Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Der Seepark Berlin Karlshorst ist ein beliebter Park und wird von Familien, Schulen und Vereinen gerne genutzt.
Die Aufstellung einer City-Toilette wäre angebracht, da es in der unmittelbaren Umgebung keine öffentlichen Toiletten gibt.
Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
06.08.2024:
Es besteht weiterhin keine Möglichkeit Standortvorschläge an die Senatsverwaltung zu schicken.
30.08.2023/08.02.2024:
Es besteht derzeit keine Möglichkeit neue Standortvorschläge bei der Senatsverwaltung einzureichen. Der Vorgang bleibt auf Wiedervorlage.
28.02.2023:
In Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz teilt das Straßen- und Grünflächenamt Folgendes mit:
Die Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der öffentlichen Toiletten im Land Berlin liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz („Toilettenkonzept für Berlin“). Diesbezüglich hat sich das Land Berlin für ein Modell entschieden, bei dem öffentliche Toiletten durch die Firma Wall aufgestellt und betrieben werden, wobei auch ein entsprechendes Nutzungsentgelt zur Reinigung, Wartung/Unterhaltung und Qualitätssicherung vorgesehen ist. Derzeit findet durch die Senatsverwaltung eine Evaluierung dieses Toilettenkonzeptes statt und es besteht keine Möglichkeit neue Standorte anzumelden. Wann bzw. ob sich das ändern wird, ist derzeit nicht abzusehen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Berliner Toiletten nur auf Straßenland und nicht innerhalb geschützter Grünanlagen aufgestellt werden und viele Standorte aufgrund fehlender Medien nicht wirtschaftlich umgesetzt werden können.
Eine Aufstellung im Seepark wäre daher nicht möglich, ggf. könnte eine Aufstellung im umliegenden öffentlichen Straßenland geprüft werden, sofern noch einmal neue Berliner Toiletten geplant werden. Die nächstgelegene Berliner Toilette findet sich in 900 m Entfernung am S-Bhf. Karlshorst. Als hilfreiches Tool verweisen wir an dieser Stelle auf die Suchfunktion der Berlin.de Seite: https://www.berlin.de/tourismus/adressen/citytoilette/ bzw. zukünftig auf die App „Berliner Toilette“.
17.02.2023:
Der Vorschlag wurde zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.
24.01.2023:
Die Zuständigkeit für die Errichtung und den Betrieb der öffentlichen Toiletten im Land Berlin liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz („Toilettenkonzept für Berlin“). Diesbezüglich hat sich das Land Berlin für ein Modell entschieden, bei dem öffentliche Toiletten durch die Firma WALL aufgestellt und betrieben werden, wobei auch ein entsprechendes Nutzungsentgelt zur Reinigung, Wartung/ Unterhaltung und Qualitätssicherung vorgesehen ist.
Derzeit findet durch die Senatsverwaltung eine Evaluierung dieses Toilettenkonzeptes statt und es besteht keine Möglichkeit neue Standorte anzumelden. Wann bzw. ob sich das ändern wird, ist derzeit nicht abzusehen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass WALL-Toiletten nur auf Straßenland und nicht innerhalb geschützter Grünanlagen aufgestellt werden und viele Standorte aufgrund fehlender Medien nicht umgesetzt werden können. Eine Aufstellung im Seepark wäre daher nicht möglich, ggf. könnte eine Aufstellung im umliegenden öffentlichen Straßenland geprüft werden, sofern noch einmal neue City-Toiletten geplant werden.
Die nächstgelegene City-Toilette findet sich in 900m Entfernung am S-Bhf. Karlshorst. Als hilfreiches Tool verweisen wir an dieser Stelle auf die Suchfunktion der Berlin.de Seite: https://www.berlin.de/tourismus/adressen/citytoilette/
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 09.03.2023:
Umsetzung (Vormerkung in einer Liste des Bezirkes für die nächste Anmeldung bei der Senatsverwaltung)
BVV-Beschluss DS/0719/IX vom 20.04.2023:
"...
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.
..."