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Vorschlag

Ereignisse
12.03.2019 Vorschlag eingereicht
27.08.2019 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
11.06.2020 Beschluss Begleitgremium: Vorschlag aus beschlossenem Haushaltsplan umsetzbar
20.07.2020 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
29.09.2020 Vorschlag umgesetzt/inhaltlich erledigt

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Rummelsburger Bucht Umwelt & Natur

Bolleuferweg eindeutig beschildern

Volker Liebscher
12.03.2019
0
2019-1-21

Der Bereich ist als geschützte Grünanlage nicht eindeutig beschildert. Nur an den nördlichen Zuwegen stehen "Tulpenschilder". Zum Teil zusätzlich mit Hinweisen versehen, dass Hunde an der Leine zu führen sind und Radfahren verboten ist. Am Schild nördlich der Kogge, wird aber Radfahren erlaubt. Von Osten oder Westen (aus Richtung Zillepromenade) ist nicht einmal der Charakter des Weges erkennbar. Die Situation sollte eindeutig gekennzeichnet werden. Am besten mit Schildern am Weg.

Ergänzung des Einreichenden zu den Bildern (1 bis 5):
Übergang von der Zillepromenade am Spielplatz "Welle" - Bild 1 zeigt, dass hier das Tulpenschild steht. Kann aber beim besten Willen von keinem Radfahrer gesehen werden. Obwohl das die "Hauptzufahrt" der Radler ist. Praktisch wäre doch hier ein Schild "Radfahren verboten". An den folgenden Zufahrten (Emma-Ihrer-Str., Clara-Grundwald-Str., Lina-Morgenstern-Str., Alice-und-Hella-Hirsch-Ring) ist, wie im Bild 2 zu sehen ist, auch ein Zusatzschild, welches das Radfahren verbietet, angebracht. Bei den Zufahrten von der Hildegard-Marcusson-Str. und Gustav-Holzmann-Str. fehlt dieser Zusatz - dafür ist hier ein Ballspielverbot angezeigt. Bild 4 zeigt die Zufahrt Georg-Löwenstein-Str. - nur Tulpenschild. Am schönsten ist die Einfahrt an der Kogge gestaltet (Bild 5). Für Radfahrer, welche hier auf die Promenade fahren, ist Radfahren erlaubt. Auch wenn Fußgänger Vorrecht haben. Kommt man direkt von Osten (Boulderhalle), sieht man kein Schild.

Weitere Ergänzung: Grünanlagenschilder nutzen nur etwas, wenn deren Betrachter diese deuten können. Die Mehrzahl der Radfahrer können das nicht oder ignorieren es. Der Revierleiter sollte das bereits gemerkt haben. Daher wären Schilder "Radfahren verboten" hilfreicher. Vorausgesetzt, es besteht tatsächlich Interesse, den Fahrradverkehr am Ufer wenigstens zu reduzieren. Gegenwärtig entspricht die Nutzung eher der einer Radfahrstraße.

Bild 6 bis 11 - Straßen- und Grünflächenamt (Stand: 29.09.2020)

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt/ Umwelt- und Naturschutzamt
 
Information des Fachamtes
 
11.06.2019: Der Vorschlag wurde durch den zuständigen Revierleiter geprüft. Im Ergebnis wird festgehalten, dass alle Zuwegungen in der erforderlichen Anzahl mit dem Grünanlagenschild versehen sind. In der Grünanlage selbst ist keine zusätzliche Beschilderung notwendig.
Zudem wird angemerkt, dass das Radfahren entlang des Bolleufers nicht gestattet ist.
 
05.07.2019:
Aktuelle Info zum Vorschlag: Durch das Umwelt- und Naturschutzamt wurde im Jahr 2019 die Darstellung des IST-Zustandes der Rummelsburger Bucht beauftragt. Dieses Gutachten soll alle bekannten und zugetragenen Probleme und Konflikte, einschließlich der Beschilderung und der Radfahrerproblematik, erfassen und darstellen. Im nächsten Jahr soll dieses Gutachten als Grundlage für die Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEP), einschließlich entsprechender Maßnahmenvorschläge, dienen. Das Umwelt- und Naturschutzamt wird die Informationen des Bürgers an das beauftragte Büro weiterleiten.
 
 
12.03.2020:
Eine einheitliche Beschilderung wird angestrebt, wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, da nicht alle Schilder/Piktogramme (Radfahrverbot) vorrätig sind und beschafft werden müssen. Generell bleibt der Stand, dass die Grünanlage an allen notwendigen Zugängen mit dem Grünanalagenschild versehen ist, welches gesetzlich ausreichend ist. Eine Zusatzbeschilderung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Ballspielen und Fahrradfahren ist in einer öffentlichen Grünanlage nur erlaubt, wenn es explizit ausgewiesen ist und dies ist am Bolleufer nicht der Fall. Am Übergang von der Zillepromenade zur geschützten Grünanlage am Spielplatz wird das Schild gedreht, so dass es für die Radfahrer von der Promenade aus kommen ersichtlicher wird.
 
09.06.2020:
Die Ausschreibung der Schilder mit Piktogrammen ist derzeit in Arbeit.
 
29.09.2020:
Alle Schilder ohne Piktogramme sind jetzt mit welchen versehen.
Im Laufe der nächsten Woche werden die alten Piktogramme mit neuen einheitlichen Beschilderungen ausgestattet.  
 
 
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt
 
05.09.2019:
Vertagung auf die nächste Sitzung
Prüfauftrag an das Straßen- und Grünflächenamt
Beschilderung ist irreführend, Ergänzungen/Ausführungen des Einreichers sollen vor Ort noch einmal überprüft werden
Prüfung, ob vorhandene Schilder gereinigt oder ausgetauscht werden sollten
 
11.06.2020:
Vorschlag aus beschlossenem Haushaltsplan umsetzbar
 
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 20.08.2020:
Die Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde ohne Aussprache in den Ausschuss für Haushalt und Personal überwiesen.
 
BVV-Beschluss DS/1765/VIII vom 08.10.2020:
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung (ggf. aus dem beschlossenen Haushaltsplan) zu ermöglichen.
Die Vorschläge 2019-1-44 und 2020-1-22 werden in die entsprechenden Fachausschüsse überwiesen. 
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.