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Vorschlag

Ereignisse
20.12.2019 Vorschlag eingereicht
28.02.2020 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
10.06.2021 Beschluss Begleitgremium: Umsetzung
23.06.2021 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.08.2021 Vorschlag befürwortet gem. BVV Beschluss DS/2234/VIII vom 19.08.2021
20.08.2021 Vorschlag zur Umsetzung übergeben an das Straßen- und Grünflächenamt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Fennpfuhl öffentliches Straßenland

Freigabe des Fußweges für Radfahrer

Wolfgang Senger
20.12.2019
0
2019-1-74

Freigabe des breiten Fußweges der Rudolf-Seiffert-Straße zwischen Storkower Bogen und Karl-Lade Straße für Radfahrer (es geht also um den breiten Bürgersteig in der Rudolf-Seiffert-Straße Richtung Karl-Lade-Straße); wenn möglich durch eine Strichlinie getrennt.

Fotos: Straßen- und Grünflächenamt

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes
08.02.2024:
2023 wurde ein erster Teilabschnitt der Promenade im Bereich des Ärztehauses/ Apotheke erneuert. 2024 sind weitere Maßnahmen geplant, die Finanzierung ist allerdings noch nicht geklärt. Es sind Mittel aus Sondermitteln beantragt worden. Ob diese bewilligt werden, ist aber noch ungewiss.
 
30.08.2023:
Es ist von einem Maßnahmenbeginn in 2024 auszugehen.
 
21.02.2023:
Es sind Mittel für Teilflächeninstandsetzungen eingeplant und es ist von einem Maßnahmenbeginn in 2024 auszugehen. Einer Freigabe der Promenade für Radfahrer wird nach wie vor nicht zugestimmt.
 
14.09.2022:
Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel der Straßenunterhaltung ist eine Umsetzung in 2022/23 nicht möglich.
 
22.02.2022:
Aufgrund der derzeitigen vorläufigen Haushaltswirtschaft ist keine Berücksichtigung möglich.
   
28.05.2021:
Der Ortstermin findet voraussichtlich am 03.06.2021 statt.
 
Protokoll Ortstermin 03.06.2021:
 
Folgende Ideen werden eingebracht

  • Markierung eines Radweges (nach dem Beispiel der Fußgängerpromenade in der Hans-Eisler-Straße (Prenzlauer Berg) schlägt der Vorschlagseinreicher vor, die gemeinsame Nutzung des o.g. Fußweges für Fußgänger und Radfahrer zuzulassen)
  • Schilder-Informationen über Fahrbahnschäden
  • Schilder-Hinweise zur Nutzung des Weges auf eigene Gefahr:
  • Schilder-Festlegung einer Höchstgeschwindigkeit
  • Beseitigung des Buschwerkes im Bereich der Bäume
  • Sanierung der Gehwege

  
Rückmeldung Straßen- und Grünflächenamt (SGA):

  • Markierung des Radweges ist ausgeschlossen, da dies der Einrichtung einer Radverkehrsanlage auf der Promenade gleichkommen würde, was in Anbetracht der bestehenden Problemlagen:
    • Höhere gefahrene Geschwindigkeiten als auf einer Mischfläche
    • Gefährdung der schwächsten am Verkehr Teilnehmenden (Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und Senioren)
    • Unübersichtliches Querungsverhalten mit kreuzenden Wegebeziehungen
    • Uneinheitliche Wegebreiten (die Promenade verjüngt sich erheblich in Richtung Storkower Bogen)
    • Schlechter baulicher Zustand der gesamten Promenade (Aufrechnungen, Versackungen, Hebungen und Stolperkanten)
    • Ungeregelte Abfahrmöglichkeiten auf die Wohngebietsstraße Rudolf-Seiffert-Straße ohne direkte Sichtbeziehungen zum Fließverkehr
    • Verschiedene Straßenbaulastträger (ein Teil der gewünschten Wegeführung auf der Promenade befindet sich in Privateigentum)

 
und auch der bestehenden alternativen Wegeführungen (Rudolf-Seiffert-Straße und Franz-Jacob-Straße), losgelöst davon ob diese subjektiv als gefährlich empfunden werden, nicht verhältnismäßig wäre.
 

