Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Im gesamten Bereich der Ahrenshooper Straße gibt es viele Wohnhochhäuser, die verschiedene Wohnungsbaugesellschaften als Vermieter haben. Hier wurden seit Beginn des Wohnungsbaus (vor über 30 Jahren) auch viele Parkplätze gebaut, die den WBGs-Mietern gegen eine (zu) kleine Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Alle diese Parkplätze, im gesamten Bereich der Ahrenshooper Straße, sind zubetoniert, sodass Regenwasser nicht versickern kann. Dieses fließt in die Kanalisation und steht nicht mehr für das lokale Grundwasser zur Verfügung. Es sollte geprüft werden, inwieweit durch das Bezirksamt / durch die WBGs Rasengittersteine auf den Parkplätzen eingesetzt werden können.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt/ privat
Stellungnahme WBG NEUES BERLIN eG (06.09.2022):
Vielen Dank für den Gedanken und die Idee, die versiegelten Parkplatzflächen neu zu gestalten und zu entsiegeln. Als Wohnungsbaugenossenschaft NEUES BERLIN möchten wir stets nachhaltig agieren und die unterschiedlichen Bedürfnisse und Perspektiven in Einklang bringen.
In den vergangenen Jahren haben wir mehrere zehntausend Euro in die Instandhaltung der Parkplatzflächen investiert, zuletzt fanden im Jahr 2019 am Standort Ahrenshooper Straße 67 bis 71 umfangreiche Maßnahmen statt. Die Arbeiten waren aus verkehrssicherungstechnischen Gründen dringend notwendig, da hohe Stolpergefahren durch hochgewölbte und aufgeworfene Asphaltflächen lauerten. Sehr viele unserer Mitglieder und Mieter:innen sind über 60 Jahre alt und benötigen weitestgehend ein barrierearmes Wohnumfeld.
Auch wenn wir den guten Zweck hinter dem Vorschlag absolut nachvollziehen können, werden wir aufgrund der Wirtschaftlichkeit mittelfristig keine neuen Maßnahmen hinsichtlich der Entsiegelung der Parkplatzflächen in Erwägung ziehen können. Da davon auszugehen ist, dass ein entsprechender Abbruch, die Herstellung der Flächen und die regelmäßige Instandhaltung einiges an finanziellen Mitteln erforderlich machen und wir diese entsprechend einzuplanen haben.
Zudem stellen wir uns die Frage, ob es tatsächlich umweltfreundlicher ist, Verkehrsstellflächen zu entsiegeln, besteht doch auch immer das Risiko, dass schädliche Stoffe in das Erdreich gelangen.
Wir werden den Vorschlag in unsere Planungen einbeziehen und mit unseren Vertretern und Mitgliedern diskutieren. Einen genauen Zeitplan können wir aktuell nicht benennen.
Stellungnahme HOWOGE (30.08.2022):
Der Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt ist grundsätzlich interessant. Jedoch hat die HOWOGE an beiden Standorten vor ca. 10 Jahren, größtenteils auf Wunsch unser Mieter:innen und zur Herstellung der Verkehrssicherheit, umfassende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Auf den Parkplätzen Ahrenshooper Straße 74-80 sowie Ahrenshooper Straße 10-16, erfolgte dabei eine Überarbeitung des Großteils der Fläche der Parkplatzanlage unter Berücksichtigung der beengten Platzverhältnisse und der damals dort stark nachgefragten Parkplätze. Neue Bäume wurden angepflanzt etc. Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse wurde damals an dieser Stelle von einer großen dezentralen Versickerungslösung abgesehen, da auch damals dort schon viele ältere Mieter:innen wohnten und haben schwerpunktmäßig in sicher begeh- und befahrbare Flächen investiert.
Eine Umsetzung des Vorschlages aus dem Bürgerhaushalt würde nur zu Lasten der Stellplatzanzahl gehen und erfordert zudem einiges an Budget, welches aktuell für solche Maßnahmen nicht zur Verfügung steht. Eine Realisierung erfolgt hier entsprechend nicht.
In vielen anderen Bereichen haben wir bereits in den letzten Jahren, auch auf Stellplätzen, entsprechend unserer Möglichkeiten, Teilflächen recht großflächig entsiegelt.
