Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Die Ampelschaltung an der Kreuzung Frankfurter Allee/ Atzpodienstraße ist für Radfahrer oft nicht eindeutig. Nach welcher Ampelschaltung sollen sie sich richten? Es existiert eine für Autos, die ist etwas versetzt, oder die für Fussgänger. Wenn die Autos rechts in die Atzpodienstraße einbiegen wollen, kreuzen sie oft die Wege der Radfahrer weil die laut Fussgängerampel eigentlich rot hätten aber nach Autofahrampel grün.
Mein Vorschlag wäre eine zusätzliche Radfahrampel einzurichten, damit Unfällen vorgebeugt werden kann.
Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin:
Die Lichtzeichenanlage Frankfurter Allee/Rathausstraße ist bereits verkehrstechnisch optimiert. Aufgrund mathematischer Zeit-Weg-Beziehungen (Zusammenhang zwischen Fahr-, Gehgeschwindigkeit, Geometrie des Knotenpunktes, Abstand zu den benachbarten Lichtsignalanlagen) bestehen Zielkonflikte zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugen. Die Zielkonflikte sind entsprechend der Verkehrsbelastung abgewogen worden. ln der Früh- und Spätspitze muss der Kraftfahrzeugverkehr innerhalb der "Grünen Welle" berücksichtigt werden, um die Umweltbelastung zu minimieren. Aufgrund der mathematischen Zeit-Weg-Beziehungen entstehen dadurch für den Fußgänger leider Halte auf dem Mittelstreifen. Bei einer Breite von ca. 5,00 m ist dies vertretbar. Zu den anderen Zeiten wird den Fußgängern eine Querung ohne Halt auf dem Mittelstreifen ermöglicht. Dann entstehen aufgrund der mathematischen Zeit-Weg-Beziehungen Halte für den Kraftfahrzeugverkehr.
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr (Sitzung am 19.12.2013):
Weiterleitung an die zuständige Stelle
Stand 27.06.2013:
Der Vorschlag wurde der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Kenntnisnahme in der Sitzung am 27.06.2013 vorgelegt.
Die BVV nahm zur Kenntnis, dass der Vorschlag in die entsprechenden Kommunikations- bzw. Verfahrenswege entsprechend der Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt geleitet wird (s. Drucksache – DS/0824/VII).
Stand: 12.06.2013
Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin
Für Radfahrer die der Straßenverkehrsordnung mächtig sind ist die Situation an besagter Kreuzung sehr wohl eindeutig, da die StVo besagt:
"Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind."
Die Fahrbahnampel ist darüber hinaus als Rechtsabbiergerampel eingerichtet, sodass selbst bei Unkenntnis obiger Regelung niemand auf die Idee kommen dürfte sie für seine Fahrradfahrt als relevant einzustufen.
die praxis zeigt aber, das es da sehr sehr oft zu missverständnissen kommt. erlebe ich jeden tag und bevors dann mal richtig heftig knallt......
Vielleicht könnte man ja einfach das Ampelmännchen noch durch ein Fahrrad ergänzen, wie es bereits an einigen Kreuzungen zu sehen ist. Das würde hier sicherlich mehr Klarheit schaffen.
Sieht dann so aus:
http://3.bp.blogspot.com/_GlHlSBw8Fgs/S_zyl9Jxg4I/AAAAAAAAABk/smrqs8Jb61...
gute idee! das wäre auf jedenfall sinnvoll.