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Vorschlag

Ereignisse
24.11.2019 Vorschlag eingereicht
07.09.2020 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
11.03.2021 Beschluss Begleitgremium: Umsetzung
24.03.2021 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
29.04.2021 Vorschlag befürwortet gem. BVV Beschluss DS/2089/VIII vom 29.04.2021
30.04.2021 Vorschlag zur Umsetzung übergeben an das Straßen- und Grünflächenamt
06.08.2024 Vorschlag umgesetzt/inhaltlich erledigt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Frankfurter Allee Süd öffentliches Straßenland

Bordstein absenken & Übergang zur Hermann-Gmeiner-Schule schaffen

Maria B.
24.11.2019
0
2019-1-65

Der Übergang über die Harnackstraße zur Hermann-Gmeiner-Schule ist problematisch. Da die Straße sehr zugeparkt ist und die Bordsteine sehr hoch sind ist es sehr schwierig einen guten Überweg zu finden. Da die Harnackstraße außerdem eine Einbahnstraße ist, fahren Kindern / Eltern teilweise ein kurzes Stück verkehrt in die Einbahnstraße, weil dort gerade ein guter Überweg / abgesenkter Bordstein war.

Diese Situation kann leicht verbessert werden, durch:
- Absenkung der Bordsteine an der Stelle, die den besten Übergang bietet – am besten direkt gegenüber des Schuleingangstors.
- Halteverbot an dieser Stelle

Erweiterte Begründung des Vorschlags zur Sitzung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt am 10.09.2020 (siehe Bild 2)
Das Halteverbot genügt nicht. De facto müssen alle Schüler jeden Tag mind. 2x zwischen, vor oder hinter parkenden Autos auf die Straße treten und diese überqueren.
Sicher und sinnvoll wären 10 km/h-Schild UND
1. mind. den Fußweg im Bereich der bestehenden Poller und einige Meter darüber hinaus auf die Straße auszubuchten (rot gestrichelte Linie) mit abgesenktem Bordstein.
2. ggf. Bremsschwellen am Beginn und Ende des Überquerungsbereiches anzubringen (orange Flächen).
3. ggf. Zebrastreifen im Bereich zwischen den Bremsschwellen auf der Straße anzubringen.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes
06.08.2024:
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für den Fußverkehr in der Harnackstraße vor KITA und Schule sind realisiert.
 
08.02.2024:
Witterungsbedingt hat sich die Bauzeit verlängert. Bei entsprechende Witterungsbedingungen wird die Maßnahme voraussichtlich im März 2024 abgeschlossen sein.
 
30.08.2023:
Der Baubeginn ist für September geplant und die Maßnahme wird ca. 12 Wochen andauern.
 
21.02.2023:
Die Mittel zur Realisierung der Querungshilfen in der Harnackstraße für 2023 sind bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz beantragt.
 
18.10.2022:
Leider kann die Maßnahme dieses Jahr nicht umgesetzt werden, da die beantragten Mittel nicht zur Verfügung gestellt wurden.
 
22.02.2022:
Derzeit läuft die Planung für die Gehwegvorstreckung in der Harnackstraße. Sowohl die Schule, als auch das Schul- und Sportamt, sind dabei involviert. Die notwendigen Mittel wurden bei der AG zur Förderung des Fußverkehrs bereits beantragt.
 
14.09.2021:
Aufgrund personeller Engpässe war ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Vorschlagseinreichenden nicht möglich.
 
Bei mehreren Ortsbesichtigungen durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) wurde sehr geringer Kfz-Verkehr in der Harnackstraße zu den üblichen Bringezeiten beobachtet. Die beschriebenen Problemsituationen konnten nicht festgestellt werden. Das Verkehrsaufkommen kann als überschaubar eingestuft werden und das festgestellte Verkehrsverhalten im Fließverkehr (MIV) ist mindestens als auffällig rücksichtsvoll zu bewerten. Da diese Feststellungen in erheblichen Widerspruch zum Anliegen selbst stehen, kann es sich natürlich um eine Momentaufnahme handeln. Das SGA wird eine Gehwegvorstreckung gegenüber dem Hofzugang der Schule errichten. Auch wurde eine Verlegung der eingeschränkten Haltverbote abgestimmt. Weitergehende Maßnahmen sind aus Sicht des SGA zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig.
 
Für die Herstellung eines Fußgängerüberweges sind die Voraussetzungen gem. Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nicht gegeben.
Die Harnackstraße befindet sich im Nebenstraßennetz, in einer Tempo-30-Zone. Aufgrund der Einbahnstraßenführung muss beim Queren der Harnackstraße nur ein Richtungsverkehr beachtet werden.
 
27.08.2021:
Die Planungen für die Bordsteinabsenkung wurden begonnen.
 
11.06.2021 - Prüfergebnis zu temporären Maßnahmen:
Es wurde festgestellt, dass keine kostengünstige provisorische bauliche Lösung realisierbar ist. Derzeit kann die Überquerung der Fahrbahn im Bereich der Halteverbotsstrecke erfolgen. Dieses hat sich jahrelang bewährt. Hinzu kommt noch, dass die Randbedingungen sehr komplex sind und nur mit einer umfangreichen Planung unter Mitbetrachtung der baulichen Situation vor der neuen Kita berücksichtigt werden können. Zum Beispiel fehlen Informationen, wieviel mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmer:innen – insbesondere, die auf die Benutzung von Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühlen angewiesen sind oder mit Kinderwagen zum Zielort Schule an dieser Stelle unterwegs sind, die die vorgeschlagene Bordabsenkung voraussichtlich nutzen könnten.
 
Die Finanzierung einer derartigen Maßnahme (als Gesamtmaßnahme mit der Kita betrachtet) wurde in einem Projektsteckbrief für 2022 beantragt, da allein Mittel für die Straßenunterhaltung dafür nicht ausreichen. Die Entscheidung über die Bewilligung dieser zusätzlichen Haushaltsmittel steht noch aus.
 
11.03.2021:
Angestrebte Fertigstellung 08/2022, Beantragung der Mittel in 2021
 
07.08.2020:
Die Harnackstraße ist planungsbefangen, da dort noch eine Kita gebaut werden soll. Hier wird geprüft, ob die geforderte Absenkung in diesem Bereich liegt. Wenn nicht, könnte ggf. die Absenkungen und Vorstreckung bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angemeldet werden.
  
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
10.09.2020:
Das Gremium befürwortet grundsätzlich die Umsetzung des Vorschlages, weitere Prüfungen sind jedoch notwendig.
Daher -> Vertagung auf die nächste Sitzung am 26.11.2020 und Überweisung des Vorschlages in die AG Schulwegsicherheit sowie Weiterleitung an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme
(Anmerkung Geschäftsstelle Bürgerhaushalt: die Sitzung am 26.11.2020 wurde pandemiebedingt abgesagt).
 
11.03.2021:
Prüfauftrag an das Straßen- und Grünflächenamt zu temporären Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Verbindung mit einem Ortstermin nach Fertigstellung der Kita (mit Beteiligung der Einreicherin, Schule, Kita, Stadtteilkoordination Frankfurter Allee Süd)
+ Umsetzung des Vorschlages (angestrebte Fertigstellung 08/2022) zum Schuljahr 2022/23
 
BVV-Beschluss DS/2089/VIII vom 29.04.2021:
 
Auszug:
 
„… Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen …“