Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Die Fußgängerübergänge sind viel zu oft von Autos besetzt. Das ist kein großes Problem, außer wenn man die Stufe nicht einfach bewältigen kann (z.B. Rollstuhlfahrer). Es sind keine Bauarbeiten notwendig, es wäre genug, wenn man links und rechts Betonblöcke, Blumenkästen o.ä. hinaufstellen würde. Das Problem betrifft sehr die Straßen im Dreieck Landsberger Allee - Rhinstraße - Konrad-Wolf-Straße. Ganz konkret sind die Übergänge bei der Strecke vom Arendsweg zum Einkaufszentrum entlang der Landsberger Allee sehr oft besetzt. Dazu kommt das Problem, dass nicht jede Ecke mit Rollstuhl begehbar ist - z.B. Landsberger Allee/ Ecke Liebenwalder Straße (die Kreuzung ist übrigens auch ziemlich gefährlich). Oder auch in der Joachimsthaler Straße - dort ist in der Kurve eine etwas versteckte Stelle, wo es keine Stufe gibt, aber fast immer sind Autos davor und wenn nicht, dann muss man mehrere Meter auf der Straße laufen - auch um die Ecke - wo man für die Autos absolut nicht sichtbar ist. Auch die gesamte Gegend des ehemaligen Gefängnisses ist von dem vorgenannten Problem betroffen.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt/ Ordnungsamt
Information des Fachamtes (17.06.2017):
Die Straßenverkehrsordnung regelt in §12 Abs. (3) Nr. 9 eindeutig, dass das Parken im Bereich von Bordabsenkungen unzulässig ist. Soweit zunächst die Theorie. In der Praxis gibt es immer wieder Verstöße dagegen. Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger, die aus Gründen der Mobilität , z. B. mit Rollstühlen, Rollatoren oder auch nur Kinderwagen auf Bordabsenkungen beim Queren von Fahrbahnen angewiesen sind. Dies betrifft nicht nur die im Vorschlag angeführten Bereiche, sondern stellt berlinweit und sicher auch darüber hinaus ein großes Problem dar.
Leider sind die vorgeschlagenen aufzustellenden Barrieren oder vergleichbare Einbauten keine Option. Die Fahrbahnen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit als solche von jeglichen Barrieren wie die genannten Blumenkästen oder Betonblöcke freizuhalten. Lediglich die Aufstellung von Verkehrszeichen (z. B. die rot-weiß gestreiften Längsbaken) können von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.
An besonders frequentierten Gehwegen oder stark befahrenen Straßen werden auch sogenannte Gehwegvorstreckungen gebaut, die zum einen die Einsicht in den fließenden Verkehr verbessern und idealerweise auch nicht zugeparkt werden können. Jedoch sind die Kosten für derartige Umbauten erheblich, sodass eben nur besonders kritische Stellen (z. B. Schulwege) umgebaut werden können. Auch sind solche Vorstreckungen nur dort möglich, wo die Fahrbahn eine entsprechend notwendige Mindestbreite aufweist.
Letztlich bleibt aktuell nur die Möglichkeit, dass das Ordnungsamt immer wieder kontrollierend tätig wird und entsprechende Verstöße ahndet.
Aus diesem Grund wurde veranlasst, dass im Bereich Arendsweg/ Landsberger Allee temporäre und wiederkehrende Kontrollen – abhängig von der Einsatzlage und verfügbaren Personalstärke - durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes durchgeführt werden.
Eine Dauerpräsenz des Ordnungsamtes nur an diesem Ort kann aus verständlichen Gründen jedoch nicht sichergestellt werden. Alle anderen Fußgängerüberwege werden im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung kontrolliert.