zu starker Lärmbelastung der Anwohner. Ein Lärm- und Luftschadstoffgutachten im Rahmen des Lärmaktionsplans stellte eine "sehr hohe Lärmbelastung" für die Lückstraße fest (siehe TOP29 & TOP49 des Lärmaktionsplans).
- Auf der engen Straße verkehren 4 BVG-Buslinien.

In den vergangenen Jahren wurde bereits ein Tempo 30 Abschnitt und ein Fußgängerüberweg eingerichtet. Beide Maßnahmen haben zwar zu einer Verlangsamung des Verkehrs geführt, aber die Probleme im Grunde nicht gelöst.

Laut Lärmaktionsplan heißt es: "Auch aufgrund dieser Ergebnisse ist für den Stadtraum Lückstraße und Schlichtallee eine verkehrliche Untersuchung im Auftrag der Verkehrsabteilung unseres Hauses in Vorbereitung. Hier geht es um die Einschätzung der geplanten städtebaulichen Entwicklung/ Neuordnung und der damit verbundenen verkehrlichen Auswirkungen einschließlich der Möglichkeiten zur Entlastung der Lückstraße. Die Untersuchung soll noch 2018 ausgeschrieben werden."
Gibt es hier schon konkrete Ergebnisse?

Das beschriebene Problem der Lückstraße wurde bereits im Stadtteilentwicklungskonzept Ostkreuz Berlin (2002) beschrieben und es wurden mögliche Umfahrungen vorgeschlagen (Alternativtrasse zur Zobtener Straße bzw. zur Hauptstraße). Siehe https://www.stadtentwicklung.berlin.de/nachhaltige-erneuerung/fileadmin/...
Werden diese ohne neue Vorschläge weiter diskutiert?

Auf kleinerer/ kurzfristiger Ebene wären bspw. folgende Maßnahmen denkbar:
- Momentan beginnt der Tempo 30 Abschnitt am östlichen Ende erst zwischen Weitling- und Wönnichstraße. Die Lückstraße verengt sich aber bereits vor der Wönnichstraße. Zudem werden auch schon vorher die Radfahrer auf die Fahrbahn geleitet. Es wäre sinnvoll die 30er-Zone bereits vor dieser Verengung beginnen zu lassen, also konkret an der Kreuzung Rummelsburger Straße.
- Der Tempo 30 Abschnitt könnte deutlich besser erkennbar sein, beispielsweise durch große Tempo 30 Zone Bodenmarkierungen auf dem Asphalt, durch weitere Schilder oder eine Geschwindigkeitsanzeige (wie in der Weitlingstraße).
- Ein Kernproblem ist die geringe Fahrbahnbreite. Durch Wegfall des Parkstreifens zwischen Emanuelstr. und Giselastr. sowie zwischen Weitlingstr. und Rummelsburger Str. könnte deutlich Platz gewonnen werden.
- Zudem wäre ein LKW-Verbot absolut wünschenswert.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
19.01.2021:
Der Vorschlag wird im Rahmen des Anliegen Managements weiterbearbeitet.
 
Der Vorschlag wurde zuständigkeitshalber an die Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Bearbeitung übergeben.  
 
 
09.03.2021:
 
Die Sanierung der Lückstraße wurde bereits zur Investitionsplanung vorgemerkt. In Absprache mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) soll dann auch lärmmindernder Asphalt zum Einsatz kommen.
 
Der erwähnte Fußgängerüberweg (FGÜ) wurde nicht zur Verkehrsberuhigung, sondern zur Schulwegsicherung eingerichtet.
 
Für den Lärm und die Verkehrsregelungen ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK) zuständig.
 
Folgende Rückmeldung zu dem Vorschlag hat das Straßen- und Grünflächenamt erhalten:
 
Hinweise von Sen UVK I C 57:
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h trägt zu einer nachweislichen Verringerung der Luftschadstoffbelastung bei. Durch eine Reduzierung der mittleren Reisegeschwindigkeit wird NO2 und PM10 aufgrund der Verkürzung der emissionsträchtigen Beschleunigungsphasen effizient gemindert. Zudem sollte generell eine Betrachtung längerer Straßenabschnitte erfolgen. Lokal eng begrenzte Geschwindigkeitsreduzierungen könnten in den angrenzenden Tempo-50-Abschnitten, wo wieder auf das höhere Geschwindigkeitsniveau beschleunigt wird, zu höheren Emissionen führen. Deshalb lässt sich mit einer Reduzierung der Reisegeschwindigkeit auf längeren Strecken die Luftschadstoffbelastung stärker verringern als mit mehreren kurzen Abschnitten. Tempo-30 sollte also durchgängig an der Lückstraße zwischen der Rummelsburger Straße und Nöldner Straße angeordnet werden.
 
