Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt/ Straßen- und Grünflächenamt
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
06.08.2024:
Es gibt keinen neuen Sachstand. Die Rückmeldung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu den Bauplanungsunterlagen steht noch aus und auch die Planungsunterlagen der Berliner Wasserbetriebe liegen weiterhin nicht vor.
21.02.2023:
Die Prüfung der Bauplanungsunterlagen wurde im Straßen- und Grünflächenamt abgeschlossen. Gemachte Änderungen müssen nun berücksichtigt und zum Abzeichnen erneut in Umlauf gebracht werden. Anschließend werden die Unterlagen bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eingereicht. Die BWB hat auch bereits ein Planungsbüro für ihre Planungen beauftragt (Januar 2023).
14.09.2022:
Im Laufe der Planungen wurde festgestellt, dass ein Sanierungsbedarf von Trinkwasserleitungen notwendig sind. Daher kann ein Baubeginn nach dem aktuellen Stand frühstens im Frühjahr 2024 erfolgen.
22.02.2022:
Ein Konzept für die Verbesserung des Fußverkehrs im Knotenpunktbereich wurde erstellt.
27.08.2021:
Die Verkehrszählung liegt dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) noch nicht vor. Vermutlich wird es noch dauern, da aufgrund der Pandemie lange nicht gezählt und der dadurch entstandene „Stau“ noch nicht abgearbeitet werden konnte. Da die Zählungen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veranlasst werden, kann das SGA auch leider keinen Einfluss nehmen.
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (26.02.2021):
Aufgrund der Pandemie kann aktuell keine Verkehrszählung durchgeführt werden, was Grundlage für Prüfung hinsichtlich eines Fußgängerüberweges ist. Ein Zeitpunkt für die Durchführung einer Zählung kann nicht benannt werden.
Information des Ordnungsamtes (01.09.2020):
Erbetene Kontrollen wurden durchgeführt. Die hier registrierten Parkverstöße waren mehrheitlich auf bringende Eltern von Schulkindern zurückzuführen, die Anzahl der Verkehrsordnungswidrigkeiten insgesamt im unteren Bereich. Die Einrichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges wird von hier als nicht notwendig gesehen.
Information des Schul- und Sportamtes (10.08.2020):
An der Karlshorster Schule (11G13) gibt es bislang für die Schüler*innen kein Angebot eine Schülerlotsenausbildung zu absolvieren. Weil ausgebildete Schülerlotsinnen und Schülerlotsen somit fehlen, werden auch im Schuljahr 2020/21 keine sog. Verkehrshelferinnen und Verkehrshelfer vor Ort tätig sein und eingesetzt werden können.
Anmerkungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges:
Dem Schul- und Sportamt ist auch nicht bekannt, dass es dieses Thema jemals in der Schule bzw. Schulkonferenz gegeben hat.
Auch seitens der Verkehrssicherheitsberatenden des Polizeiabschnitts 64 (OT Lichtenberg) fehle es an Anregungen und Hinweisen, dass die Übersichtlichkeit gefährdet ist und dort eine ernsthafte Gefahrenlage für Kinder existiert. Beträchtliche, gar einzelne Vorfälle aus einer Unfallstatistik kennen die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei nicht.
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
11.06.2020:
Situationsbeschreibung Straßen- und Grünflächenamt (SGA) vom 16.10.2019:
Die Straßenverkehrsbehörde betont, dass hinsichtlich des Knotenpunktes Marksburgstraße/ Sangeallee/ Lisztstraße und Dorotheastraße bisher alle verkehrlichen Aspekte mit Ausnahme der Einrichtung einer Lichtzeichenanlage ausgereizt wurden. Im Zuge der baulichen Umgestaltung, mit der Abkoppelung der Lisztstraße und der Schaffung einer eigenen Einmündung durch den FB II, kann im Anschluss die Herstellung von Fußgängerüberwegen neu geprüft und bewertet werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Schulweg über die genannten problembehafteten Straßenzüge erfolgt, stellt sich die Straßenverkehrsbehörde nicht konträr über die Notwendigkeit weiterführender verkehrlicher Maßnahmen, wie zum Beispiel Fußgängerüberwege. Das SGA hat den Vorschlag an die an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zur Prüfung/ Zählung abgegeben. Rückmeldung vom 12.12.2019: Ob zusätzlich ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden soll, kann erst nach baulicher Umsetzung der Gehwegvorstreckung geprüft werden.