Stellungnahme Wohnungsbaugenossenschaft "Humboldt-Universität" eG (25.08.2022):
Zu der Parkplatzfläche in der Ahrenshooper Straße 55 bis 61 planen wir aktiv derzeit die Erneuerung der Parkplätze mit Rasengittersteinen. Ob wir mit dem Umbau schon dieses Jahr beginnen können, können wir nicht genau sagen, ist abhängig von Verfügbarkeit Material und Kapazitäten bei den Firmen.
Auf der Parkplatzfläche in der Ahrenshooper Straße 37 bis 45 wurden schon in der Vergangenheit einige Parkplätze mit Rasengittersteinen ertüchtigt, ein kompletter Umbau auf Rasengittersteinen ist zurzeit aus Kostengründen nicht geplant.
Information des Fachamtes (13.06.2022):
Das Straßen- und Grünflächenamt kann hier nur für das öffentliche Straßenland Stellung nehmen. Für die privaten Flächen sind die Grundstückseigentümer zu befragen.
Das Straßen- und Grünflächenamt vermietet keine Parkplätze, auch diesbezüglich sind die privaten Eigentümer zu konsultieren.
Grundsätzlich befürwortet das Straßen- und Grünflächenamt die Entsiegelung von Flächen. Jedoch ist dies im öffentlichen Straßenraum nur an dafür geeigneten Flächen umzusetzen. Die im Vorschlag angeführte Fläche eignet sich nach Prüfung durch den Straßenbaulastträger nicht.
Hier müssen zum einen die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden, die Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen), als auch gesetzliche Vorgaben betrachtet werden.
Die Verlegung von Rasengittersteinen stellt keine gendergerechte Sanierungsmaßnahme dar. Durch die Unebenheiten ist das Queren der Fläche von Rollstuhlfahrern und mit Kinderwagen erheblich erschwert. Auch ist davon auszugehen, dass das Potential von Gefahrenstellen durch Stolperstellen erhöht ist. Gerade für geheingeschränkte Mitbürger und Mitbürgerinnen stellt dies eine massive Beeinträchtigung dar.
Auch ist fraglich, in wie weit das direkte Versichern des anfallenden Regenwassers einer Verkehrsfläche erstrebenswert ist. Mit dem Regenwasser könnten auch Schadstoffe (Reifenabrieb, ausgetretene Betriebsstoffe von Kfz-Fahrzeugen etc.) direkt in den Boden gelangen. So ist auch nicht ohne Grund ist das Parken auf unbefestigten Grünstreifen verboten und wird mit empfindlichen Strafen geahndet.
Zusätzlich zu den Kosten für das Entfernen des alten Belages inkl. Unterbau, der Herstellung der Fläche mit Rasengittersteinen und einem versickerungsfähigen Unterbau wäre auch langfristig mit wesentlich erhöhten Unterhaltungskosten zu rechnen, da Rasengittersteine im Vergleich zu Asphalt- und Betonflächen eine geringere Haltbarkeit aufweisen. Auch die Reinigung würde aufwendiger und damit auch kostenintensiver werden.
Nach den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) ist der Einbau von Rasengittersteinen im Bereich des öffentlichen Straßenlandes nicht vorgesehen und dementsprechend nicht zulässig.
Fazit ist, dass der erstrebte Nutzen (direkte Versickerung von Regenwasser) den allgemeinen Interessen (gendergerechtes Bauen, Vermeidung von Gefahrenstellen, Eintrag von Schadstoffen in den Boden) entgegen spricht und auch die Wirtschaftlichkeit für die Umsetzung des Vorschlages nicht erfüllt ist. Zudem stehen dem Vorschlag gesetzliche Regelungen entgegen. Daher lehnt der Straßenbaulastträger den Vorschlag in Bezug auf das öffentliche Straßenland ab.
Information der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt 24.08.2022:
Nach Auskunft des Straßen- und Grünflächenamtes ist im Vorschlag ein Großteil von privaten Flächen benannt, konkret sind es Flächen von der WBG Humboldt-Universität e.G., WBG Neues Berlin e.G. und HOWOGE. Diese wurden mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben. So die Antworten in der Geschäftsstelle eingehen, werden diese zur Sitzung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt am 08.09.2022 nachgereicht.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 08.09.2022:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
Die Stellungnahmen der WBG wurden zur Kenntnis genommen.
BVV-Beschluss DS/0531/IX vom 17.11.2022:
"...
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen..."