Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Einrichtung eines Fußgängerschutzstreifens zwischen Storkower Bogen und Zugang zum Innenbereich der Rudolf-Seiffert-Str. zwischen den Häusern 4 und 6
Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
06.08.2024:
Planung und Ausführung der Gehwegvorstreckungen sind für die Übernahme in das Fußgängerüberweg-Bauprogramm der Senatsverwaltung gem. Rahmenvereinbarung gemeldet. Bzgl. Umsetzungszeitpunkt liegen keine Informationen vor.
30.08.2023:
Kein neuer Sachstand. Die Maßnahme soll durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt umgesetzt werden.
21.02.2023:
Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Maßnahme liegt vor. Die Ausführungsplanung muss noch erstellt werden. Ziel ist es, für die Maßnahme Mittel zur Umsetzung in 2024 zu beantragen.
14.09.2022:
Die Planung für die Gehwegvorstreckung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz steht noch aus.
22.02.2022:
Die Planungen dauern aktuell noch an.
25.08.2021:
Derzeit wird durch die Senatsverwaltung eine Planung als Vorbereitung für die Anordnung veranlasst.
05.02.2021:
In der AG zur Sicherung des Fußverkehrs wurde festgelegt, dass eine Verkehrszählung durchgeführt werden soll. Ergebnisse bzw. Informationen über die Durchführung liegen dem Straßen- und Grünflächenamt dezeit noch nicht vor.
17.02.2020:
Die Prüfung zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges obliegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz/ Arbeitsgruppe zur Förderung des Fußgängerverkehrs/ Querungshilfen. Demgemäß wurde der Vorschlag zwecks Prüfung und Verkehrszählung dorthin weitergeleitet.