Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes
06.08.2024:
Die Instandsetzung eines weiteren Teilabschnitts ist für 2024 geplant. Die Maßnahme befindet sich aktuell in der Ausschreibung.
08.02.2024:
2023 wurde ein erster Teilabschnitt der Promenade im Bereich des Ärztehauses/ Apotheke erneuert. 2024 sind weitere Maßnahmen geplant, die Finanzierung ist allerdings noch nicht geklärt. Es sind Mittel aus Sondermitteln beantragt worden. Ob diese bewilligt werden, ist aber noch ungewiss.
30.08.2023:
Es ist von einem Maßnahmenbeginn in 2024 auszugehen.
21.02.2023:
Es sind Mittel für Teilflächeninstandsetzungen eingeplant und es ist von einem Maßnahmenbeginn in 2024 auszugehen. Einer Freigabe der Promenade für Radfahrer wird nach wie vor nicht zugestimmt.
14.09.2022:
Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel der Straßenunterhaltung ist eine Umsetzung in 2022/23 nicht möglich.
22.02.2022:
Aufgrund der derzeitigen vorläufigen Haushaltswirtschaft ist keine Berücksichtigung möglich.
28.05.2021:
Der Ortstermin findet voraussichtlich am 03.06.2021 statt.
Protokoll Ortstermin 03.06.2021:
Folgende Ideen werden eingebracht
Rückmeldung Straßen- und Grünflächenamt (SGA):
und auch der bestehenden alternativen Wegeführungen (Rudolf-Seiffert-Straße und Franz-Jacob-Straße), losgelöst davon ob diese subjektiv als gefährlich empfunden werden, nicht verhältnismäßig wäre.
Zu prüfende Umsetzungsoptionen
11.03.2021:
Das Straßen- und Grünflächenamt hat den Vorschlag nochmal intern geprüft.
Der Zustand des Gehweges ist, entgegen der subjektiven Wahrnehmung des Vorschlagseinreichers, desolat. D.h. konkret, dass durch die Verwerfungen der Gehwegplatten Kanten entstehen, die eine Gefahr für Radfahrende darstellen. Mit Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht kann das Straßen- und Grünflächenamt daher eine Freigabe dieser Stecke für Radfahrer nicht zustimmen.
Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Planen und Bauen stehen in absehbarer Zeit keine ausreichenden finanziellen Mittel für eine Sanierung des Weges zur Verfügung.
Wie bereits umfassend erläutert, wäre bei einer Freigabe der Promenade für Radfahrende die Installation von Umlaufgittern notwendig, da beim Übergang vom Gehweg auf die Fahrbahn die Sichtachsen sowohl der Autofahrenden, als auch der einbiegenden Radfahrenden nicht ausreichend sind. Dies würde zwangsläufig die Installation von Umlaufgittern notwendig machen, was für den zuständigen Fachbereich eine weitere zusätzliche hohe Investition, die zulasten der Kernaufgaben (Beseitigung von Schäden auf Flächen des öffentlichen Straßenlandes und des Straßenzubehörs zur Gewährleitung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen) gehen würde, darstellt.
Hier ist die Verhältnismäßigkeit fraglich, da die anfallen Kosten und der angestrebte Nutzen in einem Missverhältnis stehen. Mit einer teilweisen Freigabe der Promenade, wie bereits vom Straßen- und Grünflächenamt vorgeschlagen, haben Radfahrende jederzeit die Möglichkeit die Strecke entlang der vorhandenen Straße und auf dem freigegebenen Abschnitt zurückzulegen.
Ein Ortstermin ist prinzipiell möglich. Jedoch hat das Straßen- und Grünflächenamt bereits mehrfach durch fachliche Stellungnahmen den Sachverhalt und die daraus resultierenden Möglichkeiten ausführlich erläutert. Auch haben bereits mehrfach Prüfungen vor Ort durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stattgefunden. Daher ist nicht davon auszugehen, dass eine Änderung des Prüfergebnisses durch einen Ortstermin erwartet werden kann.
10.08.2020:
Am 14.07.2020 wurde die Promenade begangen.
Nach Einschätzung der örtlichen Begebenheiten und der Zustand der Promenade, könnte die Freigabe für den Radverkehr teilweise erfolgen – (siehe Skizze, ca. 110m - Bild 1).
