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Vorschlag

Ereignisse
18.05.2021 Vorschlag eingereicht
20.05.2021 Zur Prüfung weitergeleitet an das Straßen- und Grünflächenamt
01.06.2021 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
10.06.2021 Beschluss Begleitgremium: Umsetzung
23.06.2021 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.08.2021 Vorschlag befürwortet gem. BVV Beschluss DS/2234/VIII vom 19.08.2021
20.08.2021 Vorschlag zur Umsetzung übergeben an das Straßen- und Grünflächenamt
06.08.2024 Vorschlag umgesetzt/inhaltlich erledigt
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Alt-Hohenschönhausen Süd öffentliches Straßenland

Erneuerung eines Gehweges

Grüner_Daumen
18.05.2021
0
2021-1-66

Hinter dem Gebäude des CSW (in der Karte als Equippers Berlin Campus Ost bezeichnet) verläuft ein Gehweg, der sich in einem untragbaren Zustand befindet. Der Weg wird auch von SuS der naheliegenden Schulen benutzt. Im ersten Teil ist der Asphalt zerschlissen, im weiteren Verlauf in Richtung Grünzug (Richtung Osten) ist der Weg schlammig und zum Teil unpassierbar. Ich wünsche mir eine Instandsetzung des Weges.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes
06.08.2024:
Die Wegsanierung wurde abgeschlossen.
 
08.02.2024:
Der Weg wird in diesem Jahr fertiggestellt werden.
 
30.08.2023:
Auf Grund der allgegenwertigen Wirtschaftslage und Baupreissteigerung kann auch das Straßen- und Grünflächenamt mit den vorhandenen Mitteln nunmehr weniger Projekte umsetzen als in den vorangegangenen Jahren. Daher muss unter den geplanten Maßnahmen leider priorisiert werden. Es ist geplant die Sanierung in 2023 zu beginnen, abhängig von den benötigten finanziellen Mitteln kann es jedoch sein, dass das Projekt in zwei Bauabschnitte gegliedert werden muss.
 
21.02.2023:
Auf Grund der allgegenwertigen Wirtschaftslage und Baupreissteigerung, kann auch das Straßen- und Grünflächenamt mit den vorhandenen Mitteln nunmehr weniger Projekte umsetzen als in den vorangegangenen Jahren. Daher muss unter den geplanten Maßnahmen leider priorisiert werden. Es ist geplant die Sanierung in 2023 zu beginnen, abhängig von den benötigten finanziellen Mitteln kann es jedoch sein, dass das Projekt in zwei Bauabschnitte gegliedert werden muss.
 
22.02.2022:
Der private Eigentümer wurde kontaktiert. Konkrete Absprachen können jedoch erst erfolgen, wenn die finanziellen Mittel für Beauftragung der Maßnahme zur Verfügung stehen und diese im Rahmen der Prioritäten vorgesehen ist.
 
27.05.2021:
Dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) ist die Sanierungsbedürftigkeit der Wege in öffentlichen Grünanlagen bekannt. Die vorgeschlagene Örtlichkeit ist im gesamten Bezirk Lichtenberg jedoch nicht der einzige Weg, der erneuert werden muss, da es in einigen öffentlichen Grünanlagen einen dringenden Sanierungsbedarf der Wegen gibt. Das SGA arbeitet mit dem ihm zur Verfügung stehenden finanziellen und administrativen Kapazitäten den über die Jahre entstandenen Sanierungsstau kontinuierlich mit Unterhaltungs- und Investitionsmittel ab.
Der Weg hinter der Große-Leege-Straße 60A befindet sich teilweise auf einer privaten Fläche. Da Steuergelder nicht für bauliche Maßnahmen auf privaten Flächen genutzt werden dürfen, muss hier zunächst das Gespräch mit dem Grundstückseigentümer bezüglich der Bereitschaft für eine anteilige Kostenübernahmen gesucht werden.
Beigefügte Grafik stellt die Grundstücksverhältnisse der Flächen dar. Die grün unterlegte Fläche ist Bestandteil der öffentlichen Grünanlage.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt (10.06.2021):
Das Begleitgremium empfiehlt die Umsetzung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes (Herstellung des Gehweges gem. Prioritätenliste).
 
BVV-Beschluss DS/2234/VIII (19.08.2021):
Auszug
...
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.