Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Radfahrer müssen ihre Räder über die Bürgersteige schieben, weil sonst drohen 25 Euro wegen Ordnungswidrigkeit. Auch in der Marktstraße müssen wir gefährlich auf der Straße fahren... in Konkurrenz zu Autos, Lastern, Bus und Tram... ebenso in der Lückstraße.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt/ Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Information des Straßen- und Grünflächenamtes (18.07.2023):
In dem Bürgerhaushaltsvorschlag ist leider keine konkrete Fragestellung oder ein Wunsch abzulesen. Es wird angenommen, dass es dem Einreichenden um die Einrichtung von Radverkehrsanalgen (RVA) in den benannten Straßen geht.
Das Straßen- und Grünflächenamt hat der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bereits mehrere Varianten für die Umgestaltung der Lückstraße präsentiert. Diese wurden abgelehent. Eine Umsetzung ohne die Senatsverwaltung ist nicht möglich, da es sich hier um eine Hauptverkehrsstraße handelt, welche nicht in die Zuständigkeit des Bezirks fällt.
Bei der Marktstraße handelt es sich um eine Tempo-30-Zone, sodass keine RVA von Nöten ist. Auch ist diese Straße vom Denkmalschutz betroffen.
Generell werden Radverkehrsprojekte über die Senatsverwaltung gesteuert und anhand des Radverkehrsplans für Berlin festgelegt, auf diesen hat der Bezirk nur bedingt Einfluss.
Sollte hier weiteres Interesse bzgl. in Berlin geplanter Radverkehrsprojekte bestehen, wird darum gebeten, sich über den Radverkehrsplan zu informieren.