Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Errichtung einer öffentlichen Toilette im Bereich des Bahnhofvorplatzes Friedrichsfelde Ost. Stark frequentierter Fußgängerbereich wegen Knotenpunkt öffentlicher Verkehrsmittel, Wochenmarkt, Gastronomische-, Gesundheits-, Dienstleistungs- und Handelseinrichtungen.
Stand: 13.02.2014
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes:
Info: Vorschlag wurde in ähnlicher Form bereits im Bürgerhaushalt 2011 eingereicht (11-99-1) Dem Bezirk fehlen weiterhin hierfür die finanziellen Mittel.
Die Errichtung einer Toilettenanlage kostet ca. 100.000 Euro. Hinzu kommen die laufenden Betriebs- und Wartungskosten in Höhe von ca. 4.000 Euro jährlich z. B. für die tägliche Reinigung und Desinfektion, Wasser (Trinkwasser und Abwasser), Strom sowie für Verbrauchsmaterialien.
Leider müssen zusätzlich auch die Reparaturkosten bei Vandalismus (z. B. Graffiti, Zerstörung der Spiegel und Toilettenbrillen) eingeplant werden. Muss eine Toilette wegen Vandalismus geschlossen werden, ist zu beachten, dass pauschal die Grundgebühren für Wasser und Strom weiterhin zu zahlen sind. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel stehen dem Bezirk leider nicht zur Verfügung. Aufgrund der Müllsituation wurde ein zweiter Abfallbehälter aufgestellt.
Beschlussfestlegung Begleitgremium:
Vorschlag ist, aus von der Fachverwaltung benannten Gründen, abzulehnen.
BVV-Beschluss 18.09.2014 (DS/1161/VII):
Der Vorschlag wird abgelehnt.
Für mich leider absolut unverständlich!
Die genannten Kosten sind für mich nicht nachvollziehbar. Außerdem sollte eine solche Entscheidung nicht vom Schreibtisch aus gefällt werden sonder einfach mal vor Ort auch über mehrere Tage beobachtet werden.
1. An allen Gewerbeobjekten, einschl. Arztpraxen steht der Hinweis: "Keine öffentliche Toilette!"
2. Die Notdurft wird auch unter Verlust jeglichem Schamgefühls an den unmöglichsten Stellen verrichtet (Was muss, das muss!)
3. Wo befindet sich eigentlich die nächste öffentliche Toilette.
4. Was sagen dazu eigentlich die hygienischen Bestimmungen, wenn dort Gastronomische Einrichtungen, Imbiss-Betriebe und Lebensmitteverkaufstände aktiv sind, (auch für das Personal)?