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Vorschlag

Ereignisse
12.10.2013 Vorschlag eingereicht
29.11.2013 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
03.12.2013 Beschluss Begleitgremium: Zuständigkeit andere Behörde/Organisation
13.03.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
18.09.2014 Vorschlag wird nicht weitergeleitet gem. BVV Beschluss DS/1161/VII vom 18.09.2014
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Fennpfuhl öffentliches Straßenland

Einrichtung einer Ampelanlage an der Einmündung Rudolf-Seiffert-Straße in die Storkower Straße

Dr. Marko
12.10.2013
0
2013-1-393

Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens, der Unübersichtlichkeit infolge der in der Storkower Straße parkenden Fahrzeuge und unter Berücksichtigung der in die der Einmündung gegenüberliegenden Werkstatt ein- und ausfahrenden Kfz, ist das Ausfahren aus der Rudolf-Seiffert-Straße nach rechts und besonders nach links tags extrem erschwert und riskant. Auch das Einfahren in die Rudolf-Seiffert-Straße ist sehr oft riskant. Die besonderen Risiken infolge des noch andauernden Baugeschehens auf der Ecke kommen noch hinzu.

Umsetzungsbericht

Stand: 03.12.2013
Zuständigkeit: Verkehrslenkung Berlin
 
Information des Fachamtes:
Die Storkower Straße ist eine übergeordnete Straßenverbindung, zuständig ist nach Nr. 35.ZustKatOrd die Verkehrslenkung Berlin.
Fachliche Position der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde:
In dem genannten Bereich sind Radverkehrsanlagen und Parkstände markiert. Die Unterlagen befinden sich bei der Verkehrslenkung Berlin.
Die Sichtbedingungen sind zum heutigen Zeitpunkt als ausreichend zu betrachten (beim Herausfahren aus der Rudolf-Seiffert-Straße). Aktuelle Pläne oder Bilder liegen leider nicht vor. Die Fahrbahn der Storkower Straße ist für ein Einbiegen auch sehr gut geeignet. Eine Änderung des jetzigen Zustandes ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht erforderlich.
  
BVV-Beschluss 18.09.2014 (DS/1161/VII):
Von einer Weiterleitung an die zuständige Stelle wird abgesehen.