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Vorschlag

Ereignisse
07.09.2020 Vorschlag eingereicht
29.09.2020 Bearbeitung als Empfehlung an Dritte
29.09.2020 Vorschlag weitergeleitet an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
05.03.2021 Vorschlag an Begleitgremium geleitet
11.03.2021 Beschluss Begleitgremium: abzulehnen
24.03.2021 Vorschlag weitergeleitet an BVV zur Beratung und Beschlussfassung
29.04.2021 Vorschlag abgelehnt gem. BVV Beschluss DS/2089/VIII vom 29.04.2021
Termine

Die Vorschlagsdetailseite zeigt den Inhalt und Lebenslauf eines Vorschlages. Hier kann man nachvollziehen

  • wann und vom wem er eingereicht wurde
  • wer ihn wie kommentiert hat
  • welche Beschlusslage er erhalten hat
  • welche Termine ihn betreffen
  • wie er umgesetzt wurde.

Malchow, Wartenberg und Falkenberg öffentliches Straßenland

Beleuchtung des Hausvaterweges entlang des Tierheims

David M.
07.09.2020
0
2020-1-62

Es wäre schön, wenn es evtl. möglich wäre, den Hausvaterweg - angefangen vom Tierheim Berlin in Richtung Stegeweg und dann weiterführend bis Grünen Trift (KGA 1932) - mit Laternen zu beleuchten. Wir fänden es unter anderem deshalb als wichtig, da dieser Weg viel durch Schüler des Barnim Gymnasiums bzw. der Matibi Grundschule genutzt wird.

Umsetzungsbericht

Zuständigkeit: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
 
Information des Straßen- und Grünflächenamtes
29.09.2020:
Der Vorschlag wurde zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.
 
03.02.2021:
Die Zuständigkeit bei dem Vorschlag ist etwas kompliziert (siehe Markierungen in der Karte des Gebiets):
 
gelb: der Weg ist bereits beleuchtet
grün: Straßenland ist beleuchtet bis Listmastnummer 33, Zuständigkeit für den Lückenschluss liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (siehe Auszug Beleuchtung FIS Broker, hier ist die Lücke nördlich des Tierheims gut zu erkennen)
blau: es handelt sich um eine Grünanlage, Zuständigkeit liegt (noch) beim Straßen- und Grünflächenamt
 
Folgende Rückmeldung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist eingegangen:
 
„Wir werden den unbeleuchteten Abschnitt des Hausvaterweges zwischen den Leuchten 14 und 32 ins Bauprogramm aufnehmen.“
  
Zu der Beleuchtung in der Grünanlage nimmt das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) wie folgt Stellung:
 
Es ist verständlich, dass Mitbürger*innen bei so manchen Wegen in öffentlichen Grünanlagen eine Ausleuchtung wünschen und sich  dadurch gerade in der dunklen Jahreszeit sicherer fühlen.
 
Das SGA hat Ihren Vorschlag abgewogen und ist zu dem Schluss gekommen dem Vorschlag aus folgenden Gründen nicht zu folgen:
  
a) Grundsätzlich ist eine Beleuchtung öffentlicher Grünanalgen nach Grünanlagengesetz keine zwingende Vorgabe. Daher werden öffentliche Grünanlagen generell nicht beleuchtet und die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Seltene Ausnahmen könnten sich lediglich bei Grünanlagen mit sehr hohem Publikumsverkehr ergeben.
 
b) Die Installation einer Beleuchtung bedeutet eine hohe Investition für die Installation der Leuchtmasten und zieht auch Folgekosten für Strom und Reparaturen bei Vandalismusschäden nach sich. Die dafür eingesetzten Mittel würden dann der Unterhaltung von Grünanlagen (u.a. Baumschnitt und -bewässerung, Gehölzpflege, Rasen- und Wiesenmahd), die die eigentliche Kernaufgabe eines Grünflächenamtes ist, fehlen.
 
c) Das SGA erreichen vielfach Anregungen und Wünsche von Mitbürger*innen für Beleuchtungen öffentlicher Grünanlagen im Bezirk Lichtenberg. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen und nach gewissenhafter Abwägung aller Argumente und Bedarfe kann dem stattgegeben werden. Denn auch ein Aspekt gegen eine Beleuchtung ganz allgemein ist auch der Umweltschutz, sprich der Schutz für die immer seltener werdende Insekten.
 
Zukünftig liegt aufgrund des Beschlusses des Rats der Bürgermeister (R-882/2020) die Zuständigkeit für die Beleuchtung von Grünanlagen bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Der Beschluss wurde aktuell noch nicht umgesetzt und dem Straßen- und Grünflächenamt ist auch nicht bekannt, wann dies geschehen wird.
 
 
Beschlussfestlegung des Begleitgremiums Bürgerhaushalt 11.03.2021:
Das Begleitgremium empfiehlt die Ablehnung des Vorschlages entsprechend der Stellungnahme des Fachamtes.
 
 
BVV-Beschluss DS/2089/VIII vom 29.04.2021:
 
Auszug:
„… Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen …“