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Vorschlag

Ereignisse
04.03.2014 Vorschlag eingereicht
03.04.2014 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
12.06.2014 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
04.11.2014 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
19.03.2015 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/1392/VII vom 19.03.2015

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Fennpfuhl öffentliches Straßenland

Bepflanzung von Rändern einiger Bürgersteige mit Sträuchern bzw. Baumumrandung

Bürgervorschlag 31
04.03.2014
0
2014-3-4

Mir ist aufgefallen, dass vielerorts die Ränder von Bürgersteigen zur Straße hin mit Grünstreifen (halbhohen, zeitweise blühenden Sträuchern) bepflanzt und/oder dort befindliche Bäume ebenso umpflanzt werden, was nicht nur zur Verschönerung des Straßenbildes beiträgt, sondern auch einen positiven Umwelteffekt hat (u.a. Schutz der Bäume vor Austrocknung).
Wäre es möglich u.a. in bestimmten Abschnitten der Möllendorffstraße und am Aufweg von der Haltestelle der Tram "Anton-Saefkow-Platz" zum Platzinnern und entlang der Baumreihen auf dem Platz derartige Grünstreifen anzupflanzen oder zumindest die dort befindlichen Bäume zu umpflanzen? - Effekt: Verschönerung des Gesamtbildes der Wege und des Platzes.

Gemeint sind konkret die 4 Bäume, die direkt am Aufweg von der Haltstelle „Anton-Saefkow-Platz“ hin vor der Schräge gepflanzt wurden und die Bäume rund um das Fontänenfeld.
Außerdem sollte geprüft werden ob die Bäume in der Möllendorffstraße (ab Ecke Herzbergstraße/Weißenseer Weg bis zur Ecke Storkower Straße) nicht alle mit Sträuchern umpflanzt werden können (einzelne seien es wohl).

Umsetzungsbericht

Stand 13.11.2014:
 
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
 
Information des Fachamtes:
10.04.2014:
Die nachträgliche Bepflanzung von vorhandenen Baumscheiben ist im Einzelfall zu prüfen und kann nicht in der Gesamtheit beantwortet werden. Die Einreicherin wird gebeten, konkrete Baumstandorte zur Prüfung zu benennen. Bei Altbaumbeständen ist eher von der nachträglichen Bepflanzung einer Baumscheibe abzusehen, da durch die Pflanzarbeiten nachhaltig in den Feinwurzelbereich eingegriffen wird. Die Annahme, dass durch Bepflanzung die Austrocknung des Bodens vermindert wird, ist fachlich falsch. Bepflanzungen auf Baumscheiben stellen gleichzeitig eine Konkurrenz in der Wasser- und Nährstoffversorgung zum Straßenbaum dar. Bei der Bepflanzung von Bürgersteigen (Grünstreifen) muss ebenfalls eine Einzelfallprüfung erfolgen (konkrete Standorte nennen, um insbesondere zu prüfen, inwieweit möglicherweise Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gegeben sein würde).
12.06.2014:
Die Japanischen Zierkirschen rund um das Fontänenfeld können aus fachlicher Sicht nicht bepflanzt werden. Gegen die Bepflanzung der Bäume durch die Bürger/innen an den beiden anderen benannten Standorten hat das Fachamt grundsätzlich nichts einzuwenden. Für die Bepflanzung und vor allem Pflege durch die Gärtner des Straßen- und Grünflächenamtes gibt es keine Kapazitäten.
 
Beschlussfestlegung Begleitgremium Bürgerhaushalt:
Die Einreicherin wird auf die Möglichkeit der Beantragung der Mittel für eine Pflanzaktion im Kiezfonds hingewiesen. Wenn die Bürgerjury einen entsprechenden Antrag bewilligen sollte, dann kann die Bepflanzung nach vorheriger Abstimmung mit dem Straßen- und Grünflächenamt erfolgen (fachliche Beratung).
 
 
BVV-Beschluss 19.03.2015 (DS/1392/VII):
Auszug:
"Zur Anlage 2 der Vorlage des Vorstandes (Ablehnung):
Das Bezirksamt wird ersucht zum Vorschlag 2014-1-79 (Blindflug beim Einbiegen auf die Ruschestraße) eine Anordnung nach § 45 StVO nach Regelplan 110 zu prüfen.
Das Bezirksamt wird zum Vorschlag 2014-3-14 (Bessere Straßenanbindung vom Seniorenheim) ersucht zu prüfen, ob zwei weitere Bänke aufgestellt werden können.
Das Bezirksamt wird ersucht den Vorschlag 2014-2-24 (Erhalt einer Begegnungsstätte am Standort der Zechliner Straße 13 als sozialen Treff) erneut zu prüfen.
Das Bezirksamt wird ersucht zu den Vorschlägen 2014-3-9 (Einrichtung für Senioren) und 2014-3-14 (Bessere Straßenanbindung vom Seniorenheim) sich mit der BVG und den Bewohnern des Seniorenheims für eine Lösung in Verbindung zu setzen.
Die restlichen Vorschläge der Anlage 2 werden abgelehnt. "