Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Es ist zu überlegen, ob eine z.B. gestrichelte Fahrradspur auf der Siegfriedstrasse südlich der Rüdigerstrasse eingeführt wird. Grund ist, dass ständig Fahrradfahrer, gerne auch mit hohem Tempo die Siegfriedstrasse entlang auf dem Gehweg fahren. Mehrere Beinahe- und tatsächliche Zusammenstöße weisen zum einen auf das allgemeine Verhalten von einigen Radfahrern wie auch mangelnde Ausweichmöglichkeiten zwischen Autos und Strassenbahn auf der Siegfriedstrasse hin. Vor dem Hintergrund der Überlegungen, die Strassenbahn nur noch direkt bis zum südlichen Ende der Siegfriedstrasse statt im Bogen über die Fannigerstrasse zu führen, könnte die Bahnführung hier eingleisig erfolgen, so denn möglich.
Stand: 07.11.2013
Zuständigkeit: Ordnungsamt
Information des Fachamtes:
Aufgrund des bestehenden Parkstreifens, sowie der vorhandenen Gleisanlagen kann ein gesonderter Radfahrangebotsstreifen nicht eingerichtet werden. Das Ordnungsamt wird sich bemühen, im Rahmen der Personal- und Einsatzlage durch verstärkte operative Standkontrollen diesen Bereich temporär zu überwachen. Des Weiteren ist es gem. §45 Abs 1c. StVO unzulässig, Radverkehrsanlagen inkl. Zeichen 340 innerhalb von Tempo 30 Zonen anzuordnen!
Erweitertes Prüfergebnis nach Vertagung:
Zum Schutze der schwächsten Verkehrsteilnehmer, hier Kinder, Geh- sowie Sehbehinderte, ältere Menschen aber auch alle anderen Fußgänger, kommt eine Beschilderung mit Gehwegbenutzungspflicht hier nicht in Frage. Weder die Gehwegbreiten (verschärft durch Wohnbebauung mit Ladenzeilen -> starke Frequentierung) noch die Notwendigkeit, da Tempo 30 Zone mit baulich akzeptabler Fahrbahn, sind gegeben.
Beschlussfestlegung Begleitgremium:
Vorschlag ist, aus von der Fachverwaltung benannten Gründen, abzulehnen.
BVV-Beschluss 18.09.2014 (DS/1161/VII):
Der Vorschlag wird abgelehnt.