  • dem SGA fehlen Informationen zum tatsächlichen Verkehrsaufkommen auf der Promenade
  • Von Seiten des SGA wird angeboten das Zwischenstück zwischen Karl-Lade-Straße und Rudolf-Seiffert-Straße (bis zur Apotheke) als Gehweg „Rad frei“ auszuweisen und entsprechend umzugestalten / baulich zu ertüchtigen. Dieser Bereich ist für eine Mischnutzung hinreichend breit und könnte mit Mitteln der Straßenlandunterhaltung ertüchtigt werden. Dies wird von Seiten des Einreichers mit Verweis auf die vorgenannte Gefahreneinschätzung abgelehnt.
  • Die Unterhaltungsmittel reichen nicht aus, um die gesamte Promenade zu ertüchtigen und entsprechend der avisierten Nutzung umzugestalten. An dieser Stelle ist eine grundhafte Instandsetzung bzw. ein Neubau notwendig, welcher einer Investitionsmaßnahme bedarf.
  • Der Bürgervorschlag wird durchaus als berechtigt anerkannt, kann aber aktuell nicht umgesetzt werden.

  
Zu prüfende Umsetzungsoptionen

  • Machbarkeitsstudie verbunden mit einer Prüfung der generellen Nutzung und Auslastung der Verkehrsfläche.
  • Prüfung, ob über das ISEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept) Light Fennpfuhl Mittel abrufbar sind.
  • Prüfung, ob eine Reparatur der defekten Stellen möglich ist, eine Meldung dieser Gefahrenstellen wurde durch die Stadtteilkoordination bereits an das SGA übermittelt.

 
11.03.2021:
Das Straßen- und Grünflächenamt hat den Vorschlag nochmal intern geprüft.
 
Der Zustand des Gehweges ist, entgegen der subjektiven Wahrnehmung des Vorschlagseinreichers, desolat. D.h. konkret, dass durch die Verwerfungen der Gehwegplatten Kanten entstehen, die eine Gefahr für Radfahrende darstellen. Mit Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht kann das Straßen- und Grünflächenamt daher eine Freigabe dieser Stecke für Radfahrer nicht zustimmen.
 
Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Planen und Bauen stehen in absehbarer Zeit keine ausreichenden finanziellen Mittel für eine Sanierung des Weges zur Verfügung.
  
Wie bereits umfassend erläutert, wäre bei einer Freigabe der Promenade für Radfahrende die Installation von Umlaufgittern notwendig, da beim Übergang vom Gehweg auf die Fahrbahn die Sichtachsen sowohl der Autofahrenden, als auch der einbiegenden Radfahrenden nicht ausreichend sind. Dies würde zwangsläufig die Installation von Umlaufgittern notwendig machen, was für den zuständigen Fachbereich eine weitere zusätzliche hohe Investition, die zulasten der Kernaufgaben (Beseitigung von Schäden auf Flächen des öffentlichen Straßenlandes und des Straßenzubehörs zur Gewährleitung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen) gehen würde, darstellt.
 
Hier ist die Verhältnismäßigkeit fraglich, da die anfallen Kosten und der angestrebte Nutzen in einem Missverhältnis stehen. Mit einer teilweisen Freigabe der Promenade, wie bereits vom Straßen- und Grünflächenamt vorgeschlagen, haben Radfahrende jederzeit die Möglichkeit die Strecke entlang der vorhandenen Straße und auf dem freigegebenen Abschnitt zurückzulegen.
 
Ein Ortstermin ist prinzipiell möglich. Jedoch hat das Straßen- und Grünflächenamt bereits mehrfach durch fachliche Stellungnahmen den Sachverhalt und die daraus resultierenden Möglichkeiten ausführlich erläutert. Auch haben bereits mehrfach Prüfungen vor Ort durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stattgefunden. Daher ist nicht davon auszugehen, dass eine Änderung des Prüfergebnisses durch einen Ortstermin erwartet werden kann.
 
10.08.2020:
Am 14.07.2020 wurde die Promenade begangen.
Nach Einschätzung der örtlichen Begebenheiten und der Zustand der Promenade, könnte die Freigabe für den Radverkehr teilweise erfolgen – (siehe Skizze, ca. 110m - Bild 1).
 
