Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Das Bezirksamt sollte an den Bahnbetreiber herantreten. Der Durchgang ist mit einer Schräge oder ähnlichem zu versehen, um den sehr vielen Passanten mit Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstühlen usw. einen mühelosen Durchgang zu ermöglichen.
Zuständigkeit: S-Bahn Berlin GmbH
Information des Fachamtes:
Stand 03.03.2015:
Auszug aus der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/15247 des Abgeordneten Ole Kreins (Abgeordnetenhaus von Berlin):
Frage 3: Wie sieht der Zeitplan für einen barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs Nöldnerplatz aus? Aus welchen Gründen wurde der S-Bahnhof Nöldnerplatz bisher nicht barrierefrei ausgebaut?
Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei Ortsterminen und Beratungen wurde festgestellt, dass zusammen mit dem Einbau von Aufzügen der Zugangstunnel und die Treppen grunderneuert werden müssen. Auf Grund beengter Höhenverhältnisse ist dies praktisch ein Neubau und somit ein sehr kompliziertes und teures Bauvorhaben. Bei der Zugangstunnelsanierung ist die künftige Elektrifizierung zu beachten (die Trasse ist tiefer zu legen). Die Herstellung der Barrierefreiheit am Bahnhof Nöldnerplatz kann aber erst nach Fertigstellung der Grunderneuerung des Bahnhofes Ostkreuz erfolgen.“
Frage 4: Wo wird der S-Bahnhof mit einem Aufzug versehen?
Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Wir prüfen derzeit noch die möglichen Varianten: Eine Möglichkeit ist es, einen Aufzug gegenüber der Treppe, eine andere einen Aufzug neben der Treppeneinhausung zu errichten (mit Sanierung der Treppeneinhausung). Des Weiteren wird die Zugänglichkeit zum öffentlichen Straßenland über eine Rampe oder einen Aufzug geprüft.“
Frage 5: Welche Kosten veranschlagt der Bauträger für den barrierefreien Umbau?
Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Aktuell können wir zu den Kosten noch keine Aussage treffen, da dies von verschiedenen Faktoren abhängig ist und noch keine konkrete Planung bzw. eine Vorzugsvariante vorliegt.“
Stand: 24.09.2013
Die Zuständigkeit liegt bei der S-Bahn Berlin GmbH.
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr (Sitzung am 19.12.2013):
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