Zudem wird aus lufthygienischer Sicht als sinnvoll erachtet, die noch vorhandenen Parkstreifen an der Lückstraße zwischen Rummelsburger Straße und Nöldner Straße zu entfernen und den gewonnen Raum für einen durchgängigen Fahrradstreifen zu nutzen. Gerade der Park-Such-Verkehr führt nachweislich zu einer Verschlechterung des Verkehrszustandes mit häufigen Anfahr- und Abbremsprozessen, die äußerst emissionsträchtig sind. Die Fahrradspur verlagert zudem die Verkehrsemissionen auf die Straßenmitte und führt zu einer geringeren Luftschadstoffbelastung für Fußgänger.
 
Letztendlich ist ein Lkw-Durchfahrverbot aus lufthygienischer Sicht zu begrüßen. Gerade Lkw weisen pro Fahrzeug ca. 10 Mal höhere spezifische Emissionen auf als Pkw. Die Lkw-Wegeführung sollte so gestaltet werden, dass möglichst wenige Bewohnerinnen und Bewohner anliegender Häuser betroffen sind. Die Zobtener Straße scheint hierfür geeignet zu sein, da sie kaum Randbebauung aufweist und deshalb sehr gut durchlüftet ist.
 
Hinweise von SenUVK I C 31:
Die Lückstraße ist uns durch die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan bereits bekannt.
 
Der Stand bisher:
Wir haben uns in Absprache mit dem Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg bemüht, Dialogdisplays in der Lückstraße aufzustellen. Dies erfolgte auch in Rücksprache mit der SenUVK. Da es im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans auch vermehrte Beschwerden über LKW- Verkehr gab, sollte die Belastung mit Hilfe der Dialogdisplays überprüft werden.
Leider ließen sich bisher die Displays nur schwer in dem engen Straßenraum positionieren, ohne den Fußverkehr oder die Sicht auf Verkehrsschilder stark einzuschränken. Weiterhin war eine Zählung des Verkehrs durch die eingeschränkte Mobilität aufgrund der Corona-Pandemie nicht sinnvoll.
 
Da die Lückstraße im Lärmaktionsplan als Lärm-Hotspot durch die Bürgerbeteiligung verortet wurde, sind wir sehr an einer Verbesserung der Lärmbelastung interessiert und unterstützen gerne die Planungen/Untersuchungen.

 
Kommentare

Sen UVK I C 57 schreibt, dass die Zobtener Straße als Umfahrung für den Lkw-Verkehr "geeignet zu sein scheint".
Das ist nicht der Fall ! Es ist eine schmale Straße fast ohne motorisierten Verkehr. Als Ost-West-Verbindung dient sie als wichtige Trasse für den Radverkehr, so dass Lkw's hier normalerweise nicht hingehören. Der angrenzende Grünzug am Hönower Weg als Ruhe- und Erholungszone darf nicht durch zusätzlichen Lärm beeinträchtigt werden.

mab
03.05.2021

Hier möchte ich der Person, die vor mir kommentiert hat, Recht geben. Die Zobtener Straße ist eine Fahrrad- und Fußgängerstraße. Die Autos, die dort langfahren, sind überwiegend die der Besitzer:innen von Kleingärten. Ansonsten ist diese Straße wichtig für die Anwohner:innen des Kiezes, zum Erholen, als entspannte Fahrradstrecke, als Spielstraße, um zu Skaten oder mit Rollschuhen zu fahren usw.
Durch die massive Schaffung von Wohnraum im Weitlingkiez wird alles immer enger, voller, anstrengender. Die Wohnqualität sinkt, Erholungsflächen werden immer stärker genutzt und dazu zählt auch eine solche verkehrsruhige Straße, wie die Zobtener Straße. Dort sollten keinesfalls LKWs langgeschickt werden.
Es wäre sinnvoller, eine Alternativstrecke über die Hauptstraße zu planen. Dazu müsste die S-Bahn-Strecke über- oder unterfahren werden, doch es würde verhindert werden, an der Schlichtallee vor der Unterführung, die regelmäßig vom Regen überflutet wird, ein neues Nadelöhr zu schaffen.

Eddi
03.01.2022