Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Die Kreuzung Rüdigerstr./Wotanstr. wird stark durch Fußgänger*innen in Nord-Süd-Richtung frequentiert, um parallel zur vielbefahrenen Siegfriedstraße Spielplätze (insbesondere Freiaplatz), Nahversorgungseinrichtungen (Rewe, Netto), Kitas, Schule etc. zu erreichen. Das überqueren der Fahrbahn ist dabei aus mehreren Gründen sehr gefährlich:
1) Fahrzeuge fahren sehr schnell, da sie nach passieren der Ampeln (von beiden Seiten) beschleunigen.
2) Durch parkende Fahrzeuge ist die Sicht für Fußgänger*innen sehr schlecht, was dazu zwingt die Fahrbahn zu betreten. Dabei begibt man sich zwangsläufig in den Bereich, den Fahrzeuge zum Abbiegen und Einfahren nutzen, was gefährlich ist (insbesondere in Begleitung mit Kindern/Kinderwagen oder für Menschen mit Behinderung).
3) Die 5-Meterbereiche der Kreuzung sind regelmässig zugeparkt, was Sichtbeziehungen erschwert (siehe beigefügte Fotos) und Fußgänger*innen zusätzlich in den gefährlichen Bereich drängt.
Aus den genannten Gründen sollten an allen 4 Ecken der Kreuzung Gehwegvorstreckungen errichtet werden (analog zur Hagenstr. Ecke Rüdigerstr., welche sich aktuell in der Umsetzung befindet). Dadurch kann der 5-Meterbereich nicht mehr zugepart werden, Sichtbeziehungen werden verbessert (ohne die Fahrbahn betreten zu müssen) und die Querungsdistanz verkürzt sich.
Es wird zudem angeregt auf den anliegenden Bereichen Radabstellanlagen einzurichten, um die Sichtbeziehungen weiter zu verbessern. Aktuell stehen Fahrräder an Straßenschildern, was auf einen Bedarf an sicheren Radabstellanlagen (Kreuzberger Bügel) schließen lässt.
Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz/ Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes
06.08.2024:
Planung und Ausführung der Gehwegvorstreckungen sind für die Übernahme in das Fußgängerüberweg-Bauprogramm der Senatsverwaltung gem. Rahmenvereinbarung gemeldet.Bzgl. Umsetzungszeitpunkt liegen keine Informationen vor.
30.08.2023:
Ein aktueller Sachstand ist frühestens mit dem Beschluss des Haushaltsplanes 2024/2025 zu erwarten.
21.02.2023:
Hier gibt es keinen neuen Sachstand. Die finanziellen Mittel für die Maßnahme wurden für das Jahr 2022 beantragt, jedoch nicht bewilligt. Für das Jahr 2023 wurden keine Mittel für diese Maßnahme beantragt, da aufgrund der Vielzahl an umzusetzenden Projekten und einer geringen Personalkapazität hier eine Priorisierung erfolgen muss. Das Augenmerk liegt dabei 2023 auf der Schulwegsicherheit.
22.02.2021:
Die zur Realisierung des Vorschlags erforderlichen Mittel stehen für 2021 nicht zu Verfügung. Das Straßen- und Grünflächenamt strebt an, dass der Vorschlag in der Mittelplanung für 2022 berücksichtigt wird.
11.06.2020:
Die Maßnahme wurde in der AG „Förderung des Fußverkehrs“ bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz schon besprochen und die Polizei befürwortet die Gehwegvorstreckungen. Von Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz können zur baulichen Umsetzung Mittel bereitgestellt werden. Eine zeitnahe Umsetzung wird angestrebt, kann aber aufgrund personeller Engpässe für 2020 nicht zugesichert werden.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
11.06.2020:
Das Begleitgremium empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 20.08.2020:
Die Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache in den Ausschuss für Haushalt und Personal überwiesen.
Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Personal (09.09.2020):
Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1765/VIII:
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen. Die Vorschläge 2019-1-44 und 2020-1-22 werden in die entsprechenden Fachausschüsse überwiesen.
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
Begründung:
Im Ausschuss wurden zwei Vorschläge im Detail diskutiert. Zum einen ging es um die Umsetzung des Vorschlages zur Sanierung der Buchberger Straße. Es wurde klargestellt, dass der Vorschlag durch Beschluss in die Prioritätenliste aufgenommen wird. Weiterhin wurde der Vorschlag zur Aufstellung eines Stoppschilds diskutiert. Hier steht die Entscheidung des Begleitgremiums im Widerspruch zur Empfehlung des Fachamtes. Der Ausschuss hat sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion diesen Vorschlag separat abzustimmen nicht angeschlossen (5:10:0) – der BzBm hat die Debatte im Begleitgremium wiedergegeben - und empfiehlt die Annahme der Drucksache durch die BVV.
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 08.10.2020:
Auszug
"...Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen..."