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Vorschlag

Ereignisse
10.03.2013 Vorschlag eingereicht
02.10.2013 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
07.11.2013 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
13.03.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
18.09.2014 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/1161/VII vom 18.09.2014

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Fahrradspur auf Siegfriedstrasse (südlich Rüdigerstrasse)

Rüdiger Reisdorf
10.03.2013
0
2013-1-215

Es ist zu überlegen, ob eine z.B. gestrichelte Fahrradspur auf der Siegfriedstrasse südlich der Rüdigerstrasse eingeführt wird. Grund ist, dass ständig Fahrradfahrer, gerne auch mit hohem Tempo die Siegfriedstrasse entlang auf dem Gehweg fahren. Mehrere Beinahe- und tatsächliche Zusammenstöße weisen zum einen auf das allgemeine Verhalten von einigen Radfahrern wie auch mangelnde Ausweichmöglichkeiten zwischen Autos und Strassenbahn auf der Siegfriedstrasse hin. Vor dem Hintergrund der Überlegungen, die Strassenbahn nur noch direkt bis zum südlichen Ende der Siegfriedstrasse statt im Bogen über die Fannigerstrasse zu führen, könnte die Bahnführung hier eingleisig erfolgen, so denn möglich.

Umsetzungsbericht

Stand: 07.11.2013
Zuständigkeit: Ordnungsamt
 
Information des Fachamtes:
Aufgrund des bestehenden Parkstreifens, sowie der vorhandenen Gleisanlagen kann ein gesonderter Radfahrangebotsstreifen nicht eingerichtet werden. Das Ordnungsamt wird sich bemühen, im Rahmen der Personal- und Einsatzlage durch verstärkte operative Standkontrollen diesen Bereich temporär zu überwachen. Des Weiteren ist es gem. §45 Abs 1c. StVO unzulässig, Radverkehrsanlagen inkl. Zeichen 340 innerhalb von Tempo 30 Zonen anzuordnen!
 
Erweitertes Prüfergebnis nach Vertagung:
Zum Schutze der schwächsten Verkehrsteilnehmer, hier Kinder, Geh- sowie Sehbehinderte, ältere Menschen aber auch alle anderen Fußgänger, kommt eine Beschilderung mit Gehwegbenutzungspflicht hier nicht in Frage. Weder die Gehwegbreiten (verschärft durch Wohnbebauung mit Ladenzeilen -> starke Frequentierung) noch die Notwendigkeit, da Tempo 30 Zone mit baulich akzeptabler Fahrbahn, sind gegeben.
 
Beschlussfestlegung Begleitgremium:
Vorschlag ist, aus von der Fachverwaltung benannten Gründen, abzulehnen.
 
BVV-Beschluss 18.09.2014 (DS/1161/VII):
Der Vorschlag wird abgelehnt.