Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Rückbau bzw. Abriss der Ruinen an der Streuobstwiese im Landschaftspark Herzberge (neben den Gewächshäusern)
Zuständigkeit: Umwelt- und Naturschutzamt
Information des Fachamtes:
Stand 05.02.2015:
Die Ausschreibung ist erfolgt. Beginn der Rückbauarbeiten voraussichtlich in der 38. KW. Rückbauende geplant ca. Ende Februar 2015. Bis ca. Mitte 2015 wird die Herstellung einer Weide realsiert.
Stand 11.09.14:
Die Ausschreibung ist erfolgt. Beginn der Rückbauarbeiten voraussichtlich in der 38. KW. Rückbauende geplant ca. 22.12.2014. Im Anschluss wird bis ca. Mitte 2015 die Herstellung einer Weide realisiert.
Stand 12.06.2014:
Bewilligung der Förderstelle ist eingetroffen aber mit zu kurzer Laufzeit für die Gesamtmaßnahme. UmNat wird Änderungsantrag mit Inhalt Laufzeitzeitverlängerung bei Förderstelle beantragen. Nach erfolgter Bewilligung beginnt die Baumaßnahme zunächst mit den entsprechenden Planungs- und Ausschreibungsschritten.
Stand 13.03.14:
Die bauvorbereitenden Maßnahmen wurden im Dezember 2013 abgeschlossen. Die Entscheidung , ob die beschriebene Maßnahme umgesetzt werden kann hängt von der Bewilligung der entsprechenden Mittel durch die Förderstelle ab. Sobald hierzu eine entsprechende Mitteilung an das Umwelt- und Naturschutzamt ergeht, wird dies dem Begleitgremium Bürgerhaushalt mitgeteilt.
Stand 13.02.14:
Voraussichtlich handelt es sich hier um die Gebäude des ehemaligen Berufsfortbildungswerkes (BfW). Hier ist der aktuelle Sachstand der, dass im Rahmen des aus EU-Mitteln geförderten Umweltentlastungsprogramms (UeP) für den Landschaftspark Herzberge das derzeit entkernte ehemalige BfW-Gebäude komplett zurückgebaut werden soll, da eine Nachnutzung des Gebäudes trotz intensiver Bemühungen langfristig nicht gesichert ist. Weiterhin sollen Betonflächen entsiegelt und die Fläche mit der angrenzenden Weideflächen arrondiert werden. Verantwortlich für die Gesamtmaßnahme UeP Herzberge ist das Umwelt- und Naturschutzamt. Für die endgültige Entscheidung, ob das Gebäude abgerissen werden kann laufen derzeit bauvorbereitende Maßnahmen. Diese werden voraussichtliche Ende November/Anfang Dezember 2013 abgeschlossen sein. Erst dann wird darüber entschieden, ob die oben beschriebene Maßnahme umgesetzt werden kann.
BVV-Beschluss 13.11.2014 (DS/1392/VII):
Die Dringliche Vorlage des Vorstandes wurde ohne Aussprache in alle Fachausschüsse bei Federführung des Hauptausschusses überwiesen.
insofern es sich um die besprühten leeren Gebäude handelt, finde ich, dass diese für die alternative kulturelle Szene erhalten bleiben sollen. Es ist immer interessant sich anzusehen, was Leute sich ausgedacht haben, um diese Gebäude sehenswert zu machen!