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Vorschlag

Ereignisse
21.04.2017 Vorschlag eingereicht
27.04.2017 Bearbeitung im Anliegenmanagement
27.04.2017 Anliegen weitergeleitet an Abt. Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit
19.06.2017 Anliegen bearbeitet
Termine

Zur Zeit keine Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

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  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Karlshorst Themenübergreifend

Fliegerhallen Biesenhorst

schnuffelchen
21.04.2017
0
2017-1-28

Die Nutzung der alten Fliegerhallen auf dem Gelände Biesenhorst II könnten zur Sporthalle, Galerie, Übungshalle für Bands, Künstlerräume, Museum (Nutzungsgeschichte) oder anderweitigen öffentlichen Nutzung umgebaut werden. Was ist überhaupt damit vorgesehen? Wieder ein Eigenheim für Besserverdienende?

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: privat
 
Information der Abteilung Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit (19.06.2017):
Die Fliegerhallen auf dem Gelände Biesenhorst II stehen unter Denkmalschutz. Jede geplante Nutzung muss mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden und bedarf der Genehmigung durch diese.
Die Eigentümerin hat beantragt, die Hallen abreißen zu dürfen. Dies wurde durch die Untere Denkmalschutzbehörde am 09. Juni 2017 untersagt. Die Eigentümerin ist nun in der Situation, für die bestehenden Hallen eine Nutzungsart zu finden, die im Einklang mit den Regelungen des Denkmalschutzes steht. Hier sind viele Nutzungsarten denkbar, darunter auch die Vorgeschlagenen („Sporthalle, Galerie, Übungshalle für Bands, Künstlerräume, Museum“). Man geht aufgrund der sonstigen Geschäftstätigkeit der Eigentümerin aber davon aus, dass sie eine Wohnnutzung anstrebt. Es ist nun Aufgabe der Eigentümerin und deren Architekten, hier eine Bauplanung vorzulegen, die den Ansprüchen des Denkmalschutzes und des sonstigen Bauplanungsrechtes gerecht wird.
 
Davon unabhängig kann sich das Stadtentwicklungsamt eine gewerbliche Nutzung, wie vorgeschlagen (Künstler, Bands, Galerie,) sehr gut vorstellen und wird in Zusammenarbeit mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung bei der Eigentümerin dahingehend werben.
Die Entscheidung liegt aber allein bei der Eigentümerin, der Bezirk kann hier zu nichts (wie zu einer bestimmeten Nutzungsart) zwingen.