Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
An der östlichen Seite der Schlichtallee, Ecke Hauptstraße stehen Fuß- und Radweg in Konflikt. Die Fußgänger müssen hier vor bzw. nach Überquerung der Hauptstraße über den stark frequentierten Radweg laufen. Das erzeugt Gefahrensituationen. Und es behindert die Fußgänger erheblich. Bei starkem Radfahrbetrieb lässt sich der Fußgängerübergang über die Hauptstraße gar nicht erreichen.
Unter der Bahnbrücke entsteht die gleiche Situation nochmals. Fußgänger und Radfahrer kreuzen sich.
Die Situation würde sich entschärfen, wenn der jetzt innen verlaufende Radweg nach außen, an die Straße und der Fußweg nach innen, zu den Wohnhäusern getauscht würden.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum Kommentar vom 30.10.2020:
Die Stellungnahme des Straßen- und Grünflächenamtes wird bestätigt. Für die Schlichtallee wird es dann auch im Rahmen der Investitionsplanung nicht ganz einfach, eine den Vorschriften und dem Bedarf angepasste verkehrssichere Lösung zu finden.
Die Neugestaltung der Buchberger Straße war Thema der Abstimmungen zur im Bezirksamt Lichtenberg laufenden Verkehrsuntersuchung zum südlich der Frankfurter Allee liegenden Gebiet. Hier sind aufgrund neuer Ansiedlungen von Gewerbeflächen, Dienstleistung und Kitastandort mehrere Planungsbeteiligte an einem Tisch. Das Ziel, eine durchgehende Radverkehrsführung entlang der Buchberger Straße getrennt vom Kfz-Verkehr zu erhalten, ist klar formuliert worden. Es ist aufgrund der begrenzten Flächenreserven jedoch ein längerer Planungsprozess notwendig, eine durchgängige Lösung hier umzusetzen. Es gibt abschnittsweise Lösungsansätze dafür, aber noch keine konkrete Planung und auch keine Investitionsmaßnahme zur Umsetzung.
Information des Fachamtes
Ergänzung zu der vom Begleitgremium erfragten zeitlichen Einordnung für den Umbau der Schichtallee (30.06.2020):
Wenn der Umbau der Schlichtallee in der nächsten Investitionsplanung bestätigt wird, kann ggf. in 2022 mit der Planung begonnen werden. Die Maßnahme wird aber nicht vor Fertigstellung der Treskowallee umgesetzt. Genauere Planungszeiträume sind dem Straßen- und Grünflächenamt nicht bekannt.
11.06.2020:
Für den Bürgervorschlag zur Änderung der Radverkehrsanlage wäre, da es sich bei Hauptstraße und der Schlichtallee um sogenannte Senatsstraßen der Stufe II handelt, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig. Der Konfliktpunkt an der Hauptstraße / Schlichtallee ist allgemein bekannt. Dies resultiert zum einen aus der nicht ausgereiften Anbindung des Zweiradwegs an die darauf nicht angepasste Lichtsignalanlage (LSA) und zum anderen aus dem starken Radverkehr, der sich durch die Fahrradstraße in der Zobtener Straße entwickelt hat. Die Erreichbarkeit des Fußgängerüberwegs sollte aber gegeben sein, da der Radverkehr auf der Hauptstraße warten muss, wenn die Fußgänger über die Hauptstraße freigegeben sind. Einzig der Radfahrer aus der Emma-Ihrer-Straße kommend stellt einen Konflikt mit den Fußgängern von der Schlichtallee dar, da ggf. (VTU liegt vor) beide Verkehrsströme gleichzeitig freigegeben werden.
Dem Vorschlag, den Radweg und den Gehweg in der Schlichtallee zu tauschen kann aus folgenden Gründen nicht gefolgt werden:
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
11.06.2020:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
Das Straßen- und Grünflächenamt wird gebeten eine aktuelle Stellungnahme bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuholen: Zeitpunkt für Auslegung der Pläne bzw. Umbau der Schlichtallee.
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 20.08.2020:
Die Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache in den Ausschuss für Haushalt und Personal überwiesen.
Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Personal (09.09.2020):
Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1765/VIII:
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen. Die Vorschläge 2019-1-44 und 2020-1-22 werden in die entsprechenden Fachausschüsse überwiesen.
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
Begründung:
Im Ausschuss wurden zwei Vorschläge im Detail diskutiert. Zum einen ging es um die Umsetzung des Vorschlages zur Sanierung der Buchberger Straße. Es wurde klargestellt, dass der Vorschlag durch Beschluss in die Prioritätenliste aufgenommen wird. Weiterhin wurde der Vorschlag zur Aufstellung eines Stoppschilds diskutiert. Hier steht die Entscheidung des Begleitgremiums im Widerspruch zur Empfehlung des Fachamtes. Der Ausschuss hat sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion diesen Vorschlag separat abzustimmen nicht angeschlossen (5:10:0) – der BzBm hat die Debatte im Begleitgremium wiedergegeben - und empfiehlt die Annahme der Drucksache durch die BVV.
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 08.10.2020:
Auszug
"...Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen"
Schade. Es wird sich also vor 2023 nichts für Fußgänger (und Radfahrer) verbessern. Sanierung einer Straße hat wieder einmal Priorität. Wird denn bei der Sanierung der Buchberger Straße ein Radweg gebaut? Um hier wenigstens dem Berliner Mobilitätsgesetz zu entsprechen?