Das SGA besichtigte die Kreuzung vor Ort am 17.01.2020:
Bis ca. 7:30 Uhr war insgesamt wenig Verkehr (motorisiert und nicht motorisiert) festzustellen. Ab ca. 7:30 Uhr setzte dann verstärkt Fuß- und Radverkehr, aber auch mehr Kfz-Verkehr ein. Viele Radfahrende nutzten die Gehwege. Zum Überqueren der Marksburgstraße wurde die Querungsstelle Sangeallee – Lisztstraße (Westseite) am intensivsten genutzt. Aufgrund wartender Kfz in der Marksburgstraße und Eltern, die den Kfz-Verkehr aufgehalten haben, haben die Fußgänger:innen + Radfahrende die Marksburgstraße in Pulks (15-20 Personen) überquert. Eine Bündelung des Fußgängerverkehrs im Zuge der o.g. Querungsstelle konnte deutlich beobachtet werden. Um die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg festzustellen, müsste eine entsprechende Verkehrszählung unter Berücksichtigung von Umleitungsstrecken/ Baustellen im Gebiet erfolgen.
Eine Verbesserung der Querung der Sangeallee für Fußgänger:innen wird angeregt. Dafür können, im Zusammenhang mit der Verringerung der Knotenpunkt-Fläche, nördlich der Marksburgstraße und südlich der Dorotheastraße Gehwegvorstreckungen hergestellt bzw. ergänzt werden. In der Sangeallee ist noch ein Halteverbot zwischen Dorotheastraße und Marksburgstraße vorzusehen.
10.01.2020:
Gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird angeregt am Standort Marksburgstraße / Lisztstraße einen Fußgängerüberweg in die Planung aufzunehmen. Darüber hinaus sollen Haltverbote für den Bereich der Sangeallee zwischen Dorotheastraße und Marksburgstraße in Fahrtrichtung Hönower Straße angeordnet werden.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
11.06.2020:
Das Begleitgremium empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
Das Ordnungsamt wird gebeten Schwerpunkteinsätze in den Morgenstunden (Schulzeit – 7.30 bis 8.00 Uhr) zu machen und auf die Durchsetzung des Halteverbots hinzuwirken.
Das Schul- und Sportamt wird um Prüfung gebeten, ob Schülerlotsen zum Schuljahr 2020/21 eingesetzt werden können.
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 20.08.2020:
Die Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache in den Ausschuss für Haushalt und Personal überwiesen.
Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Personal (09.09.2020):
Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1765/VIII:
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen. Die Vorschläge 2019-1-44 und 2020-1-22 werden in die entsprechenden Fachausschüsse überwiesen.
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
Begründung:
Im Ausschuss wurden zwei Vorschläge im Detail diskutiert. Zum einen ging es um die Umsetzung des Vorschlages zur Sanierung der Buchberger Straße. Es wurde klargestellt, dass der Vorschlag durch Beschluss in die Prioritätenliste aufgenommen wird. Weiterhin wurde der Vorschlag zur Aufstellung eines Stoppschilds diskutiert. Hier steht die Entscheidung des Begleitgremiums im Widerspruch zur Empfehlung des Fachamtes. Der Ausschuss hat sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion diesen Vorschlag separat abzustimmen nicht angeschlossen (5:10:0) – der BzBm hat die Debatte im Begleitgremium wiedergegeben - und empfiehlt die Annahme der Drucksache durch die BVV.
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 08.10.2020:
Auszug
"...Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen..."