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Vorschlag

Ereignisse
06.03.2018 Vorschlag eingereicht
11.06.2018 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
13.09.2018 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
16.10.2018 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
15.11.2018 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/1000/VIII vom 15.11.2018

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Neu-Lichtenberg öffentliches Straßenland

Eggersdorfer Straße fahrradgerecht ausbauen

mab
06.03.2018
1
2018-1-34

Die Eggersdorfer Straße ist für Radfahrer eine zentrale Verbindung zwischen dem Weitlingkiez und dem Sewanviertel sowie darüber hinaus. Wenn der Abschnitt mit Kopfsteinpflaster nördlich der Bietzkestraße fahrradgerecht ausgebaut wird, entstünde hier eine wichtige Fahrradroute abseits des Autoverkehrs.
Dazu wäre es am besten, den Mittelteil der Fahrbahn zu asphaltieren. Alternativ wäre auch eine verlängerte verkehrsberuhigte Spielstraße oder Promenade denkbar, die dann von der Zachertstraße bis zur Rummelsburger Straße verläuft.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes
 
Straßen- und Grünflächenamt (14.06.2018):
Eine Asphaltierung des Mittelbereichs ist denkbar, da so eine fahrradfreundliche Verbindung abseits der Hauptverkehrsstraßen hergestellt werden kann. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Regenentwässerung in der Eggersdorfer Straße lediglich durch Versickerung erfolgt und eine Versiegelung eines Großteils der Fahrbahnfläche zu Einschränkungen dieser führen kann. Für die Asphaltierung eines ca. 3,00 – 3,50 m breiten Fahrbahnabschnitts werden grob geschätzt finanzielle Mittel in Höhe von ca. 120.000 € brutto benötigt. Dem Bezirk stehen für solch ein Vorhaben Mittel in dieser Größenordnung nicht zur Verfügung. Der Vorschlag wird zur Prüfung einer möglichen Finanzierung über das Radverkehrsinfrastrukturprogramm an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet. Eine Ausweisung der Eggersdorfer Straße als Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) wird abgelehnt, da die Situation für den Radverkehr damit nicht verbessert wird (Belag aus Großsteinpflaster bleibt bestehen, gebotene Schrittgeschwindigkeit in Spielstraßen muss auch von den Radfahrenden beachtet werden).
 
Straßenverkehrsbehörde (14.06.2018):
Die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich liegen nicht vor (zuvor müsste der Straßenkörper noch in erheblichem Maße umgebaut werden).
 
Straßen- und Grünflächenamt (26.07.2018:)
Die Prüfung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) ist erfolgt.
Die SenUVK wäre bereit unter folgenden Voraussetzungen die Finanzierung der Maßnahme zu übernehmen:

  • der an die Eggersdorfer Straße anschließende Betongehweg muss vorab für die Radfahrenden freigegeben werden
  • der gewünschte Asphaltstreifen muss min. 4 m breit sein
  • die Borde müssen wie im Bestand erhalten bleiben
  • die Regenentwässerung muss gewährleistet sein

 
Nach kurzer Prüfung des Straßen- und Grünflächenamtes können nicht alle geforderten Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Weiterverfolgung der Maßnahme konnte aufgrund nicht vorhandener Kapazitäten durch das Straßen- und Grünflächenamt bisher nicht erfolgen.
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
 
14.06.2018: Die Prüfung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht noch aus, daher beschließt das Begleitgremium die Vertagung des Vorschlages auf die nächste Sitzung am 13.09.2018.
 
13.09.2018: Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
 
BVV-Beschluss DS/1000/VIII vom 15.11.2018 (Auszug):
" Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
...
b)        die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge abzulehnen
...
" 
 

 
Kommentare

Ein Armutszeugnis für die Verwaltung und das Begleitgremium. Letztlich ist man also nicht in der Lage eine ausreichende Entwässerung zu realisieren?

mab
17.10.2018