Die gesamte Freigabe der Promenade bis Storkower Straße kann aus Verkehrssicherungsgründen nicht erfolgen (Unebenheiten der Promenade sowie Wildwuchs; siehe beigefügte Fotos). Des Weiteren kann die sichere Radführung von der Promenade auf die Hauptfahrbahn nicht gewährleistet werden. Hier fehlt die nötige Einsicht in den fließenden Verkehr bzw. kann der fließende Verkehr (PKW´s) nicht rechtzeitig oder verspätet auf Fahrradfahrer, die die Promenade verlassen, reagieren (s. Bild 2).
Im weiteren Verlauf der Promenade befindet sich angrenzend eine Privatfläche. Das restliche öffentliche Straßenland lässt daher keine Freigabe für Radfahrer, ohne die Privatfläche dafür zu nutzen, zu. Auch der Wildwuchs verengt diesen Bereich zusätzlich (s. Bild 3).
Die Poller wurden extra gesetzt, weil diverse Fahrzeuge von der Karl-Lade-Straße auf die Freifläche gefahren sind und dort als Besucher der Apotheke, des Sanitätshauses, des Ärztehauses etc. ihr Fahrzeug abstellten. Gleiches gilt für die Poller in der Rudolf-Seiffert-Straße, wo dann wieder diverse Paketdienste zum Beliefern der anliegenden Geschäfte ihre Transporter abstellen.
Hier wäre denkbar, dass die Poller an der Rudolf-Seiffert-Straße stehen bleiben und könnten nur mit Reflektorfolie beklebt werden. Ein Poller in der Karl-Lade-Straße müsste entfernt werden, jedoch wird dahinter ein Pfosten mit Verkehrszeichen (VZ) eingebaut, so dass weiterhin keine Durchfahrmöglichkeit für Kfz besteht.
Es kann nicht gewährleistet werden, dass alle Radfahrenden sich daran halten und die Promenade nach 110m verlassen. Dafür kann dann Ordnungsamt (Kontrollgang) hier tätig werden.
(s. Bilder 4 - 7).
11.06.2020:
Im Bereich der Storkower Straße befindet sich bereits ein Radweg bzw. eine Radverkehrsanlage.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
11.06.2020:
Da bei der Vorschlagsformulierung ein Fehler unterlaufen ist (Klärung in der Sitzung am 11.06.2020 - es handelt sich als Endpunkt nicht um die Franz-Jacob-Straße, sondern um die Karl-Lade Straße), muss die Sachlage durch das Fachamt neu geprüft werden. Das Gremium beschließt die Vertagung des Vorschlages. Bis zur nächsten Sitzung am 10.09.2020 soll ein Ortstermin stattfinden (Straßen- und Grünflächenamt, Einreicher, Stadtteilkoordination).
10.09.2020:
Da eine tiefergehende Prüfung für die Möglichkeiten einer Umsetzung des Vorschlages notwendig ist (FahrRat/ Straßen- und Grünflächenamt), beschließt das Gremium die Vertagung des Vorschlages. Bis zur nächsten Sitzung am 26.11.2020 soll ein Ortstermin stattfinden (Straßen- und Grünflächenamt, Einreicher, Stadtteilkoordination, privater Eigentümer). Die Prüfergebnisse werden am 26.11.2020 durch das Straßen- und Grünflächenamt vorgestellt.
(Anmerkung Geschäftsstelle Bürgerhaushalt: die Sitzung am 26.11.2020 wurde pandemiebedingt abgesagt).
11.03.2021:
Das Gremium beschließt die Vertagung des Vorschlages auf die nächste Sitzung am 10.06.2021 verbunden mit einem vorher durchzuführenden Ortstermin mit Beteiligung des Einreichers, Bezirksbürgermeisters, des Straßen- und Grünflächenamtes, Stadtteilkoordination Alt-Lichtenberg/ Fennpfuhl und ggf. anderer Anlieger (privater Eigentümer, Schule).
10.06.2021:
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt: Umsetzung - das Bezirksamt wird gebeten den Vorschlag bei künftigen Planungen zu berücksichtigen
BVV-Beschluss DS/2234/VIII (19.08.2021):
Auszug
...
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.