Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Es gab aufgrund einer Baustelle bereits einen temporären Fußgängerüberweg, welcher von Schul- und Kindergartenkindern gut angenommen wurde. Leider ist diese Baustelle jetzt wieder weg und aufgrund der parkenden Autos ist eine Überquerung trotz Mittelinsel sehr gefährlich.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes
06.04.2023:
In Anbetracht des Prüfergebnisses durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz/ AG zur Förderung des Fußverkehrs und Querungshilfen (s. Stellungnahme vom 01.12.2023) kann der Vorschlag nicht umgesetzt werden.
01.12.2022:
Der Vorschlag wurde in der AG zur Förderung des Fußverkehrs und Querungshilfen am 16.06.2022 geprüft. Es konnte kein Bedarf für einen Fußgängerüberweg (FGÜ) erkannt werden, da bereits mehrere FGÜ bzw. eine Lichtsignalanlage (LSA) in der Nähe vorhanden sind. Die Mittelinsel wird als ausreichend erachtet.
23.08.2022:
Nach Prüfung der Örtlichkeit kann kein Bedarf für die Einrichtung eines weiteren Fußgängerüberwegs (FGÜ) erkannt werden. In unmittelbarer Nähe befinden sich bereits mehrere FGÜ´s und eine LSA (Ampel). Die Mittelinsel wird als Querungshilfe als ausreichend eingestuft. Aufgrund der abgesenkten Bordsteine besteht ein gesetzliches Halteverbot nach § 12 (3) Nr. 5 StVO an den Querungsstellen. Zudem ist ein absolutes Halteverbot angrenzend angeordnet, sodass die Sichtbeziehungen nicht durch den ruhenden Verkehr beeinträchtigt werden.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
08.12.2022:
Umsetzung - das Straßen- und Grünflächenamt soll sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz/Arbeitsgruppe zur Förderung des Fußgängerverkehrs/ Querungshilfen für die Umsetzung des Vorschlages einsetzen.
08.09.2022: Das Begleitgremium beschließt die Vertagung des Vorschlages auf die nächste Sitzung am 08.12.2022.
Das Straßen- und Grünflächenamt wird gebeten den Vorschlag an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz/Arbeitsgruppe zur Förderung des Fußgängerverkehrs/ Querungshilfen zu leiten und bei der nächsten Sitzung das Prüfergebnis vorzulegen.
BVV-Beschluss DS/0635/IX vom 19.01.2023:
Für die in der Anlage enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.