Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen
Der Weg zwischen dem Spielplatz am Zamenhofpark und dem Gebäude Marie-Curie-Allee 9 ist dunkel und ungepflegt. Er ist nicht einladend und fühlt sich gefährlich an, speziell wenn es draußen schon dunkel ist. Allerdings ist der Weg eine viel genutzte Abkürzung von der Irenenstraße zur Marie-Curie-Allee.
Die Situation könnte durch eine angemessene Beleuchtung und einer gepflegten Bepflanzung um einiges Verbessert werden. In dem Zuge könnte auch der Bodenbelag neu gemacht werden, da er sehr uneben ist, sich Pfützen bilden und gehbeeinträchtigte Menschen Mühe haben den Weg zu nutzen.
Zuständigkeit: Straßen- und Grünflächenamt
Information des Fachamtes
31.08.2020:
Eine Beleuchtung öffentlicher Grünanlagen ist nach Grünanlagengesetz keine zwingende Vorgabe. Generell werden öffentliche Grünanlagen nicht beleuchtet und die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Zudem grenzt an dem Weg unmittelbar öffentliches Straßenland, welches beleuchtet ist, an. Der Umweg ist zumutbar, insbesondere da es sich bei dem Weg um eine kurze Stecke handelt und diese auch lediglich eine Abkürzung zwischen der Irenenstraße und Marie-Curie-Allee ist.
Die Pflege der Grünanlagen erfolgt mit Hinblick auf die begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen nach Prioritäten. Hier werden Maßnahmen, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendig sind, vorrangig bearbeitet. Derzeit wird eine Wegesanierung im zuständigem Fachbereich geprüft.
10.09.2020:
Notwendige Pflegearbeiten wurden bereits durchgeführt, außerdem werden die Bänke und Untergrund im Zamenhofpark demnächst erneuert.
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt (10.09.2020):
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes (31.08.2020).
Der Vorschlag soll zur Prüfung und mit der Bitte um Stellungnahme an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet werden.
BVV-Beschluss DS/2089/VIII vom 29.04.2021:
Auszug:
„… Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen …“