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Vorschlag

Ereignisse
08.09.2013 Vorschlag eingereicht
29.11.2013 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
03.12.2013 Beschluss Begleitgremium: Zuständigkeit andere Behörde/Organisation
13.03.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
18.09.2014 Vorschlag wird nicht weitergeleitet gem. BVV Beschluss DS/1161/VII vom 18.09.2014
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Freigabe des Fußweges für Radfahrer

widdergirl
08.09.2013
3
2013-1-381

Es wäre schön, wenn der Fußweg auf der Ruschestraße zwischen Bornitzstraße und Normannenstraße in Richtung Frankfurter Allee fahrend für Radfahrer freigegeben werden könnte. In diesem Bereich gibt es keinen Radweg und das Fahren auf dem Damm ist dort sehr gefährlich. Würde mich freuen, wenn mein Vorschlag geprüft werden könnte und vielleicht auch umgesetzt wird.

Umsetzungsbericht

Stand: 03.12.2013
Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin
 
Information des Fachamtes:
Die Ruschestraße ist eine örtliche Straßenverbindung, zuständig nach Nr.35 ZustKatOrd ist die Verkehrslenkung Berlin.
Fachliche Position bezirkliche Straßenverkehrsbehörde:
Das Radfahren auf dem hier vorhanden Gehweg kann schon deshalb nicht erlaubt werden, da sich die Hauseingänge zu nah am Gehweg befinden. Dadurch kann es zu Konfliktsituationen zwischen den aus dem Wohnhaus heraustretenden Fußgängern sowie Radfahrern kommen. Diese beiden genannten Verkehrsteilnehmer würden sich einfach zu spät sehen (i.Ü.: nicht ausreichende Gehwegbreite nach AV Geh- und Radwege zu § 7 BerlStrG).
 
BVV-Beschluss 18.09.2014 (DS/1161/VII):
Von einer Weiterleitung an die zuständige Stelle wird abgesehen.

 
Kommentare

Was ist denn an der Situation auf der Fahrbahn dort besonders gefährlich? Ich bin da zwar nur selten lang gefahren, habe aber nichts auffälliges in Erinnerung. Generell finde ich, sollten Radfahrer nicht ohne wirklich zwingenden Grund eine Gehwegfreigabe erhalten. Der Gehweg scheint dort zwar breit genug, aber jede Gehwegfreigabe sorgt dann auch wieder dafür, dass die Radfahrer auf der Fahrbahn von Autofahrern "belehrt" werden, dass sich die Grenze zwischen erlaubtem und nicht erlaubtem Gehwegradeln weiter verwischt und dass Fußgänger sich auf den Gehwegen unsicherer fühlen.

Michael Stoß
11.09.2013

Die Situation ist dort schon sehr gefährlich, da dort rechts und links Autos parken und nur eine Fahrspur je Richtung vorhanden ist. Fährt man dort mit dem Rad, wird man logischerweise von den Autos überholt, aber da nicht viel Platz ist und auch Gegenverkehr, ist das Überholen schon sehr gefährlich und man spürt die Autos regelrecht beim Vorbeifahren, denn nicht jeder hält den Sicherheitsabstand ein. Weiterhin möchte ich bemerken, das in der Gegenrichtung der Gehweg auch für Radfahrer freigegeben ist, warum ist es dann in dieser Richtung nicht möglich? Zumal dort auch relativ wenige Fußgänger unterwegs sind.

widdergirl
12.09.2013

Der Gehweg in Gegenrichtung ist sicherlich freigegeben, weil man da der Meinung war, wegen der fehlenden Wohnbebauung auf der Ostseite mit weniger Fußgängerverkehr rechnen zu müssen. Auch das ist nicht besonders klug, aber gängige Praxis in Berlin. Natürlich kenne ich die Nahüberholersituation und das Bedrohungsgefühl, das davon ausgeht. Solange hier nicht mit viel Aufklärungsarbeit gegengesteuert wird, läßt sich daran leider nur für diejenigen etwas machen, die sich trauen, soweit links zu fahren wie in Situationen mit Parkreihen vorgeschrieben. Dann kann in der Regel kein Auto mehr ohne freie Gegenfahrbahn überholen. Wer sich das nicht zutraut, ist subjektiv vielleicht besser rechts der Parkreihen auf Gehwegen oder entpflichteten Radwegen unterwegs - sicherer allerdings nicht und deshalb bin ich dagegen, eine trügerische Sicherheit für Radfarer mit Gehwegfreigaben herzustellen, gleichzeitig die Sicherheit, aber insbesondere das Sicherheitsgefühl für Fußgänger herabzusetzen und die Fahrbahnradfahrer noch stärker als Blockierer erscheinen zu lassen, was auch deren Sicherheit herabsetzt.

Wenn der zu geringe Überholabstand das Problem ist, sollte man dort ansetzen und nicht Radfahrer und Fußgänger wie so oft verkehrspolitisch vorgegeben erneut in einen Konflikt bringen.

Michael Stoß
12.09.2013