Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes (21.02.2020):
Die Schadstelle im öffentlichen Straßenland ist seitens des SGA bekannt. Es handelt sich hierbei um keine zwingend erforderliche Maßnahme zur Verkehrssicherheit. Wegen der Vielzahl von Straßenschäden im Bezirk Lichtenberg ist die grundhafte Erneuerung diese Bordsteines vorläufig nicht möglich. Die Beauftragung und Realisierung von Bauleistungen im Rahmen der Straßenunterhaltung kann nur unter Bewertung des baulichen Zustandes des gesamten Straßennetzes vom Bezirk Lichtenberg erfolgen.
Der kaputte Bordstein wurde zunächst provisorisch repariert.