Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Die Parksituation auf der Ruschestraße verhindert die Sicht in beide Richtungen, wenn man als Autofahrer vom Hendrichplatz auf die Ruschestraße ausfahren möchte. Die Ausfahrt ähnelt einem Blindflug für alle Straßenteilnehmer, da weder der Ausfahrende die Fahrzeuge auf der Ruschestraße einsehen kann, noch die Fahrzeuge auf der Ruschestraße das ausfahrende Fahrzeug wahrnehmen können.
Mein Vorschlag:
ZWEI SPIEGEL, die dem Ausfahrenden eine deutliche Sicht auf die Ruschestraße ermöglichen! Da die Fahrzeuge auf der Ruschestraße immer Vorfahrt haben, ist hier meines Erachtens keine zusätzliche Maßnahme erforderlich.
Diese Situation findet sich an der Ausfahrt Rutnikstraße auf die Ruschestraße beim links Abbiegen ebenso. Auch hier könnte ein Spiegel Abhilfe schaffen.
Zuständigkeit: Ordnungsamt
Information des Fachamtes:
Stand 23.06.2015:
Die Straßenverkehrsbehörde wird zwei Grenzmarkierungen zur Sichtverbesserung im Bereich der Ein- und Ausfahrt anordnen.
Stand 13.11.2014:
Es gibt viele Unsicherheitsfaktoren, die das Gerät (Spiegel) in seiner Funktion beeinträchtigen können. Hierzu gehören das Beschlagen des Spiegels bei Temperaturschwankungen, verkleinerte Wiedergabe des Verkehrsraumes und sich nähernder Fahrzeuge, Verdrehen des Spiegels durch äußere Einwirkungen (Anfahren durch parkplatzsuchende Fahrzeuge). Wegen der verzerrten Wiedergabe der Verkehrssituation ist die Gefahr der Fehleinschätzung der Geschwindigkeit besonders hoch. Hinsichtlich der möglichen äußeren Einwirkungen auf Verkehrsspiegel, muss gleichzeitig mit der Forderung, nur eine leicht verformbare Bauart anzuwenden, sichergestellt werden, dass der Spiegel ständig richtig eingestellt ist. Da niemand die Gewähr für die richtige Einstellung des Spiegels übernehmen kann, besteht die Gefahr, dass der Spiegel einen toten Winkel besitzt. Verkehrsteilnehmer könnten dazu verleitet werden, sich ganz auf die Aussage des Verkehrsspiegels zu verlassen. Durch Nachlassen entsprechender Aufmerksamkeit steigt das Gefahrenpotential an einer Einmündung/ Kreuzung. Es besteht ein besonderes Gefahrenpotential, da die Gehwege für Radfahrer freigegeben sind. Durch den Verkehrsspiegel wird die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf den querenden Radverkehr verringert. Tatsächlich könnte man aber seitens der Straßenverkehrsbehörde über eine Anordnung nach § 45 StVO nach Regelplan 110 nachdenken.
BVV-Beschluss 19.03.2015 (DS/1392/VII):
Auszug:
"...
Zur Anlage 2 der Vorlage des Vorstandes (Ablehnung):
Das Bezirksamt wird ersucht zum Vorschlag 2014-1-79 (Blindflug beim Einbiegen auf die Ruschestraße) eine Anordnung nach § 45 StVO nach Regelplan 110 zu prüfen.
..."