Die gesamte Freigabe der Promenade bis Storkower Straße kann aus Verkehrssicherungsgründen nicht erfolgen (Unebenheiten der Promenade sowie Wildwuchs; siehe beigefügte Fotos). Des Weiteren kann die sichere Radführung von der Promenade auf die Hauptfahrbahn nicht gewährleistet werden. Hier fehlt die nötige Einsicht in den fließenden Verkehr bzw. kann der fließende Verkehr (PKW´s) nicht rechtzeitig oder verspätet auf Fahrradfahrer, die die Promenade verlassen, reagieren (s. Bild 2).
 
Im weiteren Verlauf der Promenade befindet sich angrenzend eine Privatfläche. Das restliche öffentliche Straßenland lässt daher keine Freigabe für Radfahrer, ohne die Privatfläche dafür zu nutzen, zu. Auch der Wildwuchs verengt diesen Bereich zusätzlich (s. Bild 3).
 
Die Poller wurden extra gesetzt, weil diverse Fahrzeuge von der Karl-Lade-Straße auf die Freifläche gefahren sind und dort als Besucher der Apotheke, des Sanitätshauses, des Ärztehauses etc. ihr Fahrzeug abstellten. Gleiches gilt für die Poller in der Rudolf-Seiffert-Straße, wo dann wieder diverse Paketdienste zum Beliefern der anliegenden Geschäfte ihre Transporter abstellen.
  
Hier wäre denkbar, dass die Poller an der Rudolf-Seiffert-Straße stehen bleiben und könnten nur mit Reflektorfolie beklebt werden. Ein Poller in der Karl-Lade-Straße müsste entfernt werden, jedoch wird dahinter ein Pfosten mit Verkehrszeichen (VZ) eingebaut, so dass weiterhin keine Durchfahrmöglichkeit für Kfz besteht.
Es kann nicht gewährleistet werden, dass alle Radfahrenden sich daran halten und die Promenade nach 110m verlassen. Dafür kann dann Ordnungsamt (Kontrollgang) hier tätig werden.
(s. Bilder 4 - 7).
 
11.06.2020:
Im Bereich der Storkower Straße befindet sich bereits ein Radweg bzw. eine Radverkehrsanlage.
  
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
11.06.2020:
Da bei der Vorschlagsformulierung ein Fehler unterlaufen ist (Klärung in der Sitzung am 11.06.2020 - es handelt sich als Endpunkt nicht um die Franz-Jacob-Straße, sondern um die Karl-Lade Straße), muss die Sachlage durch das Fachamt neu geprüft werden. Das Gremium beschließt die Vertagung des Vorschlages. Bis zur nächsten Sitzung am 10.09.2020 soll ein Ortstermin stattfinden (Straßen- und Grünflächenamt, Einreicher, Stadtteilkoordination).
 
10.09.2020:
Da eine tiefergehende Prüfung für die Möglichkeiten einer Umsetzung des Vorschlages notwendig ist (FahrRat/ Straßen- und Grünflächenamt), beschließt das Gremium die Vertagung des Vorschlages. Bis zur nächsten Sitzung am 26.11.2020 soll ein Ortstermin stattfinden (Straßen- und Grünflächenamt, Einreicher, Stadtteilkoordination, privater Eigentümer). Die Prüfergebnisse werden am 26.11.2020 durch das Straßen- und Grünflächenamt vorgestellt.
(Anmerkung Geschäftsstelle Bürgerhaushalt: die Sitzung am 26.11.2020 wurde pandemiebedingt abgesagt).
 
11.03.2021:
Das Gremium beschließt die Vertagung des Vorschlages auf die nächste Sitzung am 10.06.2021 verbunden mit einem vorher durchzuführenden Ortstermin mit Beteiligung des Einreichers, Bezirksbürgermeisters, des Straßen- und Grünflächenamtes, Stadtteilkoordination Alt-Lichtenberg/ Fennpfuhl und ggf. anderer Anlieger (privater Eigentümer, Schule).
 
10.06.2021:
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt: Umsetzung - das Bezirksamt wird gebeten den Vorschlag bei künftigen Planungen zu berücksichtigen
 
BVV-Beschluss DS/2234/VIII (19.08.2021):
Auszug
...
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.