Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Bei der Eisenbahnunterführung in dem gezeigten Bereich (siehe Verortung) ist aufgrund der fast rechtwinkligen Kurve eine sehr schlechte Einsicht zu erzielen. Das Problem: die vielen Fahrzeuge können nicht gleichzeitig durch die Eisenbahnunterführung fahren, weil es zu schmal ist. Heißt, es kann nur ein Fahrzeug fahren (1 von 2 Richtungen).
Zusätzlich ist die Einsicht durch die Eisenbahnunterführung von der Hauffstraße Richtung Buchberger Straße sehr schwierig.
Meine Vorschläge:
- Beidseitig einen großen Verkehrsspiegel anbringen
- „Einbahnprinzip“ mit Lichtanlagen und „Melder“ - wer über eine bestimmte Stelle fährt, bekommt als Erster grün - bei hohem Verkehr abwechselnd, ansonsten nur, wenn der Auslöser ausgelöst wird, ansonsten sind beide Richtungen auf rot.
Zuständigkeit: Straßen-und Grünflächenamt
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
01.02.2019:
Für die benannte Eisenbahnunterführung ist die Verkehrslenkung Berlin (VLB) zuständig, der Vorschlag wurde zur Prüfung und mit der Bitte um Stellungnahme an die VLB am 01.02.2019 weitergeleitet.
13.02.2019:
Die Verkehrslenkung Berlin hat den Vorgang an das Straßen- und Grünflächenamt abgegeben.
14.03.2019:
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg sind bereits alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten mit Anordnung der VZ 208 / 308 StVO ausgeschöpft worden.
Ohne physische Änderungen am Straßenkörper (Verfügbarkeit zusätzlichen Straßenraumes) wird an dieser Stelle keine Möglichkeit gesehen, eine Entlastung zu schaffen. Eine Regelung mittels Verkehrsspiegel wurde bereits aufgrund der zweifelhaften Eignung für die Örtlichkeit verworfen. Zur gleichen Thematik gab es bereits 2017 die Drucksache DS/0414/VIII, die in der BVV-Sitzung am 18.01.2018 abgelehnt wurde:
Text des Ursprungsantrages:Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die Einrichtung zweier Parabolspiegel an der Kreuzung Schulze-Boysen-Straße/Ecke Hauffstraße, Pfarrstraße und Wiesenweg die Verkehrssicherheit erhöht.Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.
Begründung:Der Ausschuss Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste hat die Drucksache am 28.11.2017 und 21.12.2017 beraten. Er ist nach eingehender Diskussion und nach Anhörung des Bezirksamtes der Auffassung, dass dem Antrag nicht gefolgt werden kann. Die Kreuzung hat sich in den letzten Jahren nicht als Unfallschwerpunkt erwiesen. Zudem bestehen Zweifel, dass ein Parabolspiegel geeignet ist, die Situation zu verbessern.
Die Situation vor Ort ist unverändert. Die Örtlichkeit ist nach wie vor kein Unfallschwerpunkt und es gibt keine auffällige Beschwerdelage, die ein Handeln notwendig macht.Die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage ist seitens der Verkehrslenkung Berlin nur als letztes und zeitgleich mildestes Mittel heranzuziehen und würde in letzter Konsequenz auch mit einer erheblichen Reduzierung der Leistungsfähigkeit dieses Knotenpunktes einhergehen.
Der Vorschlag wird aus den o.g. Gründen vom Fachamt abgelehnt.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt (14.03.2019):
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
BVV-Beschluss DS/1241/VIII (16.05.2019):
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.